Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Pauls, ich muss jetzt unsere neue Innigkeit ein wenig – für fünf Minuten – aussetzen, denn ganz so einfach, wie Sie es in Ihrem Antrag beschreiben, ist es eben nicht. Seit Anfang der 2000er werden in Schleswig-Holstein – und nicht nur dort – Geburtshilfen geschlossen, ganz egal, ob die zuständigen Ministerinnen und Minister Trauernicht, Garg, Alheit oder noch einmal Garg und jetzt von der Decken heißen: Der Einfluss des Landes ist extrem begrenzt, wenn Versorgungsverträge zurückgegeben werden. Das muss man einfach sehen, so ärgerlich das im Einzelfall auch ist. So ehrlich muss man dann auch sein und das sagen. (Beifall FDP, CDU und SSW) Ich will am Anfang einmal abschichten, denn den Ärger – und da gibt es gar kein Vertun – über Henstedt-Ulzburg teile ich ohne jede Einschränkung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, CDU, SSW und SPD) Denn das hat gerade nichts, aber auch gar nichts mit Qualität zu tun – dazu kommen wir später, wenn wir uns die einzelnen Level ansehen. Sie ha-- Freitag, 30. September 2022 535 ben sie vorgestellt – 1 bis 4 –, und die Probleme – das wissen Sie, wissen wir alle – liegen natürlich bei den Geburtskliniken Level 4. Wenn noch nicht einmal eine Geburt pro Tag durchgeführt wird, dann gibt es Probleme, insbesondere, wenn Kooperationspartnerschaften gekündigt werden oder Kooperationspartner abspringen. Ich sage aber auch: Kooperation funktioniert in beide Richtungen, und es gibt oder es gab sehr wohl immer wieder Fälle, wo eben bis zum Schluss versucht wurde, Probleme selbst zu lösen, obwohl der Kooperationspartner – in der Regel ja das UKSH in Schleswig-Holstein – längst hätte kontaktiert werden müssen. Und dass da der Kooperationspartner nicht begeistert ist – um es einmal freundlich zu sagen –, verstehe ich auch. Aber Henstedt-Ulzburg ist ein Paradebeispiel, wie es eben nicht laufen darf. Da wird eine Geburtshilfe tatsächlich ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Aspekten eines privaten Klinikträgers geschlossen. Da wird der Versorgungsvertrag zurückgegeben, und ich sage noch einmal: Das Land kann sich überhaupt nicht dagegen wehren, dass der Versorgungsvertrag zurückgegeben wird. Man kann jetzt versuchen, Maßnahmen zu ergreifen; wir haben sie in unserem Antrag skizziert. Ich glaube, selbstverständlich und vermutlich auch unstrittig ist, dass die Geburtshilfe an den beiden Standorten des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein gestärkt werden muss, auch, um in Zukunft dem Anspruch gerecht zu werden, eine gute, qualitativ sichere Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen zu garantieren. Sehr „schön“ fand ich, dass die Argumentation für Henstedt-Ulzburg war, es würde sich ja für die schwangeren Frauen gar nichts ändern; die Fahrzeit würde sich höchstens um eine halbe Minute erhöhen. – Da wirft man dann den sogenannten GKVSimulator an und blendet völlig aus, dass die meisten Kapazitäten auf Hamburger Gebiet liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein strukturelles Problem Schleswig-Holsteins, dass der größte Versorger für den südlichen Bereich Schleswig-Holsteins – und zwar nicht nur bei der Geburtshilfe – die Freie und Hansestadt Hamburg ist. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Wenn man, meine Damen und Herren, das akzeptiert – es gibt im Zweifel gute Gründe, das zu akzeptieren; die Kollegin Leonhard und ich standen während der Pandemie ständig in einem sehr engen Austausch –, dann muss es in Zukunft aber eine institutionalisierte Zusammenarbeit geben, mit klaren (Dr. Heiner Garg) Verabredungen. Dann muss es im Zweifel am Ende auf eine gemeinsame Krankenhausplanung zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg hinauslaufen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SSW und SPD) Was könnte also eine Landesgesundheitsministerin, Frau von der Decken, tun, gerade um auch ein Zeichen zu setzen in Henstedt-Ulzburg? – Nun ja, in dem Fall wird ja der Versorgungsvertrag zurückgegeben. Dort sollen also nicht Betten umgewidmet werden. Ich glaube, man muss kein Hellseher sein, um zu vermuten, dass der Träger andere Kapazitäten aufbauen möchte – vielleicht profitablere, vielleicht im Bereich der Chirurgie, vielleicht im Bereich der Geriatrie. Da könnte die Landeskrankenhausplanung dann zum Beispiel sagen „Gibt es nicht!“, um tatsächlich ein Exempel zu statuieren. In diesem Fall würde ich in der Tat so vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn das darf man dem Träger nicht durchgehen lassen. (Tobias Koch [CDU]: Mal wieder gute Tipps von Heiner Garg!) Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende – und da hat die Kollegin der Grünen – sorry, ich habe immer noch Schwierigkeiten mit den Namen –, die für den Kollegen Balke gesprochen hat –, völlig recht: Der Kern der Lösung (Tobias Koch [CDU]: Heißt Heiner Garg!) – ja, das wäre schön, lieber Kollege Koch – (Heiterkeit und Beifall CDU) liegt in der von uns vorgeschlagenen grundsätzlichen Änderung der Krankenhausvergütung mit einer erlösunabhängigen Basisfinanzierung, übrigens nicht nur für die Geburtshilfe, sondern für alle Bereiche. Der Vorschlag liegt nicht nur vor, sondern den haben wir uns in den Ampel-Koalitionsvertrag hineingeschrieben.
