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Christian Dirschauer

SSW 29.09.2022 Sitzungen 20/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Die deutsche Pflegeversicherung ist bekanntlich nicht als Vollkaskoversicherung konzipiert. Sie wird durch größtenteils paritätische Beiträge der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite finanziert. Leider deckt sie in vielen Fällen nicht alle Kosten der Pflege ab. Das bedeutet ganz konkret: Wenn die Beiträge für das Pflegeheim oder für ambulante Leistungen steigen, müssen die Betroffenen oder ihre Angehörigen oftmals selbst in die Tasche greifen. Über die unterschiedlichen Beiträge, die aus privater Hand mit in die Pflege fließen, haben wir hier schon öfter diskutiert. Insbesondere die massiv steigenden Heimpreise bereiten vielen Menschen große Sorgen. Doch die Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen zahlen nicht nur für Pflege, Betreuung und Unterkunft, sondern sie zahlen jedes Jahr auch Milliarden an Investitionskosten. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier und heute über die Finanzierung dieser Kosten reden. Wer im Pflegeheim lebt, steuert monatlich gerne einmal 500 Euro oder auch mehr zu den Investitionen in der Einrichtung bei. Diese Summe ist weit mehr als ein Obolus und engt den finanziellen Spielraum der Pflegebedürftigen zusätzlich ein. Dabei wissen wir, dass längst über ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner auf Sozialhilfe angewiesen sind. Gleichzeitig haben Heimbetreiber im bestehenden System berechtigtes Interesse daran, dass sie nicht auf ihren Investitionsausgaben sitzen bleiben. Schließlich sind nahezu alle Einrichtungen privat und müssen eben auch Gewinne abwerfen. Vor diesem Hintergrund ist der Ansatz, dass sich das Land an dieser Stelle stärker einbringt, absolut folgerichtig; deswegen der gemeinsame Antrag. Diese Idee ist zwar nicht neu, aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist und bleibt sie aus der Sicht von SSW, SPD und FDP genau richtig. (Christian Dirschauer) Ob und wie viel die Länder zum Erhalt der stationären Pflegeinfrastruktur in Deutschland beitragen, ist unklar. Experten zufolge ist das Investitionsverhalten an dieser Stelle sehr uneinheitlich und auch unübersichtlich. Sicher scheint nur, dass sich die meisten Länder hieran lediglich in verschwindend geringem Ausmaß beteiligen. Das kann kaum verwundern; denn anders als bei der Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser gibt es bei der Investitionskostenfinanzierung im Altenpflegebereich keine gesetzliche Verpflichtung. Unsere beantragte Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz löst dieses Problem; denn damit wäre das Land stärker in der Verantwortung, wenn es um investive Mittel geht, und die Pflegebedürftigen wären in entsprechendem Umfang entlastet. Ich habe bereits angedeutet und will auch bei dieser Gelegenheit keinen Hehl daraus machen, dass wir uns möglichst viel Pflegeinfrastruktur und Krankenversorgung in öffentlicher Hand wünschen. Das ist unser skandinavischer Blick auf das Ganze. Es ist doch klar, dass nicht zuletzt die Renditeerwartungen von Investoren mitverantwortlich für die Probleme sind, über die wir heute diskutieren. Für den SSW bleibt es dabei, dass weder Pflege noch Krankenversorgung Waren oder Dienstleistungen sind, mit denen Gewinne erwirtschaftet werden sollen oder dürfen. Sie sind vielmehr Kern der Daseinsvorsorge und dürfen diejenigen, die darauf angewiesen sind, nicht in finanzielle Probleme stürzen. Natürlich ist eine Entlastung der Pflegebedürftigen in Heimen durch eine Deckelung der Eigenanteile und durch die beantragte Übernahme der Investitionskosten durch das Land wichtig. Aber langfristig sollten wir nicht nur verstärkt auf die Rekommunalisierung von Einrichtungen, sondern auch auf die Steuerfinanzierung von Krankenversorgung und Pflege setzen. Denn eine menschenwürdige Versorgung darf nicht zur Luxusware werden, die sich nur noch Teile der Bevölkerung leisten können. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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