Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Finanzministerin – jetzt ist sie (Dr. Heiner Garg) nicht mehr da –, jetzt kommt eine Initiative, mit der wir investiv Landesgeld ausgeben möchten, was dringend notwendig ist. Zur Vorgeschichte: Wir haben in der vergangenen Plenartagung – manche von Ihnen mögen sich daran erinnern – zu Recht über die Situation der rasant steigenden Eigenanteile für die Pflegebedürftigen insbesondere in der stationären Langzeitpflege diskutiert, also diejenigen, die in den Bereich des Sozialgesetzbuchs XI fallen. Wir haben der Sozialministerin mit auf den Weg gegeben, dass die Initiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz richtig ist, dafür zu sorgen, dass die Eigenanteile gesenkt beziehungsweise teilweise kompensiert werden. Dennoch gibt es in Schleswig-Holstein Eigenanteile, die im Durchschnitt höher sind als eine Durchschnittsrente – höher als eine Durchschnittsrente, trotz der Kompensation! Meine sehr geehrten, lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Zustand, mit dem wir uns nicht einfach zufriedengeben dürfen. Wir haben in Schleswig-Holstein rund 37.000 vollstationäre Plätze – darunter etwas mehr als 1.650 Plätze für die sogenannte eingestreute Kurzzeitpflege –, wir haben zahlreiche Einrichtungen der Langzeitpflege, und wir haben rund 35.000 Menschen, die vollstationäre Pflege beanspruchen müssen und Leistungen nach SGB XI in Anspruch nehmen, und es werden perspektivisch immer mehr Menschen. Bei allen Einzelmaßnahmen, die wir in den vergangenen Jahren besprochen haben, kommen wir um eine grundsätzliche Frage nicht herum: Erfüllen die Länder den Auftrag, den der Bundesgesetzgeber den Ländern 1994 mit der Verabschiedung der Pflegeversicherung ins Stammbuch geschrieben hat? Paragraf 9 SGB XI ist eindeutig: Auch die Länder haben die Aufgabe, für eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeinfrastruktur zu sorgen. In Wahrheit kommen alle Bundesländer, unabhängig davon, wer jeweils Verantwortung in den Bundesländern getragen hat, dieser Verpflichtung seit vielen Jahren – sagen wir es einmal freundlich – nur sehr spärlich und nicht im notwendigen Umfang nach. Die Diskussion um die davongaloppierenden Eigenanteile ist genau der richtige Anlass, wieder an die Verpflichtung der Länder zu erinnern und endlich dafür zu sorgen, dass der Auftrag des Bundesgesetzgebers in die Tat umgesetzt wird, nämlich dass sich die Länder an den Investitionskosten in die Pflegeinfrastruktur entsprechend beteiligen. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) - 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 Das Land Schleswig-Holstein tut das meistens über das sogenannte Pflegewohngeld, ein Konzept, das außer Schleswig-Holstein nur noch ein einziges Bundesland verfolgt. Ich halte dieses Konzept für längst überarbeitungswürdig. Frau Sozialministerin, ich bilde mir gar nicht ein, dass man unseren Vorschlag von heute auf morgen umsetzen kann, auch nicht finanziell, aber man kann in Stufen damit beginnen, eine grundlegende, systematisierte Neuordnung der Investitionskostenförderung im Rahmen des Landespflegegesetzes, also des Ausführungsgesetzes zu SGB XI, zu verankern und das Pflegewohngeld darin aufgehen zu lassen. Ich glaube, dass wir nicht länger unterscheiden dürfen, wie Menschen Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen – dann gibt es möglicherweise je nach Haushaltslage ein bisschen Pflegewohngeld –, sondern ich glaube, dass wir einen grundlegend neuen, systematisierten Ansatz, der der Verpflichtung der Länder nachkommt, verfolgen sollten, in die Pflegeinfrastruktur zu investieren. Frau Sozialministerin, ich hätte das auch gern der Finanzministerin erläutert und ihr ein bisschen den Schrecken genommen. Es gibt dabei teilkompensierende Wirkungen. Zum einen würde das, was im Haushalt für das Pflegewohngeld enthalten ist, in einer solchen Regelung aufgehen, und zum anderen würden Sie die Pflegebedürftigen in SchleswigHolstein um rund 500 Euro im Monat bei den Eigenanteilen entlasten, wenn Sie ins Maximum gehen – um rund 500 Euro pro Monat! (Beifall FDP, SPD und SSW) Das wäre eine ganz konkrete Maßnahme, die das Land leisten kann. Wenn Sie sich dafür entscheiden würden, dann sagen Sie das der Finanzministerin, weil Sie dazu natürlich zusätzliche Mittel brauchen. Zum Teil ist das aber ein sich gegenseitig kompensierender Effekt, weil sie nämlich weniger Hilfe zur Pflege in Ihren Haushalt einstellen müssten. Wenn Sie nämlich mehr Menschen durch eine vernünftige Investitionskostenfinanzierung unmittelbar entlasten, dann brauchen Sie weniger Hilfe zur Pflege, wir schicken weniger pflegebedürftige Menschen zum Sozialamt und sorgen für eine leistungsfähige Pflegeinfrastruktur. (Beifall FDP, SPD und Christian Dirschauer [SSW])
