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Christian Dirschauer

SSW 29.09.2022 Sitzungen 20/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, ist so manches Detail in der Ausgestaltung der Mehrwertsteuer – oder Umsatzsteuer – nicht nur kurios, sondern mitunter auch unsinnig. Es ist zumindest nicht logisch erklärbar, dass beispielsweise – wir haben es gehört – Schnittblumen und Trüffel zum täglichen Bedarf zählen und mit dem ermäßigten Satz besteuert werden, während bei Windeln oder lebenswichtigen Arzneimitteln die vollen 19 Prozent fällig sind, oder – auch das haben wir gehört – warum für Tierfutter die Ermäßigung gilt, für Babynahrung aber nicht. Der SSW kann daher jeden Vorstoß unterstützen, der dieses System vereinfacht und vor allem fairer (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 509 gestaltet. Das gilt selbstverständlich auch für den vorliegenden Antrag der FDP. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aus unserer Sicht ist eine steuerliche Ermäßigung auf Arzneimittel überfällig, und zwar längst nicht nur aus logischen Gesichtspunkten oder aus Gründen der Fairness. Im Gegensatz zu vielen anderen Dingen kann man sich im Regelfall nicht aussuchen, ob man Medikamente nimmt oder aus Kostengründen darauf verzichtet. Viele Arzneimittel müssen ganz oder zumindest teilweise selbst bezahlt werden. Diese Gesundheitsausgaben werden damit gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zu einem hohen Kosten- und Belastungsfaktor. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es kommt also nicht von ungefähr, dass die geringere Besteuerung von Arzneimitteln in beinahe allen europäischen Ländern Standard ist. Während Länder wie Schweden oder Irland ganz darauf verzichten, liegt Deutschland mit seinen 19 Prozent hinter Dänemark und Bulgarien auf dem dritten Platz. Ich denke, eine Absenkung auf sieben Prozent sowohl für apotheken- wie für rezeptpflichtige Medikamente ist daher absolut angemessen. (Beifall SSW und FDP) Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen unter finanziellem Druck stehen, ist die beantragte Änderung des Umsatzsteuergesetzes wichtig. Jährlich fallen weit über 5 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer auf Arzneimittel an. Ein ermäßigter Satz würde demnach erheblich zur finanziellen Entlastung vieler Bürgerinnen und Bürger beitragen. Hinzu kommt, dass ein solcher Schritt auch den finanziellen Druck – wir haben es gehört – auf die gesetzliche Krankenversicherung verringert. Angesichts einer prognostizierten Finanzlücke von 17 Milliarden Euro im nächsten Jahr ist auch das sicherlich nicht ganz unwichtig. Nicht zuletzt ist es ärgerlich, dass sich diese Maßnahme dann doch nicht im Koalitionsvertrag der Ampel wiedergefunden hat und nun über eine Bundesratsinitiative angestoßen werden muss. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Mir ist völlig klar, dass seit Jahren über Reformen und Ermäßigungen in diesem Bereich diskutiert wird. Wir dürfen dieses Thema aber nicht auf die lange Bank schieben. Sozialverbände schlagen längst Alarm, weil immer mehr Menschen mit nied- (Christian Dirschauer) rigen Einkommen aus Kostengründen auf ihre eigentlich notwendigen Medikamente verzichten. Aus Sicht des SSW läuft hier gehörig etwas schief. Wir halten eine Situation, in der Menschen dazu gezwungen werden, an ihrer Gesundheit zu sparen, für absolut inakzeptabel und unwürdig. Weil wir leider befürchten müssen, dass sich die finanzielle Lage vieler Menschen noch weiter zuspitzen wird, brauchen wir zeitnah eine Lösung. Deshalb hoffen wir auf breite Zustimmung bei diesem wichtigen Thema und auf ein positives Signal hier aus dem Landtag in Richtung Berlin. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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