Dr. Heiner Garg
Stimmt! Alles, was Sie sagen, stimmt. Die Bürgerinnen und Bürger würden vor allem dadurch entlastet werden, dass die Krankenkassen bei solideren oder stabileren Finanzen durch diese Maßnahme die Zusatzbeiträge nicht erhöhen müssten. Das ist die eigentliche Entlastung, von der ich mir wünsche, dass sie bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. – Herr Abgeordneter, das hatte ich nach Ihrem Beitrag so verstanden. Aus dem Antrag wusste ich noch nicht genau, worauf Sie hinaus wollten. Ich habe das noch in meine Rede eingearbeitet. Das kommt noch später. Den Anbietern steht es frei, die Senkung weiterzugeben. Ein sicheres Mittel zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Senkung aber nicht. Herr Dr. Garg hat aber darauf hingewiesen: Die Intention des FDP-Antrages ist es, über sinkende Kassenbeiträge die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen. Deswegen finden wir, dass der Antrag eine Überlegung und auch eine Unterstützung wert ist. Nach unserer Meinung muss er allerdings in eine große Diskussion über eine wirklich überfällige Reform der Umsatzsteuer einfließen. Wir müssen eine Neubewertung der Waren und Dienstleistungen vornehmen, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Wirklich gut findet es doch niemand – jetzt kommen die berühmten Beispiele –, Die Austern, die Wachteleier, die Froschschenkel und die Trüffel zählen zu den Grundnahrungsmitteln und unterliegen damit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent, während der Verkauf von Sojamilch oder Babynahrung mit 19 Prozent besteuert wird. (Beate Raudies) Da ist etwas aus dem Gleichgewicht geraten. Da müssen wir nachbessern. Im Augenblick basteln wir nämlich immer wieder an einzelnen Bausteinen, ermäßigen zum Beispiel die Steuersätze für Gas und Fernwärme wegen der Energiekrise, oder für die Gastronomie wegen der Coronakrise. Umgekehrt könnten die Steuersätze natürlich auch Waren und Dienstleistungen verteuern. Nicht umsonst fordern Umwelt- und Gesundheitsverbände immer wieder, Fleisch und Milchprodukte zu verteuern, indem sie nicht mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert und somit teurer gemacht werden. Genauso wird diese Forderung immer mal wieder für fett- und zuckerhaltige Lebensmittel erhoben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU erlaubt den Mitgliedsländern, auf bestimmte Gruppen von Waren und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Sie erlaubt sogar zwei ermäßigte Steuersätze. Diese Möglichkeit nutzen wir bisher nicht. Sie würde nach unserer Auffassung eine sehr viel differenziertere Besteuerung ermöglichen. Wir sehen: Die Debatte ist komplex. Was die Umsatzsteuer angeht, hilft das Doktern am System nicht. Der heutige Antrag der FDP ist aber ein erster Aufschlag für eine breite und grundlegende Debatte. Deswegen findet er unsere Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und FDP)
