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Lars Harms

SSW 29.09.2022 Sitzungen 20/8

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines der ersten politischen Ziele dieser Regierung ist die Änderung der Gemeindeordnung. Kaum mit Zweidrittelmehrheit im Land an der Macht, sollen nun die großen Fraktionen in den kommunalen Vertretungen bevorteilt werden. Sie wollen die Größe der Kommunalvertretungen verändern, die Fraktionsstärke entsprechend der Kommune mehr oder weniger willkürlich staffeln und schließlich die Fraktionsstärke in größeren Kommunen auf drei Mitglieder heraufsetzen. Aus unserer Sicht ist das eine Katastrophe und ein Hammerrückschritt, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und FDP) Aus Sicht des SSW wäre es absolut kontraproduktiv, würde eine Überprüfung der Mitgliederanzahl in Gemeindevertretungen dazu führen, dass die Vertretungen kleiner werden. Es ist jetzt schon so, dass man aufgrund der Kleinteiligkeit in unseren Kommunen in manchen kleinen Gemeinden acht bis zehn Prozent der Stimmen benötigt, um überhaupt in der Gemeindevertretung dabei zu sein, und das gilt nicht nur für Parteien, das gilt auch für Wählergemeinschaften und für Einzelbewerber. Ich finde, das ist eigentlich das Schlimme, dass so eine Hürde real immer noch besteht. Die muss doch weg, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, FDP und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unseretwegen können die Gemeindevertretungen nämlich gern größer werden, vor allem ans einer größeren Anzahl an Fraktionen bestehen. Umso besser wird die Gesellschaft widergespiegelt, umso mehr Stimmen der Bevölkerung, besonders in den großen Kommunen, können so gehört werden. Umso bedauerlicher ist es, dass Sie sich nicht einem anderen Aspekt Ihres Koalitionsvertrags in Ihrem 100-Tage-Programm verschrieben haben, nämlich der Entwicklung funktionaler und finanzieller Anreize für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden. Das steht da ja drin. Sind diese nämlich größer, könnte man auch größere Gemeindevertre-- 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 tungen bilden, und es wäre möglich, nicht zur Kommunalwahl nur auf eine Einheitsliste angewiesen zu sein. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Da hätten Sie in der Tat den SSW an Ihrer Seite gewusst. Wir brauchen nämlich Anreize für Kommunen für freiwillige Gemeindefusionen, denn die bisherigen Argumente für größere Kommunen sind auch weiterhin gültig. Nicht in der Kleinteiligkeit von kommunalen Vertretungen liegt die Hemmschwelle für demokratisches Handeln, wohl aber in der Kleinteiligkeit Schleswig-Holsteins. Wenn in Kleinstgemeinden nur noch eine Liste anstelle von mehreren Parteien antritt, dann sind Wahlmöglichkeiten einfach sehr begrenzt, und das ist noch eine freundliche Formulierung, meine Damen und Herren. Nun haben wir uns immer wieder gefragt, was die eigentliche Intention der Regierungsparteien und -fraktionen ist. Als Minderheitenpartei kennen wir die Arbeit kleinerer Fraktionen in den Kommunen besonders gut, und wir wissen, dass sie oftmals einfach wegen der geringen Personenanzahl noch mehr auf einen Arbeitsapparat im Hintergrund angewiesen sind. Im Koalitionsvertrag schreiben Sie: Ziel ist, das kommunale Ehrenamt und die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen zu stärken. Sie tun aber genau das nicht, meine Damen und Herren, sondern Sie schwächen die kommunalen Vertretungen. (Beifall SSW und FDP) Und unter Punkt 41 des 100-Tage-Programms hübschen Sie Ihre Änderung der Gemeindeordnung mit dem Prüfauftrag auf, das Wahlrecht im Hinblick auf mehr Stimmengerechtigkeit überarbeiten zu wollen. Wie Sie dann dabei zu dem Schluss kommen, es wäre dienlich, politische Mitbestimmung zu behindern und die Stimmen von kleinen Fraktionen einzuschränken, ist mir wirklich schleierhaft. Denn was bedeutet Ihr Vorhaben? – Vor allem große Unterschiede in der täglichen Arbeit. Erstens. Die Ratsleute verlieren ihr Stimmrecht in den Ausschüssen, wo der wichtigste Teil der politischen Arbeit geschieht. Das heißt, ein Teil der gewählten Mitglieder des Parlaments ist dann nicht mehr vollständig vertreten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Zweitens. Den Ratsleuten der kleineren Fraktionen wird ohne die hauptamtliche Unterstützung der Geschäftsführungen die Arbeit enorm erschwert. Sie (Lars Harms) müssen neben dem ehrenamtlichen Engagement, das sie als Politiker einbringen, in den kommunalen Vertretungsorganen nun auch Öffentlichkeitsarbeit machen, Veranstaltungen organisieren, Termine und Anträge koordinieren – alles, was die großen Fraktionen mit ihrem Personal können, aber die kleinen dürfen das nicht mehr können? Das ist unfair. Vorher, bis zum heutigen Tag, haben das immer die Mitarbeiter gemacht, und die kleinen Fraktionen sind darauf angewiesen, dass auch sie den einen oder anderen Mitarbeiter haben. (Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Drittens. Den Kommunen wird zusätzliche Verwaltungsarbeit aufgebrummt, denn das hat bisher noch keine Rolle gespielt: Wir haben zum Beispiel in Kiel Kommunen, in denen die Arbeit der Geschäftsführung der Fraktionen von den Ratsleuten bisher so gar nicht wahrgenommen werden kann. Um Anträge zu koordinieren, einzureichen oder abzuändern, brauchen sie aus Sicherheits- und Datenschutzgründen Zugriff auf einen städtischen Rechner. Ratsleute sind aber nicht befugt und müssten also bei Verlust des Fraktionsstatus auf die kommunale Verwaltung zugreifen. Sie sorgen also auch noch für eine Mehrbelastung der Verwaltung, und das können wir in der heutigen Zeit nun wirklich nicht gebrauchen. (Beifall SSW und FDP) Was Sie mit Ihrer Gemeindeordnungsreform erreichen werden, ist das Gegenteil von Stimmengerechtigkeit und Stärkung des kommunalen Ehrenamts. Sie werden die größeren Fraktionen stärken, indem Sie die kleinen schwächen. Sie werden politische Teilhabe beschränken, politisches Handeln erschweren und die Vielfalt der politischen Meinungsbildung eingrenzen. Ich wünsche mir, dass diese Debatte viel Aufmerksamkeit bekommt, damit die Bürgerinnen und Bürger merken, was hier passiert. Hier wird nämlich Demokratie abgebaut. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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