Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich vertrete bei dieser Rede die erkrankte Abgeordnete Braun. – Gäbe es doppelt so viele Fraktionen im Landtag wie jetzt, also zehn, was würde das eigentlich für unsere Arbeit hier bedeuten? Wie lange würde es dauern, die Anträge zu behandeln? Würden wir nicht alles, was wir heute schon gehört haben, um das Doppelte in die Länge ziehen? Es gibt auf kommunaler Ebene Vertretungen, in denen genau das Alltag ist. In Lübeck gibt es derzeit elf Fraktionen. Viele Kreistage in Schleswig-Holstein haben sieben oder acht Fraktionen. In Lübeck hat eine Sitzung der Bürgerschaft im Juni dieses Jahres über sieben Stunden gedauert. In der Ratsversammlung in Neumünster mit sieben Fraktionen, davon vier mit jeweils zwei Mitgliedern, dauerten die Sitzungen in den Jahren 2021 und 2022 viereinhalb bis fünf Stunden. Im Gegensatz zu uns hier im Landtag arbeiten Kommunalpolitikerinnen und -politiker ehrenamtlich, in ihrer (Jan Kürschner) Freizeit. Wenn wir von denen die Rückmeldung bekommen, das funktioniert so nicht, das geht so nicht weiter, haben wir das ernst zu nehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Durch derart lange Sitzungen wird das politische Ehrenamt noch schlechter mit anderen Verpflichtungen vereinbar wie zum Beispiel der Care-Arbeit, die immer noch überwiegend von Frauen geleistet wird. Dass dann nur 26 Prozent der kommunalpolitischen Ämter von Frauen bekleidet werden, verwundert nicht. Solche Sitzungszeiten sind keine Werbung für das politische Ehrenamt, und das hängt schon auch mit der Anzahl der Fraktionen zusammen. In den letzten Jahren hat in einigen kommunalen Vertretungen die Möglichkeit, mit zwei Personen eine Fraktion zu bilden, merkwürdige Konstellationen hervorgebracht. Menschen, die man im politischen Spektrum weit voneinander entfernt wähnt, haben sich zu einer Fraktion zusammengetan, manchmal, um überraschenderweise nach nur kurzer Zeit festzustellen, dass das doch nicht so passt. Bei manchen Zweipersonenfraktionen fragt man sich wirklich, wo da der gemeinsame politische Nenner sein soll. (Zurufe SPD und FDP) Das entspricht so geltendem Recht, hat aber jedes Mal Folgen für alle anderen Mitglieder des Gremiums. Es ist der kontinuierlichen Arbeit in Ausschüssen nicht förderlich, wenn sie ständig umgebildet werden müssen. Um auf die Verhältnisse in Lübeck zurückzukommen: Im Jahr 2022 erhalten die Zweierfraktionen in der Lübecker Bürgerschaft eine jährliche Zuwendung von über 75.000 Euro. Natürlich ermöglichen gerade die Fraktionszuschüsse kleinen Parteien, die nur wenige Vertreterinnen und Vertreter stellen, überhaupt erst ein gut strukturiertes Arbeiten mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung. Auch kleine Parteien können wertvolle Beiträge für die Demokratie leisten. Wir müssen aber auch die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen im Blick behalten. Die geplante Änderung der Fraktionsgröße bezieht sich nur auf größere Gemeinden. Wir sind dafür, diese Anhebung von zwei auf drei erst ab einer Vertretungsgröße von 31 Personen, also für Gemeinden ab 25.000 Einwohnern, vorzunehmen. Durch die Beschränkung der Regelung auf größere Kommunen würde ein Kompromiss zwischen der Stärkung der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen und der Interessenwahrung - 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 von kleineren Parteien und Wählergemeinschaften geschaffen. Wir werden die vorgebrachten Nachteile in der aktuellen Wahlperiode im Blick behalten. Die FDP sollte eigene Sacharbeit vorlegen, wenn sie sich konstruktiv beteiligen will, und nicht allein Anträge auf Ablehnung des Koalitionsvertrags stellen, denn unseren Koalitionsvertrag werden wir umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
