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Dr. Bernd Buchholz

FDP 29.09.2022 Sitzungen 20/8

Frau Präsidentin! Ja, die neue Tätigkeit als Landtagsabgeordneter bringt mit sich, dass man viel öfter redet, als man früher von der Regierungsbank reden durfte. (Zurufe Lukas Kilian [CDU] und Oliver Kumbartzky [FDP]) (Dr. Bernd Buchholz) Das hat Vorteile, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf CDU: Aber auch Nachteile!) – Die einen sagen so, die anderen so. Genau. Und jetzt seid Ihr dran. Wir sind alle als politische Parteien zurzeit in der Situation, direkt vor einer Kommunalwahl dafür zu sorgen, dass wir möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten finden, die sich für die Kommunalwahl, für unsere Gemeindevertretungen, für die Stadtparlamente zur Verfügung stellen. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, in der Demokratie aktiv zu werden. Wir stellen über alle Grenzen der politischen Parteien fest, dass das schwieriger, viel schwieriger wird. Da mutet es etwas merkwürdig an, dass gerade zu diesem Zeitpunkt die Koalition in diesem Land auf die Idee kommt, den Menschen, die sich aktiv an der Demokratie beteiligen wollen, bei ihrer Tätigkeit in Gemeindevertretungen Rechte abzusprechen. Denn seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 gibt es für die Kommunalparlamente keine Fünfprozenthürde mehr. Übrigens ist das damals von den Grünen erstritten worden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Burkhard Peters!) Die Abgeordnete Fritzen hat in diesem Haus und dann auch auf dem kleinen Parteitag der Grünen am 23. Februar 2008 die Abschaffung und den Fall der Fünfprozenthürde als einen wesentlichen Schritt für mehr Demokratie, einen Gewinn für die Demokratie postuliert. (Beifall FDP und SSW) Und sie hat mit Sicherheit nicht daran gedacht, dass ungefähr 14 Jahre später eine grüne Landtagsfraktion dafür sorgen will, dass diejenigen, die dann in die Parlamente einziehen, keine Fraktion mehr bilden können, weil sie leider nur noch zu zweit sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier findet etwas statt, was ein echter Anschlag auf die Demokratie in unseren Kommunalparlamenten ist. (Beifall FDP und SSW) Hier findet Demokratieabbau statt. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, welche Auswirkungen das hätte. Im Kreistag von Schleswig-Flensburg zum Beispiel würden aus acht Fraktionen vier Fraktionen werden. Dazu hätte man neun fraktionslose Abgeordnete. In der Bürgerschaft in Lübeck wür-- 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 den ungefähr 25 Prozent der gewählten Mandatsträger zu fraktionslosen Abgeordneten werden. (Lukas Kilian [CDU]: Die können sich zusammenschließen!) Das ist das Ziel Ihrer Initiative, und das wird bei Ihnen im Antrag mit einem Euphemismus umschrieben, der seinesgleichen sucht. Übrigens, damit Sie wissen was gemeint ist: Euphemismus bezeichnet beschönigende, verhüllende, mildernde Umschreibungen für ein anstößiges oder unangenehmes Ansinnen. (Zuruf Lukas Kilian [CDU] – Beifall SPD und SSW) Und genau das, meine Damen und Herren, steht in Ihrem Antrag, wenn Sie da reinschreiben, dass das zur Funktionsfähigkeit und stabilen Mehrheitsfindung in den Kommunalparlamenten erforderlich sei. Ich zitiere aus Ihrer Begründung: „Eine hohe Zahl an Fraktionen führt oftmals zu einer zunehmenden Belastung des kommunalen Ehrenamtes, zum Beispiel im Hinblick auf eine lange Sitzungsdauer der Vertretungen.“ (Zuruf CDU: Oh! – Martin Habersaat [SPD]: Hier würde es auch viel schneller gehen, wenn drei Fraktionen weg wären!) – Ui! – Demokratie kostet Zeit. Ja, Demokratie kostet auch Auseinandersetzungen. Und ja, Demokratie kann auch wechselnde Mehrheiten bedeuten, insbesondere in kommunalen Vertretungen. Was Sie hier wollen, ist schlicht und ergreifend nichts, was mit der Funktionsfähigkeit von Kommunalvertretungen zu tun hat. Es ist schlicht und ergreifend die blanke Ausübung von Macht, die Sie in diesen Gremien wollen. Das ist alles, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dass wir uns mit dieser Frage natürlich auch verfassungsrechtlich auseinandersetzen werden, ist Ihnen, liebe Frau Innenministerin, sicherlich völlig klar. Wir sind jedenfalls der Auffassung – auch angesichts der vielen Rechtsprechung, die es dazu gibt –, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel gibt, ob so etwas überhaupt zulässig ist, nachdem das Bundesverfassungsgerichts die Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen für unzulässig erklärt hat. Die Gleichwertigkeit der Mandate, auch im Sinne der gleichen Ausübungsfähigkeit in den Kommunalparlamenten, hat Verfassungsrang. Daher kann man nicht einfach daherkommen und sagen: Die (Dr. Bernd Buchholz) Fünfprozenthürde ist zwar gefallen. Über die Hürde aber, ab der wir es zulassen, über Ausschüsse, Gemeindevorsteher oder Sonstiges mitzuentscheiden, entscheidet der Landesgesetzgeber mit einfacher Mehrheit. – So einfach werden wir es Ihnen nicht machen. Das Schlimmste an der ganzen Nummer ist, dass Sie auf die Idee gekommen sind, mit einem gesetzgeberischen Verfahren, das noch vor der Kommunalwahl im Frühjahr nächsten Jahres zu einem Ergebnis kommen soll, dieses Vorhaben durchzupeitschen, und zwar in einer Art und Weise, an der deutlich wird, wie Sie Ihre Macht ausnutzen wollen. Mit Verlaub, meine Damen und Herren, so viel geschmacklose Machtanmaßung habe ich lange nicht mehr gesehen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich wünsche mir, dass das nicht stattfindet. Daran werden auch wir arbeiten. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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