Marc Timmer
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank für den Bericht zur Gasmangellage, Herr Minister. Diese Debatte zeigt, in welch einer unsicheren und schwierigen Situation wir derzeit sind. Ich bin aber auch optimistisch, dass wir eine Gasmangellage abwenden können. Doch die hohen Preise, die bereits fast alle Bereiche unseres täglichen Lebens erreicht haben, machen uns große Sorge. Wie können wir die entlasten, die es am dringendsten brauchen? Darüber haben wir heute schon viel geredet. Da kann ich nur ergänzen: Die Gaspreisbremse muss schnell kommen, sie muss die höchste Bremswirkung bei unteren und mittleren Einkommensgruppen entfalten (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und eine hohe Bremswirkung im Mittelstand, im Handwerk, bei Unternehmen, auch bei Kleinunternehmen haben. Doch das sind die kurzfristigen Herausforderungen, die schon besprochen wurden. Wir wollen heute auch darüber sprechen, wie wir Schleswig-Holstein im Bereich Energie zukunftsfester und damit preisstabiler machen, also mittelfristig zur Preisstabilität gelangen, denn das ist in der Tat ein zentrales und wichtiges Anliegen in diesem Zusammenhang. Die FDP fordert in ihrem Antrag den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Speicherkapazitäten für elektrische Energie. Das ist löblich, wurde dies doch in der letzten Legislaturperiode sträflich vernachlässigt. Auch jetzt sehe ich in vielen Bereichen nicht, dass die Landesregierung ausreichend Fahrt aufnimmt. Über das Thema Atomenergie müssen wir nicht noch einmal reden, denke ich. Gemäß Stresstest geht es allenfalls um einen Streckbetrieb. Aber ich bleibe dabei: Atomkraft – nein, danke! Teuer, veral- (Marc Timmer) tet, risikobehaftet, und die Endlagersuche ist ein Riesenproblem für nachfolgende Generationen, also ungerecht. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schwung für erneuerbare Energien kommt derzeit von der Bundesregierung. Herr Koch hat in seiner Rede heute Vormittag der Bundesregierung fast sämtliche Kompetenzen abgesprochen und die Landesregierung als konzeptionelles Wunderkind über den Klee gelobt. Nun ja! Mit Blick auf die Rahmensetzungen im Bereich der erneuerbaren Energien wird genau umgekehrt ein Schuh daraus. Nach Oster- und Sommerpaket steht das Erneuerbare-Energien-Booster-Paket an, also Energiesicherungsgesetz und Änderungen dazu. Im FotovoltaikBereich: 1,5 Gigawatt Ausschreibungen für Fotovoltaik-Anlagen im Januar 2023 setzen ein klares Zeichen. Die 70-Prozent-Kappungsgrenze für kleine Fotovoltaikanlagen soll aufgehoben werden. Das ist sehr richtig. Die Änderung des Paragrafen 38 b Absatz 2 EEG ermöglicht erstmals den Ersatz von Modulen an bestehenden Standorten, ohne dass es zu einem technischen Defekt gekommen sein muss. Dies bewirkt eine Erhöhung der Leistungen angesichts der Degradation der Module. Richtig so! Im Netzbereich: Paragraf 3 Netzausbaubeschleunigungsgesetz stellt klar, dass bei Erhöhung von Masten bis zu 20 Prozent kein aufwendiges Planverfahren mehr erforderlich ist. Richtig! Paragraf 19 Stromnetzentgeltverordnung öffnet den Raum für die Einbindung industrieller Lastflexibilität im Sinne von Demand Management. Super wichtig, super richtig! Im Bereich Wind: Mit Blick auf das Baugesetzbuch wird die Möglichkeit der isolierten Positivplanung gefasst. Die Regelung stellt klar, dass die Abwägung bei der isolierten Positivplanung auf die von den neu auszuweisenden Flächen berührten Belange beschränkt werden kann und die Planung nicht an das bisherige Planungskonzept gebunden ist. Dies ist eine große Erleichterung für die in Schleswig-Holstein neu auszuweisenden Plangebiete. (Beifall Thomas Losse-Müller [SPD]) Paragraf 16 b Absatz 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz-Entwurf stellt klar, dass für Änderungen am Anlagentyp keine Neugenehmigung erforderlich ist, sondern dass die Änderungen im Rahmen einer Änderungsgenehmigung zugelassen werden sollen. Auch dies ist ein Planungsbeschleuniger. - Mittwoch, 28. September 2022 413 Im Bereich Biogas: Gemäß Paragraf 246 d BauGB können bestehende Bioenergieanlagen ohne bauliche Änderung kurzfristig ihre Gasproduktion erhöhen und so dazu beitragen, russische Erdgasimporte zu ersetzen. Der Biogasdeckel wird aufgehoben. Gut so! Zudem werden die Anforderungen an die Herkunft der Biomasse gelockert. Sonderregelungen für die EEG-Förderung von Biogasanlagen wirken ergänzend. Mit der Ergänzung von Paragraf 100 Absatz 17 EEG wird für die Jahre 2022 bis 2024 eine befristete Flexibilisierung des Güllebonus geregelt. Auch das ist richtig und gut so. Das sind starke bundespolitische Vorgaben, die Schleswig-Holstein nutzen muss. Herr Koch, Sie sagten doch sinngemäß, dass der Bund Chaos im Rahmen der Entlastungsversuche verursachen würde. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall SPD – Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Herr Kilian, kurz für Sie zur Erinnerung aus dem Osterpaket: Als neues Ziel sollen bereits im Jahr 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut werden. Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und erweitert. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet. Die Nutzung der erneuerbaren Energien wird zu einem überragenden öffentlichen Interesse qualifiziert. Auch das ist ein wichtiger Aspekt zur Beschleunigung von Planungsverfahren. Wunderbar. Mit dem Sommerpaket wurden Maßnahmen mit positiver Auswirkung auf den beschleunigten Ausbau bei der Infrastruktur sowie für raumordnungsrechtliche Verfahren insgesamt auf den Weg gebracht. Das sind allesamt und im Zusammenspiel gute und kluge Rahmenbedingungen für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort, hier bei uns in Schleswig-Holstein. Das ist alles andere als Chaos, Herr Koch – wenn Sie da wären. Ich habe vielmehr die Sorge, dass wir in Schleswig-Holstein zu langsam sind, zu mutlos, zu unentschlossen. Wenn selbst die FDP in ihrem Antrag zum beschleunigten Ausbau aufruft, dann will das etwas heißen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Marc Timmer) Was fehlt? Windkraft an Land: Ist die Taskforce zur Planung der Windeignungsflächen schon in Arbeit? Die Rotor-in-/Rotor-out-Regelung sowie höhere Anlagentypen müssen bei der Aufstellung der Regionalpläne berücksichtigt werden. Bei einer Rotor-in-Regelung mit aktuell größeren Anlagentypen gegenüber den Planvorgaben in Regionalplänen sehe ich nicht, wie die Ziele von 10 oder später 15 Gigawatt erreicht werden sollen, ohne dass viele neue Flächen dazukommen müssen. Was muss als Eignungsfläche neu ausgewiesen werden? Auch hier hilft der Bund, denn durch die Qualifizierung der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse können Standorte, die bisher herausgefallen sind, nun unter neuen Kriterien abgewogen werden. Im Wärmebereich sehe ich die größten Versäumnisse in den letzten Jahren. Was braucht ein modernes Wärmesystem, wie beispielsweise in Dänemark oder den Niederlanden? Netze, regenerative Wärmequellen, saisonale Wärmespeicher, Großwärmepumpen. Das Potenzial ist da. Es muss nur koordiniert angegangen werden. Ist es aus dem Haushalt zu finanzieren, beispielsweise die Netze? Nein! Ist es dennoch wirtschaftlich? Ja! Das Potenzial ist da. Ich bin mir sicher, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteiner mitziehen würden. Wir sprechen aber nicht über Wärmeversorgungssysteme, stattdessen – zack – ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Gut gemeint, aber ein Förderprogramm für Wärmepumpen macht nur nach der Systementscheidung Sinn, davor kann es sogar schaden. Wenn ich Wärmenetze möchte, dann sollte ich alle möglichen Abnehmer ans Netz bringen und nicht die, die es sich leisten können, durch den geförderten Kauf einer Wärmepumpe aus der erforderlichen Netzsolidarität entlassen. (Beifall SPD und SSW) Wärmepumpen machen Sinn, wo das Netz nicht wirtschaftlich ist, oder eben als Großwärmepumpen im Rahmen der Wärmenetze. Das ist der zweite Schritt. Wir müssen endlich einmal ein klares Bild an die Wand malen. Es ist bisher viel zu unklar. Ich bin davon überzeugt, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ein modernes Wärmenetz haben möchten, in dem die Erzeugungseinheiten regenerativ sind, ein Wärmenetz, das Preisstabilität auf einem angemessenen Niveau sichert. Der derzeit abgeregelte Windstrom ebenso muss einbezogen werden wie lokale Besonderheiten und ein Miteinander der Kommunen. Wir werden es aber niemals flächendeckend umsetzen, wenn wir uns auf die unterschiedlichen Wärmekonzepte der Kommunen beschränken. Damit übertragen wir Kommunen Aufgaben, die sie überwiegend nicht leisten können. Das muss auf der übergeordneten Regelungsebene, der Landesebene, gemacht werden. Wo ist Ihr Gestaltungswille? Wo ist die Diskussion darüber? All die Programme und ihre Umsetzungsbedarfe, die ich eben aufgeführt habe, sowie das Ringen um die richtige Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zeigen auch: Die Landesliegenschaften mit Fotovoltaik auszustatten – so richtig und wichtig ich das finde –, ist im Augenblick nicht die dringliche Handlungsaufgabe. Jetzt geht es darum, das verfügbare Geld in die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu investieren. Alles andere muss hintanstehen. Wir müssen uns hier auf das Wesentliche konzentrieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Schwung vom Bund mit Blick auf Strom nutzen und in Landespolitik übertragen, Verteilnetze und Sektorenkopplungen mitdenken und ein modernes Wärmenetz im Land unter der Verantwortung des Landes aufbauen. Nur dann erhalten wir mittelfristig, was wir uns alle so sehr wünschen: Energieunabhängigkeit und Preisstabilität. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
