Birte Pauls
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, was ihr immer alles in Richtung Bund schieben wollt, (Beifall SPD, FDP und SSW) statt der eigenen Verantwortung im Land einfach mal auch gegenüber den Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Vor 40 Jahren wurde das Blindengeld in SchleswigHolstein eingeführt. Es beträgt zurzeit 300 Euro, 400 Euro für taubblinde Menschen und 200 Euro für Jugendliche. Es wird einkommensunabhängig gezahlt, und sollte eine Pflegestufe bestehen, dann wird das entsprechend gegengerechnet. Zweck des Blindengeldes ist es, dass die Betroffenen sich Hilfe, zum Beispiel in Form von Begleitung, Hilfe im Haushalt oder zum Lesen, organisieren können – oft zu sehr, sehr niedrigen Stundenlöhnen. Das war dann typischerweise die Nachbarin oder die Schülerin, die für 5 Euro hier mal und da mal punktuell geholfen hat. Für ein selbstbestimmtes Leben und durchgängige Teilhabe ist das Blindengeld jedenfalls absolut nicht geeignet. Das ist aber unser Anspruch. Wir möchten, dass Menschen, egal mit welcher Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben führen können und ihre Teilhabe gesichert ist beziehungsweise von der Gesellschaft organsiert wird. Deshalb finden wir es absolut richtig, dass es seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2020 – das ist ja noch sehr neu, dieses Gesetz – einen Rechtsanspruch auf Assistenz gibt. Die persönliche Assistenz kann je nach Bedarf und eigenen Vorstellungen des Menschen mit Behinderung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule, bei der Ausbildung, beim Studium, im Urlaub oder bei anderen Freizeitaktivitäten. Dabei kann es sich zum Beispiel bei Gehörlosen um die dolmetschende Assistenz, die individuell zu Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten begleitet, handeln. Für Behördengänge und Arztbesuche gibt es einen zusätzlichen Rechtsanspruch, der zusätzlich finanziert wird. Andere wiederum benötigen eine Assistenz rund um die Uhr. Das Budget wird individuell bemessen. Allerdings werden die Familieneinkünfte bewertet, was immer wieder zu sehr unschönen Situationen führt. Der Betroffene plant nach den eigenen Vorstellungen und gestaltet selbst den Plan für zeitliche, örtliche und inhaltliche Assistenz. Das Ziel ist es, die Fremdbestimmung einzugrenzen und gleichzeitig die individuelle Teilhabe zu fördern. Die Assistenz wird leider nicht einheitlich gezahlt. Es braucht auch leider keine Grundkenntnisse – das empfinde ich als Lücke – oder irgendwelche Vorbereitungskurse als Voraussetzung. Wenn ich bedenke, dass im Rahmen des Pflegeentlastungsbudgets eine Schulung von aktuell 20 Stunden die Voraussetzung für niedrigschwellige Begleitung und Angebote ist, finde ich es eigentlich mehr als erstaunlich, dass es bei der Ausübung für die Assistenz von Menschen mit Behinderung keinerlei Voraussetzungen gibt. Schließlich entsteht hier eine sehr persönliche und auch oft körperliche Nähe. Haben wir hier eine Lücke im System, oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Auch wenn sich mit dem persönlichen Budget, dem Budget für Arbeit und Ausbildung, vieles regeln lässt, brauchen wir ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein, dass Teilhabe eine Selbstverständlichkeit ist. Ich denke da bloß an den Anfang der Pandemie. Es brauchte ganze drei Pressekonferenzen der Landesregierung und etliche Telefonate – auch unsererseits –, um darauf aufmerksam zu machen, dass doch bitte ein Gebärdensprachdolmetscher zur Stelle zu sein hat. Das hatte die Landesregierung nicht bedacht. Auch die letzten Pressekonferenzen der Landesregierung fanden wieder ohne Gebärdensprachdolmetscher statt. Das Dolmetschen können sich Gehörlose mit dem Gehörlosengeld auch nicht kaufen; das Dolmetschen muss vielmehr selbstverständlich werden; andere Länder machen uns das vor. (Beifall SPD) Ich kann verstehen, dass gefragt wird, warum in anderen Bundesländern Gehörlosengeld – wie in Berlin im Rahmen des Landespflegegeldgesetzes 153 Euro – gezahlt wird und in Schleswig-Holstein nicht. Warum bekommen die Rollstuhlfahrerin, der Autist, der Mensch mit Downsyndrom oder anderen Einschränkungen, die oftmals auch einen finanziellen Mehraufwand haben, keinen finanziellen Nachteilsausgleich? (Beifall SPD und FDP) Genau dafür ist das Bundesteilhabegesetz die richtige Antwort. Ich finde, wir müssen das noch relativ neue Bundesteilhabegesetz finanziell so ausstatten und gestalten, dass die Teilhabe aller Menschen mit Behinderung – und zwar individuell – möglich ist; da sind die unterschiedlichen Bedarfe zu berücksichtigen. Der Wohnort sollte niemals – niemals! – über den finanziellen Zuschuss entscheiden. Aber leider ist das oft der Fall, weil die Verhandlungen natürlich vor Ort, in den Kreisen, stattfinden. (Birte Pauls) In den vielen Gesprächen, die ich zu dem Thema geführt habe, höre ich, dass die Anerkennung des Bedarfs an Assistenzleistungen oft noch einen Kampf mit Behörden darstellt. Sätze aus einem Integrationsamt – wie man mir kürzlich auch schriftlich zeigte – wie „Sie haben aber auch eine teure Behinderung!“ dürfen nicht mehr fallen, sondern müssen der Vergangenheit angehören. (Beifall SPD und FPD) Lassen Sie uns das Gesetz so anwenden, dass wirkliche Teilhabe und wirkliche Selbstbestimmung umgesetzt werden! Zum Schluss möchte ich dem Gehörlosenverband Schleswig-Holstein zum 140-jährigen Jubiläum gratulieren und mich für die tolle Veranstaltung letztens bedanken. – Danke schön. (Beifall SPD)
