Christian Dirschauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ehrlich sagen, dass ich hier heute mit einem komischen Gefühl stehe, denn das, was uns die Koalition mit ihrem Alternativantrag vorgelegt hat, ist schon enttäuschend. Dabei geht es mir weniger um die Tatsache, dass man sich nun den nächsten – aus meiner Sicht sogar etwas schrägen – Prüfauftrag gibt, denn prüfen soll ja offenbar nicht die zuständige Ministerin, sondern der Landtag selbst. Höchst ungewöhnlich. Es geht mir vor allem darum, dass Schwarz-Grün schon vor der Aussprache zum Thema eine komplette Gruppe ausspart. Die fast 1.800 Menschen hier im Land, bei denen das Merkzeichen GL für Gehörlos im Schwerbehindertenausweis steht, werden mit keinem Wort erwähnt. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Man kann vielleicht die Auffassung vertreten, dass diese Menschen keinen berechtigten Bedarf haben. Sie aber schon im Vorfeld jeglicher Diskussion aus dem Kreis der potenziellen Empfänger zu streichen, ist einfach nur ignorant, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW) Ziel unseres Antrags dagegen ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen. Uns ist völlig bewusst, dass Geld allein nicht in die inklusive Gesellschaft führt, die wir uns doch alle wünschen, aber in manchen Fällen macht eine finanzielle Unterstützung eben doch einen Unterschied. Oder anders gesagt: In manchen Fällen ist Teilhabe leider immer noch von den finanziellen Ressourcen der Betroffenen abhängig. Das kann man durchaus - Mittwoch, 28. September 2022 389 als Armutszeugnis sehen, aber es ist nun einmal die Realität, und das wollen wir als SSW ändern. Wir sind uns sicher darin einig, dass wir noch weit von einer Gesellschaft entfernt sind, in der jede und jeder ganz selbstverständlich Mitglied ist, also völlig unabhängig davon, welche Stärken oder Schwächen ein Mensch mitbringt. Wer mit Betroffenen spricht, muss erkennen, dass der Weg dahin noch lang ist. Tatsache ist, dass es bis heute noch viel zu viele und in Teilen sogar unüberwindbare Barrieren gibt, beispielsweise beim Zugang zur Gesundheitsversorgung oder in den ersten Arbeitsmarkt. Außerdem ist längst nicht überall dort, wo barrierefrei draufsteht, auch barrierefrei drin. Selbst in Fällen, in denen eine Veranstaltung offiziell als barrierefrei gilt, können nicht immer alle Personen mit Handicap teilnehmen. Oft gibt es zwar eine Rampe für Menschen im Rollstuhl, und die Veranstaltung findet vielleicht auch in leichter Sprache statt, aber die für Sehbehinderte geeignete Beleuchtung, zusätzliche Audiodeskription oder Gebärdendolmetscherinnen oder -dolmetscher sind nicht immer und überall vorhanden. Wir vom SSW wollen den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung verbessern. Unser Antrag löst natürlich nicht alle bestehenden Probleme, aber er liefert einen Beitrag, um die Teilhabechancen von blinden, sehbehinderten und gehörlosen Menschen ein Stück weit zu verbessern. Zum einen wollen wir das Landesblindengeld auf den Durchschnitt der Bundesländer anheben, denn losgelöst von Preissteigerungen sind Blinde und Sehbehinderte dadurch, dass Schleswig-Holstein hier auf einem der letzten Plätze liegt, im Ländervergleich benachteiligt. Zum Zweiten fordern wir die Einführung eines Gehörlosengeldes. Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität. Auch in Krisenzeiten sind ein moderat erhöhtes Blinden- und ein Gehörlosengeld nicht irgendein Luxus, den man mit der Begründung knapper Kassen vom Tisch wischen kann, denn blinde, taubblinde und gehörlose Menschen müssen in vielen Bereichen behinderungsbedingte Mehrkosten tragen, die nicht durch Nachteilsausgleiche gedeckt sind. Das können erhöhte Strom-, Internet- oder Versicherungskosten sein, oder es können Kosten für Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher sein. Wer dieses Geld nicht hat, kann sich im Zweifel nicht im Verein, in einer Partei oder in einem Ehrenamt engagieren, an kulturellen Angeboten (Christian Dirschauer) teilnehmen oder sich weiterbilden. Aber genau diese Dinge müssen aus unserer Sicht für alle Menschen möglich sein, auch für jene, die blind, sehbehindert oder taub und damit kommunikationsbeeinträchtigt sind. Ich denke, dass gute Gründe und plausible Argumente für eine Anhebung des Blindengeldes und für die Einführung eines Gehörlosengeldes vorliegen. Uns ist bewusst, dass im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Idee eines Teilhabegeldes für Menschen mit Behinderung diskutiert wurde. Das würden wir liebend gern mittragen, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) nur ist völlig offen, ob und wann es zu einer solchen Lösung kommt. Wir aber wollen nicht irgendwann und vielleicht mehr Teilhabe möglich machen, sondern so schnell wie möglich. (Beifall SSW) Deshalb erwarte und beantrage ich, dass wir uns zumindest gründlich mit beiden Anträgen im Ausschuss befassen und die Gehörlosen nicht einfach ausblenden. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt FDP)
