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Oliver Brandt

GRÜNE 28.09.2022 Sitzungen 20/7

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Sie etwas anderes gefordert haben, was mit der Grundsicherung nicht zusammenpasst. Ich fasse zusammen: Von der Realität einer tatsächlichen Inflationsanpassung bei der Grundsicherung sind wir derzeit weit entfernt. Real erhalten Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung also jedes Jahr etwas weniger zum Leben. Da ist es überfällig, dass der Regelsatz ab 1. Januar 2023 um 53 Euro auf 502 Euro angehoben wird. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Doch nun zum eigentlichen Inhalt des Antrags, der automatischen Anpassung des Lohn- und Einkommensteuertarifs. Zunächst möchte ich betonen, dass ich einen Ausgleich der sogenannten kalten Progression in der Sache nicht grundsätzlich falsch finde. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Inflation und Energiepreiskrise belasten nicht nur unsere Wirtschaft, sondern insbesondere auch unsere Bürgerinnen und Bürger massiv, besonders die unteren Einkommensgruppen. Die Auswirkungen hoher Energiepreise reichen aber bis weit in die Mittelschicht hinein. Entlastungen für untere und mittlere Einkommensgruppen sind daher das Gebot der Stunde. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für einen dauerhaften Ausgleich bei der kalten Progression ist. Dazu nenne ich einmal ein paar andere Stimmen als die, die die FDP genannt hat: Marcel Fratzscher, Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, hat errechnet, dass 70 Prozent der Entlastung bei der kalten Progression den 30 Prozent mit den höchsten Einkommen zugutekommen. Men-- Mittwoch, 28. September 2022 375 schen mit geringem Einkommen, die von der Inflation besonders betroffen sind, haben hingegen kaum etwas davon.

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