Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, in Ihrem Antrag fordern Sie „eine automatische Inflationsanpassung auch“ – „auch“ ist wichtig – „bei Lohn- und Einkommensteuer“. Im Antragstext wird dann darauf verwiesen, die Inflationsanpassung bei der Grundsicherung erfolge ja bereits. Nun soll das, was bei der Grundsicherung gilt, auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Aber gibt es überhaupt eine automatische Inflationsanpassung bei der Grundsicherung? Die Antwort lautet: nein. Ich erläutere Ihnen das. Die Grundsicherung wird zwar jedes Jahr angepasst, allerdings auf Basis von Verbraucherpreisindex und Lohnentwicklung. Dies ist kein Inflationsausgleich, sondern führt im Vergleich zur Inflationsrate regelmäßig zu einer wesentlich geringeren Anpassung, und zwar, weil die tatsächliche Inflation höher ist. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele, das laufende Jahr und das letzte Jahr. 2021 hatten wir eine Inflationsrate von 3,1 Prozent. Die Grundsicherung wurde jedoch nur um 0,7 Prozent angehoben. Im laufenden Jahr liegt die Inflation momentan bei bereits deutlich über 7 Prozent, die Regelsatzanpassung zum 1. Januar 2023 wird nach der geltenden Formel jedoch nur um 4,6 Prozent steigen, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband errechnet hat.
