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Ole-Christopher Plambeck

CDU 28.09.2022 Sitzungen 20/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als CDU unterstützen wir sehr gerne Maßnahmen zum Inflationsausgleich. Gerade in diesen Zeiten mit sehr hohen Inflationsraten – zwischen 7,3 und 8 Prozent seit März dieses Jahres –, die nahelegen, dass Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen mit erheblichen Preissteigerungen zu kämpfen haben und damit enorm belastet sind, ist eine schnelle Entlastung auch bei der Steuer wichtig. Ein höherer und schnellerer Inflationsausgleich in der Einkommensteuer ist daher ein wichtiger Entlastungsbaustein, zumal der Staat durch die Inflation auch mit Mehreinnahmen rechnen kann. Dabei möchte ich aber klarstellen, dass der Inflationsausgleich in der Einkommensteuer keine neue Erfindung ist, sondern es ihn bereits gibt. In regelmäßigen Abständen – sicherlich nicht automatisch und per Gesetzesbeschluss – sind in der Vergangenheit immer wieder Grundfreibetrag und Tarif angepasst worden. Natürlich kompensieren die bisherigen Anpassungen nicht die enorm hohe Inflation, die wir derzeit erleben, und daher ist es richtig, darüber zu diskutieren. Diskutiert wurde bereits letzte Woche im Bundestag dazu, denn der Bundesfinanzminister hat einen solchen Gesetzentwurf eingebracht, der – und das ist richtig – einen Beitrag darstellt, die Belastung der (Ole-Christopher Plambeck) Bürgerinnen und Bürger über die Lohn- und Einkommensteuer zu verringern. Das Problem an diesem Gesetzentwurf ist aber, dass er erst ab 2023 gelten sollte und damit die jetzt benötigte Hilfe viel später käme, als sie gebraucht wird. Aber jetzt fragen wir uns natürlich – der Gesetzentwurf ist auf Bundesebene eingebracht worden –, Warum bedarf es dann noch eines Antrags in diesem Plenum hier? Frau Krämer hat es eben durchaus auch gesagt: Die FDP braucht Hilfe bei der Umsetzung dieses Projekts, weil die OlafScholz-SPD zu dem Thema eigentlich gar keine Meinung hat und die Grünen andere Schwerpunkte in dem Bereich setzen wollen, nämlich bei der Entlastung kleinerer Einkommen. (Beifall CDU) Mit diesem Antrag der FDP-Fraktion in diesem Hause wird nun um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf und den Einsatz unserer Landesregierung gebeten, denn es gibt anscheinend wenig Einigung auf Bundesebene dazu. Wichtig ist, dass das Thema Inflationsausgleich in der Einkommensteuer im Kontext einer vernünftigen Gesamtentlastung zu bewerten ist, und darüber muss diskutiert werden. Deswegen schlagen wir vor, diesen Antrag an den Finanzausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.

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