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Jan Kürschner

GRÜNE 01.09.2022 Sitzungen 20/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte diese Rede heute in Vertretung der leider erkrankten Abgeordneten Bettina Braun. Bürgerinnen und Bürger können sich in unseren demokratischen Prozessen auf vielfältige Art beteiligen: Sie können beispielsweise für ein Amt kandidieren, als bürgerliches Mitglied mitarbeiten oder an Sitzungen ihrer Stadt- und Gemeindevertretung teilnehmen, sie können Fragen in der Einwohner- (Jan Kürschner) fragestunde oder einen Einwohnerantrag stellen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind definitiv nicht die einzigen Wege zur Bürgerbeteiligung, doch sie sind ein gutes Mittel, um dann eine Entscheidung über ein Thema herbeizuführen, wenn man sich im Dialog nicht einig wird. Es liegt in der Natur des Bürgerentscheids, dass eine Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden muss. Dafür oder dagegen, das führt mitunter zu heftigen Konflikten in den Gemeinden. Manchmal kann ein Bürgerentscheid eine nicht erwünschte Maßnahme verhindern, löst damit aber keineswegs das Grundproblem, das dahintersteht. Wird in einer Gemeinde der Bau einer Kita durch einen Bürgerentscheid verhindert, fehlt die Kita nach dem Entscheid immer noch. In der jetzigen Lage brauchen wir mehr Zusammenhalt und konstruktive Lösungen. Wir wollen die Menschen frühzeitig einbinden und in Dialog gehen, bevor sich Interessenkonflikte zuspitzen. Ich bin der Auffassung, dass die Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern durch einen Bürgerinnen- und Bürgerrat sehr gut ergänzt werden. In einem Bürgerinnen- und Bürgerrat erarbeiten Menschen gemeinsam Vorschläge, wie ein Problem gelöst werden kann. Daher freut es mich sehr, dass wir Bürgerinnen- und Bürgerräte auf kommunaler und auf Landesebene verankern werden. Wir brauchen Planungsbeschleunigung und Planungssicherheit. Wir müssen handeln für die Menschen und Unternehmen in unserem Land, die nicht wissen, wie es weitergehen wird. Angesichts der rasant steigenden Energiepreise müssen wir das Ziel der Unabhängigkeit von russischem Erdgas noch entschlossener anstreben. Wir alle sind gezwungen, schneller zu werden, schneller bei der Energiewende und schneller beim Erreichen der Klimaziele. (Annabell Krämer [FDP]: Bei der A 20!) Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Generalklausel beziehen wir uns ganz gezielt auf diese Themen, um die wir uns in der jetzigen Situation besonders kümmern müssen. (Christopher Vogt [FDP]: Verbandsklagerecht!) Für die Planungssicherheit ist die Einführung von Fristen, um ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, von großer Bedeutung. Bisher kann ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss einer kommunalen Vertretung jederzeit gestartet werden, sofern mit der Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Die Einführung einer Frist von mehreren Monaten - Donnerstag, 1. September 2022 265 – wie auch in anderen Bundesländern –, in der gegen den Beschluss ein Bürgerbegehren gestartet werden kann, bedeutet für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die die Beschlüsse gefasst haben, ein Mehr an Planungssicherheit. Die grüne Fraktion hat in der Vergangenheit sehr für die Verbesserung der Quoren und für die Möglichkeit von mehr Bürgerbeteiligung auch in Bezug auf die Bauleitplanung gekämpft. Da ist es klar, dass es uns Grüne nicht gerade mit Freude erfüllt, hier eine Veränderung vorzunehmen, aber wir wissen alle, dass sich die Welt mit dem Angriff Putins auf die Ukraine maßgeblich verändert hat. Vor diesem Hintergrund haben wir Grüne den Veränderungen bei den Vorgaben für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zugestimmt, und dazu stehen wird. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Lautet die Antwort auf die Krise wirklich Demokratieabbau? – Weitere Zurufe)

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