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Lars Harms

SSW 01.09.2022 Sitzungen 20/5

Vielen Dank. Ich habe keine Frage, sondern möchte nur auf den Inhalt unseres Antrags hinweisen. Dieser ist nämlich so gefasst, dass nicht die Tankstellenpächter, sondern die Mineralölgesellschaften, die die Preiserhöhungen vornehmen, nur an bestimmten Tagen erhöhen dürfen, also Esso am Montag, Shell am Dienstag, BP am Mittwoch und so weiter und so fort. Wenn also an ihrem berühmten Montag ein Konzern den Preis erhöht, muss er damit rechnen, dass diejenigen, die in Konkurrenz zu ihm stehen, diese Erhöhung nicht nachvollziehen. Das führt dazu, dass wahrscheinlich eher die Tendenz besteht, den Preis niedrig zu halten. Das ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, und gleichzeitig ist es trotzdem ein marktwirtschaftliches System, aber eben ein - Donnerstag, 1. September 2022 245 sozialmarktwirtschaftliches System. Das ist der Unterschied zu der Situation, die wir jetzt haben. – Vielen Dank für die Konkretisierung, Herr Kollege. Das ist rechtlich noch unmöglicher als das, was Sie vorher genannt haben, weil es den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz gibt. Wir können einzelnen Unternehmen nicht vorschreiben, wann sie Preise wie zu gestalten haben, nach dem Motto, Unternehmen A darf es am Montag, Unternehmen B am Dienstag und wenn sich dazwischen eine Weltentwicklung vor- oder zurückdreht, dürfen sie nicht darauf reagieren. Es tut mir leid, es klingt nett, aber es funktioniert nicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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