Tim Brockmann
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist jetzt natürlich ein bisschen schwierig, wenn der Kollege Garg hier so vorgelegt und die Zeit so eingekürzt hat. Hier stehen fünf Minuten auf der Uhr, mal schauen, wie viel ich davon brauche. Ich möchte mit dem Antrag zum Fluthelferorden anfangen. Es ist völlig klar, dass wir in der Vergangenheit und besonders im vergangenen Sommer gelernt haben, wie wichtig der Katastrophenschutz ist. Er hat einen völlig neuen Stellenwert erhalten – ähnlich wie das Ehrenamt an dieser Stelle. Wir haben das aufgegriffen. Die Landesregierung hat ei- (Tim Brockmann) nen Zehnpunkteplan vorgelegt, den wir in dieser Wahlperiode ambitioniert umsetzen werden. Jedoch ist der Katastrophenschutz nur ein Wort, welches von unseren Helferinnen und Helfern auf allen Ebenen mit Leben gefüllt werden muss. Dies haben wir im vergangenen Jahr im Ahrtal, aber auch in Nordrhein-Westfalen gesehen. Über 1.000 Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein haben dort angepackt und fleißig mitgeholfen. In dieser Zeit wurden unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte mit einer besonderen körperlichen Belastung und einer gänzlich unbekannten Situation konfrontiert und haben dies beeindruckend gemeistert. Ein solcher Einsatz endet aber nicht mit der Ankunft in Schleswig-Holstein, sondern er wirkt natürlich noch eine lange Zeit nach. Da ist es natürlich ein guter Anlass, mit einem Orden so einen Einsatz auch symbolisch zu beenden. Bereits im vergangenen Jahr hat unsere Landesregierung dazu ein Helferfest in Neumünster veranstaltet. Einige von uns sind da gewesen. Das war eine sehr schöne und angemessene Veranstaltung. Eine formale Ehrung mit Urkunde und Orden hat es aber seitens des Landes Schleswig-Holstein nicht gegeben. Ich glaube, das war aus gutem Grund so, denn eine solche Ehrung ist üblicherweise Aufgabe desjenigen Bundeslandes, in dem die Hilfe erbracht worden ist. So war das im Jahr 2002 bei der Elbeflut. Da hat das Land Schleswig-Holstein die Bandschnalle „Elbeflut 2002“ gestiftet. Auch bei der Sturmflut 1962 wurden seitens des Landes Schleswig-Holstein eine Medaille, die Medaille „Sturmflut 1962“ gestiftet. Nordrhein-Westfalen hat dies bereits getan. Warum das in Rheinland-Pfalz – zum Unmut vieler Helferinnen und Helfer –noch nicht geschehen ist, weiß ich nicht. Das mag an der Landesregierung liegen. Die CDU ist dort jedenfalls nicht beteiligt. Ich bin mir aber sicher, dass unsere Innenministerin – sie wird es hören – diese Landtagsdebatte zum Anlass nehmen und dort noch einmal nachfragen wird, wann es aus Rheinland-Pfalz eine entsprechende Ehrung geben wird. Insofern ist der Antrag der FDP an dieser Stelle leider nicht ganz zielführend. Wir diskutieren bei diesem Tagesordnungspunkt aber auch noch weitere Punkte, Kollege Garg hat darauf hingewiesen, wie wir das Ehrenamt und die Freiwilligendienste in unserem Land stärken können. Die FDP will, dass ein Pflichtdienst grundsätzlich ausgeschlossen wird. Das kann man fordern, aber ob ein solcher grundsätzlicher Ausschluss sinnvoll ist, sei allein mit Blick auf die Wehrpflicht dahingestellt. Gleichwohl sind wir uns einig: Freiwilligkeit ist immer besser als Zwang. Deshalb setzen wir uns mit unseren Anträgen für eine Stärkung des Freiwilligendienstes ein. Gerade jungen Menschen wollen sich auf vielfältige Art und Weise für unsere Gesellschaft engagieren und stehen häufig gleichzeitig vor großen finanziellen Herausforderungen. Aber finanzielle Gründe dürfen kein Hemmnis sein, ein Ehrenamt auszuüben. Deshalb wollen wir auf Bundesebene – ja, die Bundesebene ist dafür verantwortlich – mehr finanzielle Unterstützung für Freiwilligendienstleistende erwirken, die zum Beispiel nicht mehr bei ihrer Familie leben. Das kann durch Unterstützung bei der Miete erfolgen, das kann durch eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag erfolgen, das kann aber auch durch ein vergünstigtes ÖPNVTicket erfolgen. All diese Dinge tragen dazu bei, dass das Ehrenamt nicht zu einer Belastung wird. Wir haben noch einen weiteren Aspekt in unseren Anträgen aufgeführt. In unserem zweiten Antrag geht es um das Steuerrecht. Wir wollen die Entschädigung für Ehrenamtliche signifikant höher steuerfrei stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, wollen wir begünstigen, indem wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen werden, dass die Zuverdienstgrenze für Entschädigung aus dem Ehrenamt für diese Gruppe nicht mehr gilt. Dies soll im Übrigen auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten. Meine Damen und Herren, ehrenamtliches Engagement ist das Band, das unsere Gesellschaft zusammenhält. Dieses Band müssen wir stärken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) All die Leistungen, die von Ehrenamtlichen erbracht werden, ließen sich hauptamtlich nicht bezahlen. Deshalb gelten unser Dank und unsere Anerkennung, unsere Wertschätzung allen Ehrenamtsträgern in unserem Bundesland. Wir stehen an der Seite des Ehrenamtes. Wir wollen steuerliche, finanzielle und strukturelle Erleichterungen vorantreiben. Daher bitte ich um Zustimmung zu den Anträgen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
