Lars Harms
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren diskutieren wir regelmäßig darüber, wie wir das Beamtenrecht für die Herausforderungen fit machen, die uns in absehbarer Zeit erwarten. Die Lösung: Es braucht attraktive Arbeitsbedingungen. Nur so kann es uns gelingen, die Auswirkungen des demografischen Wandels abzufedern und weiterhin motivierte Beschäftigte zu gewinnen. Dazu gehört selbstverständlich auch das Thema Krankenversicherung. Hier ist eine Flexibilisierung (Lars Harms) dringend notwendig und geboten. Immer wieder haben wir vom SSW uns für mehr Wahlmöglichkeiten eingesetzt, denn es geht uns schlicht und ergreifend um Gleichbehandlung. Jeder soll frei wählen können, ob er sich privat oder gesetzlich versichern möchte, ohne langwierige bürokratische Antragstellung und ohne gravierende finanzielle Nachteile bei einer der Optionen in Kauf nehmen zu müssen. Um mehr geht es dabei nicht. (Beifall SSW und FDP) Jeder soll sich seine persönliche Lebenssituation und -planung anschauen können und anhand dessen sein Versicherungsmodell wählen können dürfen. Bislang ist dies nämlich nicht so. Faktisch haben Beamtinnen und Beamte nach wie vor keine Wahl, denn eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse ohne pauschale Beihilfe ist um ein Vielfaches teurer als eine beamtenrechtliche Absicherung mit einer privaten Krankenversicherung. Dies ist ungerecht und leider ein großer Minuspunkt in Hinblick auf die künftige Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung. In diesen Zeiten brauchen wir ein modernes und attraktives Beihilferecht, nicht nur in Konkurrenz zur Wirtschaft, sondern inzwischen auch in Konkurrenz zu den anderen Bundesländern. Daher hatten wir ja auch schon früher immer wieder auf das Hamburger Modell als mögliche Vorlage hingewiesen, das eine pauschalisierte Beihilfeleistung vorsieht. In Hamburg können Beamte beziehungsweise Anwärterinnen und Anwärter seit dem 1. August 2018 wählen, wie sich der Dienstherr an den Kosten für die Absicherung im Krankheitsfall beteiligt, sprich: Beamte können nun auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Als wir im April 2019 die Anhörung zu diesem Thema im Finanzausschuss durchgeführt haben, haben einige der Anzuhörenden dafür plädiert, dass man zunächst die Erfahrungen aus dem damals neuen Modell auswerten solle. Auch eine Bundesratsinitiative wurde angeregt, um diesbezüglich einen Flickenteppich zu vermeiden. Das Hamburger Modell gibt es immer noch, zwischenzeitlich haben mit Berlin, Brandenburg, Thüringen und Bremen vier weitere Bundesländer die Wahlfreiheit eingeführt, und ab dem 1. Januar 2023 wird sich auch Baden-Württemberg anschließen, wo zurzeit übrigens auch eine Koalition aus Grünen und CDU regiert. Der Weg ist also geebnet, erprobt und wird von immer mehr Bundesländern beschrit-- Mittwoch, 31. August 2022 177 ten. Wir fordern daher, dass auch Schleswig-Holstein endlich diesen Weg geht. Die Profiteure der Einführung der pauschalen Beihilfe wären nicht gerade wenige: beispielsweise Beamte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, Beamte mit Kindern, Anwärter vor oder in der Familienphase, quereinsteigende Neubeamte, Teilzeitbeschäftigte – zusammen ergeben diese eine ziemlich große Gruppe, für die die echte Wahlfreiheit eine immense Verbesserung darstellen würde, und das Land als Arbeitgeber würde sich hier einen erweiterten Kreis an Nachwuchskräften erschließen. Der Antrag von Schwarz-Grün ist hingegen keine wirkliche Alternative, weil man bei den bürokratischen Rechtfertigungshürden nicht von einer echten Wahlfreiheit sprechen kann. Man muss natürlich auch damit rechnen, dass der derjenige, dessen Antrag abgelehnt wird, klagen wird. Herzlichen Glückwunsch! Dann sehen wir uns auch noch vor Gericht wieder. So ein Umgang mit denjenigen, die für uns arbeiten, muss doch nun wirklich nicht sein! (Beifall SSW, SPD und FDP) Langfristig wird die echte Wahlfreiheit aus Steuerzahlersicht im Übrigen tatsächlich günstiger als das bisherige System – es wurde schon gesagt –, In einem Arbeitsleben sind es bei uns 25.000 Euro pro Beschäftigten. Das ist ein fünfstelliger Betrag. Für zukünftige Generationen ist es höchst attraktiv, dass wir diesen Weg gehen. Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, verzichtet unwiderruflich auf seinen individuellen Beihilfeanspruch. Auch das ist klar. Es geht – das ist ganz wichtig – nicht um die Einführung einer Bürgerversicherung, sondern es geht einzig und allein um die Wahlfreiheit; um mehr geht es nicht. Wie gesagt: Wir wollen eine gleiche Behandlung für alle. Ich finde das nicht unverschämt, sondern das sollte eigentlich ganz normal sein. Das haben unsere Beamtinnen und Beamte verdient. Wenn wir das Beamtenrecht nicht modernisieren und attraktiver gestalten, dann bringen wir uns selbst unnötigerweise um die besten Köpfe für unseren öffentlichen Dienst, und darunter würden auf absehbare Zeit das Land und somit die Daseinsvorsorge für alle sehr leiden. Ich freue mich, dass wir unseren Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen, und bin davon überzeugt, dass wir damit etwas Vernünftiges erreichen können.
