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Oliver Brandt

GRÜNE 31.08.2022 Sitzungen 20/4

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Thema pauschale Beihilfe mit zwei konkreten Fallbeispielen beginnen. Nehmen wir einen Berufsschullehrer, der studiert hat, erst in der Privatwirtschaft gearbeitet, sich aber später entschieden hat, ins Lehramt zu gehen, mit 45 Jahren in Hamburg verbeamtet wurde und nun nach Schleswig-Holstein umzieht. Oder nehmen wir eine junge Mutter, 35 Jahre alt, mit zwei Kindern, Ausbildung zur Bürokauffrau, mehrjährige Berufserfahrung, vor zwei Jahren in den Landesdienst gewechselt; sie steht jetzt vor der Verbeamtung. Beide sind in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Beispiele sollen zeigen, dass die öffentliche Verwaltung das Spiegelbild eines immer flexibler werdenden Arbeitsmarkts und immer individuell werdender Arbeitsbiografien ist. Der Wechsel von der Privatwirtschaft in die Landesverwaltung und umgekehrt wird von der Ausnahme zur Regel. Insbesondere junge Nachwuchskräfte wollen sich nicht mehr für das ganze Leben festlegen. Daher benötigen wir zusätzliche Flexibilität. Das halte ich für berechtigt. Daher ist es sinnvoll, Möglichkeiten einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte zu schaffen, um das Potenzial zur Besetzung freier Stellen im Landesdienst noch besser auszuschöpfen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Die Einführung in Schleswig-Holstein ist daher auch aus meiner Sicht überfällig. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich bin fest davon überzeugt, dass die pauschale Beihilfe ein wichtiges Instrument der Fachkräftegewinnung für die öffentliche Verwaltung ist. Es ist bereits angesprochen worden: Insbesondere in den benachbarten Bundesländern gibt es derartige Regelungen schon. Mit diesen stehen wir in Konkurrenz. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Da gibt es sogar noch die private Krankenversicherung! Die ist nicht zusammengebrochen!) – Das ist richtig. – Auch wir wollen die Situation nun ändern, so wie es auch die SPD vorgetragen hat. Es ist bereits gesagt worden, dass es in der letzten Wahlperiode ein Verfahren mit einer umfangreichen Anhörung von Expertinnen und Experten gab. Dabei wurden viele gute Gründe für die Einführung einer pauschalen Beihilfe genannt. Ich freue mich sehr, dass es uns Grünen in den Koalitionsverhandlungen gelungen ist, die CDU von der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme zu überzeugen und mit ihr gemeinsam die Einführung einer Regelung zur pauschalen Beihilfe zu vereinbaren, mit einer kleinen Einschränkung, die der CDU besonders wichtig war: Eine derartige Regelung soll nur auf Antrag und mit sachlicher Begründung greifen, und es soll auf bestimmte klar zu definierende Fälle beschränkt werden. Diese Fälle hat der Kollege Plambeck bereits genannt. Dies sind zum Beispiel Quereinstieg, Vorerkrankungen oder besondere Familiensituationen. (Oliver Brandt) Aus meiner Sicht ist dies kein abschließender Katalog denkbarer Fallkonstellationen. Wir sollten diese und weitere mögliche Fallgruppen umfassend prüfen und berücksichtigen. Daher hat unsere Fraktion gemeinsam mit der CDU den Antrag gestellt, dass die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten soll. Der Kollege Vogt ist jetzt nicht da: Das ist aus meiner Sicht keines dieser Spielwiesenprojekte, wie er es genannt hat, sondern eine reale Verbesserung, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein zu erhöhen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Deswegen möchten wir im Sinne der Beamtinnen und Beamten, die sich für den Landesdienst in Schleswig-Holstein interessieren, zu uns kommen oder zukünftig Beamte werden und aus bestimmten individuellen Gründen gesetzlich versichert sind, sachgerechte, aber möglichst weitgehende und unkomplizierte Regelungen finden. Ich betone noch einmal: Die pauschale Beihilfe gefährdet weder das duale Krankenversicherungssystem noch das herkömmliche Beihilfemodell im Berufsbeamtentum. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Es ist eine kleine, aber für einige Fallgruppen wichtige Ergänzung und ein nicht unbedeutender Baustein bei der Fachkräftegewinnung für SchleswigHolstein. Für mich steht außer Frage, dass das Modell Beihilfe für die allermeisten Beamtinnen und Beamte nach wie vor hochattraktiv und das vorzugswürdige Modell ist und bleibt, egal, wie man es beurteilt. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist ja interessant!) Ich freue mich auf die weitere Beratung im Finanzausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

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