Birgit Herdejürgen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte hier meine Kollegin Beate Raudies stehen. Ich weiß, dass sie zuschaut. – Liebe Beate, ich wünsche gute Besserung und hoffe, dass du bald wieder bei uns bist. (Beifall ganzes Haus) Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns in diesem Haus darüber auseinandergesetzt, wie wir das Beihilferecht in Schleswig-Holstein moderner gestalten können, um unseren öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Letztlich geht es nämlich genau darum. Bremen, Berlin, Hamburg, Thüringen und Brandenburg haben es schon getan, Mecklenburg-Vorpommern will es tun, und sogar Baden-Württemberg wird es tun. Wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, kann es auch SchleswigHolstein tun. Bisher ist es so, dass sich die meisten Beamtinnen und Beamten des Landes oder der Kommunen zur Hälfte in der privaten Krankenversicherung versichern und die anderen 50 Prozent ihrer Gesundheitskosten durch die Beihilfe erstattet bekommen. Allerdings sind mehrere Tausend Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie müssen auf Beihilfeleistungen verzichten und die Beträge komplett selbst tragen. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Zuschriften von Betroffenen erhalten, die ihre Situation geschildert haben. Viele haben es extrem schwer, überhaupt in die PKV zu kommen, oder sie müssen dort unverhältnismäßig hohe Beiträge zahlen. Davon besonders betroffen sind Familien mit vielen Kindern, Schwerbehinderte oder chronisch Erkrankte. Aber auch Menschen, die vor der Verbeamtung lange sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, sowie Teilzeitbeschäftigte – vorzugsweise Frauen – würden häufig mit einer GKV-Mitgliedschaft besser fahren. Eine faire Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, eine echte Wahlmöglichkeit, haben sie nicht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zurufe) Das wollen wir ändern. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf: Jetzt ist der Beifall angebracht!) Für die SPD-Fraktion ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten gesetzlich versicherter Bediensteter beteiligt. Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir die Einführung eines zusätzlichen Beihilfetatbestands im Landesbeamtengesetz vor. Dieses sogenannte Hamburger Modell benachteiligt niemanden; wir schaffen damit echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst sowie einen Zugang für Beamtinnen und Beamte in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist keine Revolution; es ist eine Reform im Miniformat – die aber vielen helfen würde. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Anhörung in der letzten Wahlperiode hat gezeigt, dass es für die Dienstherren sogar wirtschaftlicher ist, lebenslang den Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen, als vor allem im Alter hohe Gesundheitskosten über die Beihilfe mitzutragen. Umso unverständlicher ist die Blockade. Ein Blick in den aktuellen Versorgungsbericht macht noch einmal klar, dass hier großer Handlungsbedarf besteht. Für den Großteil der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein brächte eine entsprechende Ergänzung der Beihilfevorschriften keine Veränderung des Status quo. Eine Einschränkung von Leistungen oder gar Ansprüchen der Bediensteten ist mit dieser Erweiterung nicht verbunden. Es ist weder zeitgemäß noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über die Beihilfe und die private Krankenversicherung abgesichert werden. Nur weil es schon immer so war, muss es nicht so bleiben. Wenn es so bleibt, hängen wir Schleswig-Holstein im Wettbewerb um die besten Köpfe ab. Wir können es uns aber nicht leisten, Bewerberinnen und Bewerber an andere Bundesländer zu verlieren, weil sie dort bessere Bedingungen vorfinden. Das hat in erster Linie die CDU bis heute nicht verstanden. Wir reden immer wieder darüber, wie wir den öffentlichen Dienst in Zeiten des Fachkräftemangels konkurrenzfähig machen können. Aus unserer Sicht wäre die pauschale Beihilfe ein guter Baustein. Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf anständige Arbeitsbedingungen auf der Höhe der Zeit. Ich beantrage Überweisung in den Finanzausschuss. – Vielen Dank. (Birgit Herdejürgen) (Beifall SPD, FDP und Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
