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Bernd Rudolph

BSW 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Wer Menschen wegen ihres christlichen Glaubens angreift, wer Kirchen schändet oder christliche Symbole aus Hass beschädigt, begeht Unrecht. Darüber gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Solche Taten müssen selbstverständlich erfasst, verfolgt und öffentlich sichtbar gemacht werden. Aber genau an diesem Punkt beginnt das Problem Ihres Antrags. Sie werfen zwei völlig unterschiedliche Dinge zusammen: christenfeindliche Hasskriminalität und allgemeine Kriminalität an Kirchen. Christenfeindliche Straftaten werden bereits im bundesweit einheitlichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität erfasst – unter anderem mit dem Themenfeld „Christenfeindlich" und dem Angriffsziel „Kirche". Die entsprechenden Zahlen werden regelmäßig veröffentlicht. Sie wollen nun ausdrücklich auch allgemeinkriminelle Taten in diese Betrachtung einbeziehen, und genau da wird es methodisch schief. Wenn jemand eine Kirche beschmiert, weil sie eine Kirche ist, kann das christenfeindliche Hasskriminalität sein. Wenn jemand Kupfer vom Kirchendach stiehlt, weil er das Metall verkaufen will, ist das ebenfalls eine Straftat, aber keine christenfeindliche Hasskriminalität. Der Tatort allein sagt noch nichts über das Tatmotiv aus. Genau deshalb wurde die frühere Auswertung nach der bloßen Tatörtlichkeit „Kirche/kirchliche Einrichtung“ eingestellt. Selbst die Antragsteller räumen in ihrer Begründung ein, dass diese Statistik auch Fälle enthielt, die mit der Kirche als solcher überhaupt nichts zu tun hatten. Wir können durchaus darüber reden, wie Straftaten gegen Kirchen und andere religiöse Einrichtungen auch jenseits der politisch motivierten Kriminalität transparent dargestellt werden können. Das ist eine legitime Frage. Aber dann müssen wir auch genau sagen, was wir erfassen: Straftaten an einem bestimmten Ort, Straftaten zum Nachteil einer religiösen Einrichtung oder Straftaten, die aus Feindseligkeit gegenüber einer Religion begangen werden. Das sind drei verschiedene Dinge. Wer belastbare Kriminalitätsstatistiken will, darf sie nicht miteinander vermengen. Christenfeindliche Straftaten müssen konsequent verfolgt werden, aber Kriminalstatistik darf nicht nach politischer Verwertbarkeit sortiert werden. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

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