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Franziska Schubert

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 45 Jahre müssen reichen, das ist ein Satz, der bei vielen Menschen tatsächlich einen Nerv trifft, denn dahinter steht ein berechtigtes Versprechen. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, muss sich im Alter auf eine gute Rente verlassen können. Aber wer 45 Jahre zu niedrigen Löhnen arbeitet, hat nach 45 Jahren nicht automatisch eine gute Rente. Der Antrag benennt zu Recht die besonderen ostdeutschen Erfahrungen: Betriebsschließungen, Arbeitslosigkeit, berufliche Brüche und niedrige Löhne nach 1990. All das hat tiefe Spuren in den Rentenbiografien vieler Menschen hinterlassen, auch wenn wir bei der Angleichung der Renten zwischen Ost und West inzwischen weitergekommen sind. Zahlreiche Fragen der DDR-Zusatz- und Sonderversorgungen sind bis heute ungelöst, etwa bei Krankenschwestern, freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, Balletttänzerinnen und Balletttänzern oder in der DDR geschiedenen Frauen. Der Härtefallfonds des Bundes sollte einen Teil dieser Ungerechtigkeiten abmildern. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben uns auch hier in diesem Landtag für eine Beteiligung Sachsens eingesetzt. Sachsen ist nicht beigetreten. Insbesondere mit der CDU war das nicht zu machen. Deshalb blieb es bei 2 500 Euro, während Berechtigte in beteiligten Ländern bis zu 5 000 Euro erhalten konnten. Der Fonds ist geschlossen, die Frage nach Rentengerechtigkeit ist es nicht. Deshalb muss man einen Rentenantrag ausdrücklich aus ostdeutscher Perspektive selbstverständlich auch daran messen, ob er genau diese offenen Fragen benennt. Der vorliegende Antrag tut das nicht. Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen wir: Erstens brauchen wir einen wirksamen Schutz vor Altersarmut. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und trotzdem nur geringe Rentenansprüche erworben hat, darf im Alter nicht durchs Raster fallen. Unser bündnisgrüner Ansatz ist eine Garantierente – gerade für viele Menschen der Aufbaugeneration Ost und für Frauen ein wichtiger Schutz. Aber Altersarmut entsteht ja nicht erst mit dem Rentenbescheid. Frauen müssen die gleichen Chancen haben, eigenständige Rentenansprüche aufzubauen: durch gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit, mehr Entgelttransparenz und bessere Bedingungen für Kindererziehung und Pflege. Wir wollen das Rentenniveau dauerhaft bei mindestens 48 % stabilisieren. Zweitens. Menschen müssen gesund arbeiten können und abgesichert sein, wenn das nicht mehr möglich ist. Wer gegen eine pauschale weitere Erhöhung des Rentenalters ist – und das sind wir –, muss auch beantworten, wie Menschen das heutige Rentenalter gesund erreichen sollen. Wir sprechen über Pflegekräfte im Schichtdienst, Beschäftigte in der Produktion, körperlich schwere Arbeit und psychische Belastungen. Knapp 170 000 Menschen müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Deshalb brauchen wir bessere Prävention und Rehabilitation, altersgerechte Arbeitsplätze und echte Chancen auf Weiterbildung, damit Menschen eben auch in weniger belastende Tätigkeiten wechseln können. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern und faire flexible Übergänge in den Ruhestand ermöglichen. Denn 45 Versicherungsjahre sagen eben noch nichts darüber aus, wie belastend ein Arbeitsleben war. Drittens. Eine verlässliche Rente braucht eine gerechte Finanzierung. Ein stabiles Rentensystem funktioniert, wenn möglichst viele es tragen. Deshalb sollen alle, die können, einzahlen, auch Abgeordnete, neue Beamtinnen und Beamte und bisher nicht abgesicherte Selbstständige. Gesellschaftliche Aufgaben wie die Mütterrente oder die OstWest-Rentenangleichung dürfen nicht allein aus Beiträgen der Versicherten finanziert werden. Dafür braucht es auch eine gerechte Steuerfinanzierung. Meine Damen und Herren! Die Rente ist ein Versprechen. Dieses Versprechen muss für alle Generationen gelten. Der BSW-Antrag benennt reale Sorgen, aber Rentengerechtigkeit ist eben mehr als die reine Zahl von Versicherungsjahren, und gerade für Ostdeutschland lässt dieser Antrag entscheidende Fragen offen. Wir lehnen nicht die Sorgen ab, die hinter diesem Antrag stehen. Wir lehnen eine Antwort ab, die für diese Sorgen zu kurz greift und die die Ungerechtigkeiten der Rentenüberleitung überhaupt nicht benennt. Wir brauchen eine Rente, die unterschiedliche Lebenswege anerkennt, Sicherheit gibt und für kommende Generationen verlässlich bleibt. Unser politischer Ansatz ist ein anderer als der des BSW, weswegen wir heute diesen Antrag auch ablehnen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Abg. Schubert. Als Nächste spricht für die Fraktion Die Linke Frau Abg. Schaper.

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