Andreas Nowak
Wir diskutieren heute wieder einmal einen Antrag der AfD zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wer länger in diesem Hohen Haus sitzt, könnte dabei ein gewisses Déjà-vu haben. In schöner Regelmäßigkeit wird uns derselbe Text in neuem Aufguss serviert. Mittlerweile schmeckt er auch schon etwas abgestanden. Man ändert ein paar Worte, ergänzt einige aktuelle Aufreger und legt uns im Kern denselben Antrag wieder vor. Das Problem dabei ist nicht, dass Sie Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk üben. Kritik am ÖRR üben wir auch. Das ist wahrlich nicht Ihr Alleinstellungsmerkmal. Der Unterschied ist: Unsere Kritik kommt mit konkreten Reformvorschlägen, die auch verfassungsfest sind. Die CDU-Fraktion hat bereits 2019 und 2020 umfassende Reformvorschläge vorgelegt und diese 2023 noch einmal erweitert. Wir fordern weniger Programme, weniger Doppelstrukturen und effizientere Verwaltungen. Wir wollen Gehälter und Altersversorgung auf ein vertretbares Niveau bringen. Wir wollen stärkere, unabhängigere und professionellere Aufsichtsgremien. Wir wollen Information, Bildung und Kultur stärker in den Mittelpunkt stellen. Und wir Wenn mir ein Rechnungshofpräsident – er war damals bayerischer Rechnungshofpräsident – so etwas sagt, habe ich erhebliche Zweifel am Urteilsvermögen, ob er bestimmte bilanzrechtliche usw. Vorgänge richtig deuten kann. Es kann auch sein, dass er sie richtig gewertet, aber nur unglücklich ausgedrückt hat. Jedenfalls sind durch diese Äußerungen bei mir Zweifel geblieben, ob die KEF ein geeignetes Instrument ist. Des Weiteren hatten wir die Fälle, dass Mitglieder der KEF als Berater von Rundfunkunternehmen tätig waren und Gutachten geschrieben haben. Das war, glaube ich, in Sachsen-Anhalt der Fall. Wir haben des Weiteren die Verquickung von Mitgliedern, die in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mitarbeiten und bestimmte Funktionen haben und dort Doppelinteressen haben könnten. Von daher haben wir unsere Zweifel, ob die KEF ein geeignetes Instrument ist. Unseren Antrag halten wir aufrecht. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten das Schlusswort von Herrn Gahler von der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/6367 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? (Zuruf AfD: Volksfront!) Damit ist der Antrag in der Drucksache 8/6367 nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll wollen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk endlich mehr gesamtdeutsche Verantwortung im Osten. Bis heute gibt es in den fünf ostdeutschen Flächenländern keine deutschlandweit relevante Leitredaktion. Wenn private Verlage das aus wirtschaftlichen Gründen nicht schaffen, dann ist gerade der öffentlich finanzierte Rundfunk gefragt. Auch deshalb habe ich vorgeschlagen, ARD-aktuell mit Tagesschau und Tagesthemen nach Leipzig zu verlagern; denn es macht einen Unterschied für das Klima in einer Redaktion, ob man jeden Morgen in HamburgLokstedt zur Arbeit geht oder in der Leipziger Südvorstadt. Mancher Bericht über den Osten fiele dann vielleicht anders aus, und manches Thema hätte es leichter, überhaupt in die Sendungen zu kommen. Es war richtig, die Tagesschau 1952 in Hamburg anzusiedeln und nach der Erfahrung des nationalsozialistischen Staatsrundfunks einen demokratischen, staatsfernen Rundfunk aufzubauen. Genauso richtig wäre es heute, dieses Flaggschiff des deutschen Nachrichtenjournalismus neu zu denken und im Osten anzusiedeln; denn auch bei den Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben der ARD – den sogenannten GSEA – ist der Osten bis heute deutlich unterrepräsentiert. Und wir haben bereits 2020 etwas beschlossen, wofür uns damals nicht wenige für verrückt erklärt haben: Beim Abbau von Doppelstrukturen darf es keine Denkverbote geben. Fusionen und gegebenenfalls sogar Teilprivatisierungen müssen geprüft werden. Das steht seit sechs Jahren in unserem Positionspapier. Heute diskutiert die Republik weitestgehend unaufgeregt genau darüber. Es wird auch Zeit – gerade mit Blick auf Radio Bremen, den Saarländischen Rundfunk und auch mit Blick auf das ZDF – diese Debatte zu führen. Wir haben mit dem MDR inzwischen mehr als 30 Jahre Erfahrung mit einer Mehrländeranstalt. Es ist tatsächlich kaum zu erklären, warum Bremen eine eigene Landesrundfunkanstalt braucht, während Hamburg im NDR ist. Dasselbe gilt für den Saarländischen Rundfunk, während Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg längst gemeinsam den SWR bilden. Warum also nicht grundsätzlich über größere Anstalten nachdenken? Dabei darf es nicht nur um die Zahl der Anstalten gehen. Staatsminister Wolfram Weimer hat völlig zu Recht auch die Doppelstrukturen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Systems angesprochen. Warum braucht jede Anstalt ihre eigene Verwaltungsdirektion? Warum überall eigene technische Strukturen? Warum eigene juristische Bereiche, eigene Beschaffung, eigene IT und eigene Personalverwaltung? Warum organisieren wir dieselben Aufgaben neunmal innerhalb der ARD, zusätzlich beim ZDF und teilweise noch einmal beim Deutschlandradio? All das hat mit journalistischer und programmlicher Eigenständigkeit überhaupt nichts zu tun. Programmautonomie bedeutet doch nicht Verwaltungsautonomie bis zur letzten Gehaltsabrechnung. Die journalistische Eigenständigkeit eines MDR, WDR, NDR oder Bayerischen Rundfunks hängt nicht davon ab, ob jeder Sender eine eigene Einkaufsabteilung unterhält. Deshalb gehören solche Querschnittsaufgaben auf den Prüfstand und zusammengefasst: gemeinsame technische Infrastruktur, gemeinsame IT, gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Verwaltungsdienstleistungen, gemeinsame Personalabrechnung und eine gemeinsame juristische Direktion. Hier liegen echte strukturelle Einsparpotenziale. Und darüber müssen wir reden, wenn wir den Rundfunkbeitrag dauerhaft stabil halten wollen. Genauso müssen wir aber über teure Sportrechte und Unterhaltungsausgaben reden und über Prioritäten. Wenn bei regionalen Produktionen gespart wird, während gleichzeitig große Unterhaltungsshows weiterfinanziert werden, dann darf man durchaus fragen, ob die Gewichte noch stimmen. Wenn MDR Aktuell Radio nur noch zu etwa 60 % überhaupt in Leipzig produziert wird und den Rest der Zeit überwiegend beim NDR in Hamburg, dann ist das nicht nur regional das völlig falsche Signal eines Umzugs von redaktioneller Kompetenz weg aus dem Osten. Es ist auch an der Grenze zum Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag. Dort sind nationale Radiosender ausschließlich dem Deutschlandradio/Deutschlandfunk vorbehalten. Natürlich müssen wir auch auf die Altersversorgung schauen. Allein das ZDF weist für 2024 rund 1,86 Milliarden Euro Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aus. Das sind 18 % des deutschen Gesamtbudgets. Das zeigt die Größenordnung der Altlasten, über die wir reden. Wir müssen den europäischen Vergleich ziehen. ARD, ZDF und Deutschlandradio kamen 2024 zusammen – nach Bereinigung von Doppelbuchungen – auf knapp 10 Milliarden Euro Gesamteinnahmen. Diese Rücklagen machen also circa 18 % aus. Deutschland verfügt damit über das umsatzstärkste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem der Welt. Andere europäische Länder organisieren ihren Public Service mit deutlich geringeren Mitteln oder mit anderen Finanzierungsmodellen. Nicht jedes dieser Modelle ist auf Deutschland übertragbar. Gerade aufgrund unserer Geschichte hat die Staatsferne des Rundfunks hierzulande einen besonderen Stellenwert. Aber ein Blick über die Grenzen lohnt trotzdem. Das gilt insbesondere für die BBC. Schon bei unserer AWK-Ausschussreise 2016 war in London erkennbar, dass die BBC viele Entwicklungen sehr viel zentraler organisiert. Und gerade jetzt ist dort eine interessante Personalentscheidung gefallen: Mit Matt Brittin übernimmt ein Manager die Führung, der fast zwei Jahrzehnte bei Google gearbeitet und zuletzt dessen Geschäft in Europa, dem Nahen Osten und Afrika geführt hat. Man kann über diese Personalentscheidung diskutieren, aber der Ansatz ist interessant: Für die digitale Transformation eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks holt man bewusst Führungserfahrung aus der internationalen Plattformökonomie. Auch solche Denkansätze brauchen wir in Deutschland. Anstatt – wie der ÖRR es derzeit macht – über eine Entwicklung von eigenen weiteren Plattformen nachzudenken – was noch neue Kosten verursachen dürfte –, ist die ganze Organisation in die Jetztzeit zu holen. Die BBC macht es vor. Deshalb lautet unsere Position unverändert: Reform vor Beitragsdiskussion. Und unser politisches Ziel bleibt, den Rundfunkbeitrag mindestens stabil zu halten. Aber zwischen konsequenter Reformpolitik und Ihrem Antrag liegt ein entscheidender Unterschied: Wir wollen Reformen, die verfassungsfest sind. Und genau dort beginnt das Problem Ihrer Drucksache. Schon zwischen Ziffer I.1 und Ihrer Forderung II.6 steckt ein bemerkenswerter Widerspruch. Unter I.1 erklären Sie kategorisch, eine weitere Beitragserhöhung sei zu verhindern, weil Ihnen die politische Richtung des ÖRR nicht passt. Unter II.6 verlangen Sie gleichzeitig eine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein – ich zitiere – „verfassungsrechtliches Mindestmaß“. Nur: Was ist denn dieses „verfassungsrechtliche Mindestmaß“? Wo ist es definiert? Ein Fernsehprogramm? Zwei? Drei Radioprogramme? Gehören Kultur und Unterhaltung dazu? Sport? Orchester? Korrespondentennetze? Und wer bestimmt dieses Mindestmeinsam? Oder am Ende doch das Bundesverfassungsgericht? Das Grundgesetz enthält jedenfalls keinen Katalog, in dem steht: So viel ARD, so viel ZDF und so viel Radio sind das verfassungsrechtliche Minimum. Im Gegenteil: Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber eine weite Gestaltungskompetenz hat. Von einem verfassungsrechtlichen Minimum schreibt das oberste deutsche Gericht ebenfalls nichts. Wenn Sie also einen solchen Begriff zum Kern Ihres Antrages machen, müssten Sie deshalb wenigstens erklären, was Sie darunter verstehen. Das tun Sie nicht. Und daraus entsteht das nächste Problem: Wenn Sie selbst eine verfassungsrechtliche Untergrenze anerkennen, dann müssen Sie auch beantworten, wie deren funktionsgerechte Finanzierung sichergestellt wird. Sie können nicht einfach eine verfassungsrechtliche Untergrenze postulieren, die undefiniert lassen und gleichzeitig unabhängig vom tatsächlichen Finanzbedarf jede weitere Finanzierung ausschließen. Genau über diese Grenzen des politischen Gestaltungsspielraums wird gegenwärtig in Karlsruhe gestritten. ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde gegen die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber am 23. Juni mündlich verhandelt. Eine Entscheidung liegt bislang nicht vor. Beobachter sagen, das Urteil könnte anders als die bisherigen Urteile ausfallen. Die Länder hatten beschlossen, den Rundfunkbeitrag zunächst bei 18,36 Euro zu belassen. Das haben wir politisch ausdrücklich begrüßt. Die KEF hatte zunächst 18,94 Euro empfohlen. Inzwischen empfiehlt sie für 2027 und 2028 noch 18,64 Euro. Das sind 30 Cent weniger als ursprünglich empfohlen. Auch deshalb darf man die Frage stellen, wie die KEF hier eigentlich rechnet. Vielleicht ist es auch an der Zeit, das Verfahren der Bedarfsermittlung regelmäßig zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Aber eines bleibt: Karlsruhe könnte sich anhand der Klage vermutlich auch genauer dazu positionieren, wie das mit der Beitragsfestsetzung künftig tatsächlich weitergehen kann. Und noch etwas: Es wäre sicherlich klug, diese Entscheidung abzuwarten, bevor wir im Sächsischen Landtag mit Begriffen wie einem angeblichen „verfassungsrechtlichen Mindestmaß“ operieren, ohne das überhaupt zu definieren. Daneben bleibt eine grundsätzliche Frage: Wie ist das Spannungsverhältnis zwischen der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes und Artikel 38 GG – also der parlamentarischen Entscheidungsverantwortung im Rahmen des freien Mandats – konkret aufzulösen? Ich halte jedenfalls wenig davon, einem Verfassungsgericht während eines laufenden Verfahrens durch parlamentarische Beschlüsse erklären zu wollen, welches Ergebnis dieses Verfahren gefälligst haben soll. Ausgerechnet Sie beklagen regelmäßig politische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gleichzeitig begründen Sie Ihre Forderungen immer wieder mit einer aus Ihrer Sicht falschen politischen Berichterstattung. Genau hier müssen wir sehr aufpassen. Der Gesetzgeber darf den Auftrag bestimmen. Er darf Strukturen verändern. Er darf Wirtschaftlichkeit verlangen. Er hat dabei weiten Gestaltungsspielraum. Aber die Politik darf nicht nach ihrer eigenen politischen Gefälligkeit bestimmen, welche Berichterstattung richtig und welche falsch ist. Das hatten wir schon mal, in unserem Teil des Landes von 1933 bis 1989. Das ist der Unterschied zwischen Reform und politischer Programmsteuerung. Wir wollen einen effizienteren öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir wollen weniger Doppelstrukturen, sondern mehr gemeinsame Verwaltung, Technik, Juristerei. Wir wollen die Zahl der Anstalten überprüfen. Und wir wollen auch über die Zukunft des ZDF und der nationalen Radioprogramme ohne Denkverbote diskutieren. Wir wollen einen ÖRR, der informiert und nicht belehrt, der unterschiedliche politische und gesellschaftliche Positionen tatsächlich abbildet, und der endlich begreift, dass Deutschland nicht an der früheren innerdeutschen Grenze endet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf kein Westfernsehen bleiben. Das hat der ehemalige Ministerpräsident Reiner Haseloff schon vor geraumer Zeit zu Recht gesagt. Wir wollen diese ÖRR-Reform verfassungsfest. Sie legen uns dagegen seit Jahren nahezu denselben Antrag vor: ein bisschen neue Überschrift, ein paar neue Beispiele, aber kein tragfähiges Strukturmodell. Kein belastbares Finanzierungskonzept, keine Antwort auf die entscheidenden verfassungsrechtlichen Fragen, also keine erkennbare qualitative Weiterentwicklung Ihrer Forderungen. Wer Jahr für Jahr nahezu denselben Antrag vorlegt, aber weder ein tragfähiges Strukturmodell noch ein belastbares Finanzierungskonzept noch einen verfassungsfesten Weg zur Umsetzung beschreibt, der legt keine Rundfunkreform vor. Er produziert parlamentarische Wiederholungen. Wir dagegen wollen einen effizienteren und besseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk: einen Rundfunk, der seinen Beitrag wert ist und dessen Beitrag gleichzeitig bezahlbar und von den Menschen akzeptiert bleibt. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 45 Jahre Arbeit müssen sichern statt das Rentenalter Drucksache 8/7499, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Als Erster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Kupke.
