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Stefan Hartmann

Die Linke 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gemeinsam ist uns anscheinend, dass wir wirksame Lösungen für Konflikte mit der Weidetierhaltung finden wollen. Der Blick auf die hier in Gesetze gegossenen Vorschläge zeigt jedoch, dass in dieser konkreten Frage die Meinungen sehr weit auseinandergehen. Wir Linke stützen uns auf wissenschaftliche Erkenntnisse und klare evidenzbasierte Datenlagen. Diese Evidenz beweist eindeutig: Eine generelle Bejagung von Wölfen ist nach allen verfügbaren Studien schlicht kein geeignetes Mittel, um die Probleme in der Weidetierhaltung nachhaltig zu lösen. In den entsprechenden Ausschüssen wurden oft genug Expertinnen und Experten eingeladen, die diese Zusammenhänge deutlich dargelegt haben. Lassen Sie uns deshalb einen Blick auf die faktischen Hintergründe werfen. Sowohl bundesweit als auch in Sachsen sehen wir in den letzten Jahren eine klare Stagnation der Population. Obwohl es gerade im Süden und Westen unseres Landes reichlich exzellenten Lebensraum und viele wolfsfreie Gebiete gibt, breitet sich der Wolf in seiner Anzahl und in der Zahl seiner Rudel und Paare derzeit nicht weiter aus. Trotz dieses gleichbleibenden Standes ist die Zahl der Nutztierübergriffe in den letzten Jahren rückläufig. In der öffentlichen Diskussion geht oft unter, dass der Herdenschutz in der Praxis meist erfolgreich ist. Im Jahr 2023, dem Jahr mit den bisher höchsten Wolfsschäden in Sachsen, blieben im Freistaat beispielsweise die allermeisten Schafhaltungen, nämlich über 98 %, von Wölfen verschont. Wesentlich ist auch die Frage: Wer verursacht eigentlich den Schaden? Rund die Hälfte aller Wolfsrudel richtet überhaupt keinen Schaden an. Nur sehr wenige Wölfe sind für die Mehrheit der Risse verantwortlich. Genau an diesen Problemtieren müssen Schutzmaßnahmen ansetzen, anstatt gegen jeden x-beliebigen Wolf im Wald vorzugehen. Wenn das Ziel darin besteht, Schäden an Nutztieren zu reduzieren, spricht die wissenschaftliche Erkenntnislage deutlich gegen eine pauschale Bejagung von Wölfen, die bislang keinerlei Nutztiere gerissen haben. Problematisch wäre insbesondere das Signal an Tierhaltende, dass die Bejagung des Wolfes einen wesentlichen Teil des Herdenschutzes übernimmt. Dies könnte dazu führen, dass Schutzmaßnahmen vernachlässigt werden und sich dadurch eine negative Entwicklung verstärkt, auch weil Wölfe schnell lernen, wenn Weidetiere eine leicht verfügbare Beute sind. Was ist stattdessen sinnvoll? Ein natürliches Bestandsmanagement regelt sich bei einem Spitzenprädator wie dem Wolf ohnehin über dichte abhängige Faktoren. Das sehen wir in der Oberlausitz, wo die Population gesättigt ist und die jährlichen Zuwachsraten von einst 30 % in den 2010erJahren auf unter 10 % gesunken sind. Bei der Entnahme einzelner Problemwölfe, die Herdenschutzmaßnahmen nachweislich überwinden, sind wir alle d’accord. Das muss schneller und unbürokratischer gehen, wenn man genau das richtige Tier erwischt und parallel die Schwachstellen im Schutz schließt. Das hat jedoch absolut nichts mit einem jagdlichen Bestandsmanagement, wie Sie es sich vorstellen, zu tun. Unser Fokus muss auf starkem Herdenschutz, der Unterstützung der Tierhalterinnen und Tierhalter und einem wissenschaftlich robusten Monitoring liegen. Laut EU-Recht ist eine Bejagung ohnehin nur unter strengsten Auflagen und bei gesichertem günstigem Erhaltungszustand zulässig. Das heißt im Klartext: Mit der durch die Jagd bedingten erhöhten Sterblichkeit steigen die Anforderungen an das Monitoring deutlich. Es wird ungleich schwerer nachzuweisen, dass Bestände nicht gefährdet werden, weil die soziale Dynamik in bejagten Populationen viel höher ist. Ein weiteres Problem ist – das zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern –, dass unter dem Deckmantel der legalen Jagd auch die illegalen Tötungen zunehmen. Auch das müssen wir bedenken. Wenn Sie nun der Wissenschaft nicht glauben wollen, dann glauben Sie vielleicht den Worten von Staatsminister von Breitenbuch; denn zu Beginn dieses Jahres haben wir die Staatsregierung in einer Kleinen Anfrage nach ihrer Analyse der sächsischen Schadenstatistik zum Wolf gefragt. Ihre Antwort bestätigt exakt die Aussagen der Sachverständigen. Die sächsische Population ist gesättigt. Die Anzahl der Territorien stagniert. Die Schäden hängen nicht von der Bestandsgröße, sondern von funktionierendem Herdenschutz ab. In 65 % der Territorien gibt es überhaupt keine oder nur geringe Schäden. Ihre geplanten Gesetzesänderungen suggerieren eine Scheinlösung. Die Aussicht auf Bejagung wird erwartbar dazu führen, dass die Bereitschaft zum Herdenschutz sinkt. Mittel- und langfristig gefährdet das nicht nur den Wolf und eine gelingende Koexistenz, sondern torpediert am Ende genau jene politische Unterstützung und das hohe Förderniveau für Prävention und Ausgleich, auf die unsere Weidetierhalter angewiesen sind. Unsere Forderungen sind deshalb klar: Erstens. Herdenschutz muss Vorrang haben. Dafür braucht es verlässliche Finanzierung, Beratung und Unterstützung. Zweitens. Wenn einzelne Schadwölfe entnommen werden müssen, muss das gezielt und möglichst kleinräumig geschehen. Nicht irgendein Wolf, sondern das Schaden stiftende Tier muss im Mittelpunkt stehen. Drittens. Das Monitoring muss wissenschaftlich unabhängig, umfassend und auf hohem Niveau fortgeführt werden. Internationale Standards dürfen nicht abgesenkt werden. Viertens. In Regionen mit besonders vielen Rissen brauchen wir mehr Fachberatung und konkrete Unterstützung beim Herdenschutz. Hören Sie auf, mit Scheinlösungen Handlungsfähigkeit vorzutäuschen, und fangen Sie endlich an, denen zuzuhören, die über Jahre Expertise und wirksame Lösungen erprobt haben! Das ist der Weg zu einer tragfähigen Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf. Genau dafür steht Die Linke. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Hartmann von der Fraktion Die Linke. Nun hat der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit, zu sprechen. – Ich kann nicht erkennen, dass er das möchte. Somit haben wir die erste Rederunde absolviert. Gibt es Bedarf nach einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Nun hat die Staatsregierung die Gelegenheit, zu sprechen. Ich sehe Herrn Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Georg-Ludwig von Breitenbuch, zum Mikrofon schreiten. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als 25 Jahren ist der Wolf in Sachsen und Deutschland wieder heimisch. Wie ich in der bereits verlesenen Fachregierungserklärung betonte, zeigt dies: In Sachsen werden der Artenschutz und die Stärkung der biologischen Vielfalt ernst genommen. Seitdem beschäftigt dieses Großraubtier die Menschen in Stadt und Land wie kaum eine andere Art. Ich habe es leider versäumt nachzuschauen – ich bin seit 2009 im Landtag –, wie viele Wolfsdebatten wir seitdem geführt haben. Der Wolf ist inzwischen in Sachsen ein normaler Bestandteil der Tierwelt mit jährlichen Zuwächsen. Doch gehen mit seiner wachsenden Population zahlreiche Herausforderungen für unsere Kulturlandschaft einher. Ohne natürliche Feinde und teilweise ohne Angst vor den Menschen führt die Ausbreitung des Wolfs zu Sorgen in der Bevölkerung und zu Problemen bei den Weidetierhaltern. Tierverluste, Kosten und Aufwand für den Herdenschutz belasten die Tierhalter wirtschaftlich sowie emotional. Wir haben diese Situation 2012 vorhergesehen und den Wolf damals ins Jagdrecht aufgenommen. Damit diesem Problem mit einem umfassenden Wolfsmanagement begegnet werden kann, mussten zunächst auf internationaler Ebene die Weichen gestellt werden, indem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention geändert wurde. Darauf aufbauend konnten durch die EU mit der Änderung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie die ersten rechtlichen Voraussetzungen zur Konfliktminderung geschaffen werden. Der Wolf wurde im Oktober 2025 von Anhang IV nach Anhang V der FFH-Richtlinie überführt, dem Pony Dolly aus Großburgwedel sei Dank. Dies eröffnete neue rechtliche Möglichkeiten im Umgang mit dem Wolf und war überfällig. Der bisherige individuenbezogene Schutz kann endlich auf einen populationsbezogenen Schutz der Tierart Wolf umgestellt werden. Ein umfassendes Bestandsmanagement ist dadurch in Form der zielgerichteten Bejagung und der Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes als neue Säule im Wolfsmanagement möglich. Gleichzeitig wurde vom Bundesgesetzgeber die Möglichkeit zum Handeln geschaffen. Ebenfalls im Oktober 2025 wurde durch die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU der günstige Erhaltungszustand des Wolfs in der kontinentalen – das ist unsere Region – und atlantischen biogeografischen Region Deutschlands gemeldet. Der Freistaat Sachsen liegt vollständig in der kontinentalen Region und trägt wesentlich zum günstigen Erhaltungszustand bei. Es ist wichtig, dass der Bund die neuen Möglichkeiten zügig genutzt und das Bundesjagdgesetz um Regelungen zur Tierart Wolf erweitert hat. Dass das möglich wurde, ist den letzten Wahlen zu verdanken, sage ich aus CDU-Sicht. Dieses geänderte Bundesjagdgesetz gilt seit dem 02.04.2026. Der Wolf wurde nicht nur durch den Bund dem Jagdrecht unterstellt, sondern es wurden konkrete Regelungen zur Bejagung festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den mein Haus für den Freistaat Sachsen nachdrücklich unterstützt. Insbesondere die Weidetierhaltung, die zu einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung gehört und vielfältige Aufgaben im Naturschutz erfüllt, kann durch die Jagd unterstützt werden. Natürlich enthält das neue Gesetz Ecken und Kanten, die für unsere sächsischen Verhältnisse glattzuschleifen sind. Deshalb kommt der Umsetzung im Sächsischen Jagdgesetz, der Sächsischen Jagdverordnung und dem geforderten revierübergreifenden Managementplan eine besondere Bedeutung zu. Hier erfolgt die Implementierung der Bundesnorm in den sächsischen Normenkreis. Der erste Schritt ist die heutige Anpassung des Sächsischen Jagdgesetzes. Im Rahmen des von den Regierungsfraktionen und der BSW-Fraktion getragenen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes sollen bestimmte neue Aufgaben im Wolfsmanagement, die nur auf Landesebene sinnvoll erfüllbar sind, zum Beispiel die Erstellung des Managementplans, auf die oberste bzw. obere Jagdbehörde übertragen werden. Daneben sind neue Verordnungsermächtigungen vorgesehen, unter anderem zur Festsetzung von Regelungen für Erlegungen nach Rissereignissen, die auf die sächsischen Verhältnisse ausgerichtet sind. Zudem wird der Schadensausgleich für die Tierart Wolf künftig im Jagdrecht verankert. Inhaltlich ist damit keine Änderung im Vergleich zu den geltenden naturschutzrechtlichen Regelungen zum Ausgleich von durch Wölfe verursachte Schäden verbunden. Die Regelung der Schadensausgleichszahlungen für die am stärksten betroffene Gruppe der Weidetierhalter – hier seien insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter genannt – bleibt eine wichtige und verlässliche Säule unseres Wolfsmanagements. Im Ergebnis der zum Gesetzentwurf durchgeführten Anhörung soll über den zum vorliegenden Gesetzentwurf von der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und BSW-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag der Haushaltsvorbehalt für Schadensausgleichszahlungen künftig entfallen. Damit setzen wir ein starkes Signal an die Weidetierhalter, das zeigt, dass wir deren Belange ernst nehmen. (Beifall CDU) Wir benötigen die heute diskutierte Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes, um hierauf aufbauend die für ein funktionierendes Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen erforderlichen Anpassungen der Sächsischen Jagdverordnung vorzunehmen und den landesweiten Managementplan so bald wie möglich in Kraft setzen zu können. Ich betone: Das war und ist mein erklärtes Ziel, dass wir an diesem Punkt endlich handlungsfähig sind. Um das Bundesjagdgesetz für die ausführenden Behörden unmittelbar handhabbar zu gestalten, wurden unverzüglich nach Inkrafttreten im April 2026 die unteren Jagdbehörden, die für den Rechtsvollzug zuständig sind, sowie die Verbände, die von der Rechtsänderung berührt werden, informiert. Für den Vollzug des Bundesjagdgesetzes nach Rissereignissen wurden für die Behörden Erlasse erarbeitet, die die sächsischen Verhältnisse widerspiegeln und das Bundesjagdgesetz für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des landesweiten Managementplans vollziehbar gestalten. Entscheidend ist, dass das neue Wolfsmanagement in der Praxis funktioniert. Es muss sichergestellt werden, dass die Regulierung der Wolfspopulation in Deutschland wie im Freistaat Sachsen rechtssicher und nachhaltig erfolgt, ohne den günstigen Erhaltungszustand zu gefährden. Dafür braucht es bundesweit abgestimmte Managementpläne, die verhindern, dass unterschiedliche Maßstäbe zwischen den Ländern zu rechtlichen Risiken führen. Herr Österle, Sie hatten das auch angesprochen. Uns ist wichtig, dass das mit den Nachbarn in Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg kompatibel ist. Deswegen ist dieser Prozess ein Weg, sich gemeinsam zu verständigen. Die vorgesehenen Instrumente müssen in der Praxis handhabbar sein. Mehr als 89 % der Wolfsrudel und Wolfspaare in Deutschland leben in fünf Bundesländern. Das zeigt: Die Herausforderungen der Umsetzung tragen vor allem die wolfsreichen Länder, zu denen Sachsen gehört. Gerade in diesen Ländern muss sich beweisen, dass die neuen Regelungen des Bundesjagdgesetzes anwendbar sind und sich das Gesetzesziel eines besseren Ausgleichs der Belange der Weidetierhaltung mit denen des Artenschutzes erreichen lässt. Hierfür muss der Bund seiner koordinierenden Rolle gerecht werden. Dafür habe ich mich im Bundesrat eingesetzt und werde dies weiterhin mit Bestimmtheit einfordern. Derzeit gibt es eine beginnende Koordinierungstätigkeit mittels BundLänder-Sitzungen, geleitet vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Dafür bin ich dankbar. Die Moderation eines länderübergreifenden Erfahrungsaustauschs durch den Bund ist jedoch nicht ausreichend. Ein echter Koordinierungsansatz muss folgen und ist unverzichtbar, insbesondere mit Blick auf eine gerechtere Lastenverteilung unter den Ländern bei der Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes. Hier bringt sich Sachsen aktiv in die Diskussion ein. Eine klare Positionierung des Bundes zur Verteilung von Abschussquoten und Wolfspopulationen innerhalb der biogeografischen Regionen Deutschlands erfolgt bislang nicht, ist jedoch für den langfristigen Erfolg des Wolfsmanagements unabdingbar. Alles in allem stellen der Wolf und seine Bewirtschaftung die Beteiligten, egal ob Tierhalter, Jäger oder die Verwaltung, künftig vor Herausforderungen. Diese werden gemeinsam zu meistern sein, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Das künftige Wolfsmanagement, das aufgrund der vollzogenen rechtlichen Änderungen um die Säule eines aktiven Bestandsmanagements ergänzt werden soll, sollte zu einer Aufwandsreduktion führen. Das heißt nicht, dass wir künftig auf Herdenschutz verzichten können. Aber eine deutliche Reduktion wolfsbedingter Schäden sollte durch ein auf die sächsischen Verhältnisse angepasstes jagdliches Bestandsmanagement bewirkt werden. (Unruhe im Saal) Hierfür bedarf es eines engen Zusammenwirkens vor allem der Weidetierhalter und Flächenbewirtschafter mit den Jägern (Glocke des Präsidenten) sowie mit den beteiligten Behörden. Dafür ist die Anpassung im Sächsischen Jagdgesetz und im Sächsischen Naturschutzgesetz essenziell. Ich danke den Jagdverbänden, insbesondere der AG Wolf mit Herrn Dr. With, die sich jahrelang mit sachlichen Punkten an dieser Diskussion beteiligt haben. Wie gesagt: seit 2012 im Jagdrecht, mittlerweile haben wir das Jahr 2026. Über 14 Jahre haben wir dicke Bretter gebohrt und heute die Möglichkeit, dieses Gesetz zu verabschieden. Ich verbinde das mit der ausdrücklichen Bitte an die Jäger, die neuen Möglichkeiten der Bejagung beherzt und verantwortungsvoll zu nutzen. Ich danke der Koalition, die das gemeinsam im Koalitionsvertrag verhandelt hat, und Ralf Böhme. Wir haben damals auch das BSW am Tisch gehabt und haben das mit ihnen genauso verhandelt. Insofern freue ich mich sehr, dass wir gemeinsam durch die Tür gehen und dieses Gesetz heute verabschieden können. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. Da ich keinen Aussprachebedarf mehr erkennen kann, ist diese abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften, Drucksache 8/7252, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und BSW. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in der Drucksache 8/8314. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Aber ich sehe Herrn Zwerg an Mikrofon 6. Was ist Ihr Begehr?

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