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Ulf Günter Lange

BSW 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Glück auf! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir einen Schritt, der längst überfällig ist. Es geht um den Wolf. Aber eigentlich geht es um die Frage: Wie gehen wir in Sachsen mit unterschiedlichen Interessen um? Im ländlichen Raum ist die Wolfspolitik längst keine theoretische Debatte mehr. Dabei geht es um gerissene Weidetiere, um zusätzlichen Aufwand und um die Frage, ob ein Weidetierhalter sich irgendwann sagt: Das tue ich mir nicht mehr an. Der Wolf hat sich stark ausgebreitet. Das ist ein Erfolg des Artenschutzes. Das kann man anerkennen, ohne in Schnappatmung zu geraten. Aber genauso müssen wir anerkennen, was die extensive Weidetierhaltung für die Natur und Landschaft leistet. Wolfsschutz und Weidetierschutz sind kein Widerspruch. Sie müssen zusammen gedacht werden. Leider ist genau das in der Vergangenheit nicht immer passiert. Bei den Weidetierhaltern wuchs der Eindruck, mit den Folgen alleingelassen zu werden. Deshalb war es wichtig und richtig, dass der Bund gehandelt und den Wolf als jagdbare Art in das Bundesjagdgesetz aufgenommen hat. Damit bekommen die Länder die Möglichkeit, in Regionen hoher Wolfsdichte und günstigen Erhaltungszustands ein Bestandsmanagement einzuführen. Ob Sachsen solche Regionen hat, ist schnell beantwortet; man muss nur in die Oberlausitz schauen. Von den derzeit für Sachsen bestätigten 46 Wolfsterritorien befindet sich dort der überwiegende Teil. Allein in den Landkreisen Görlitz und Bautzen sind aktuell 28 Territorien bestätigt. Das ist somit kein theoretisches, sondern ein akutes praktisches Problem. Deshalb brauchen wir ein vernünftiges Bestandsmanagement. (Beifall BSW) Bevor jetzt das große Lamento beginnt: Bestandsmanagement heißt nicht Ausrottung. Den Wolf aus Sachsen zu vertreiben würde der Rechtsrahmen gar nicht zulassen. Es geht darum, den Bestand so zu regulieren, dass der Weidetierhalter nicht jeden Morgen angstvoll schauen muss, ob wieder einige seiner Tiere über Nacht qualvoll getötet wurden. (Beifall BSW und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Das BSW hat sich an diesem Gesetzentwurf beteiligt, weil es eine gesellschaftliche Notwendigkeit gibt und weil die Klientel, um die wir uns maßgeblich zu kümmern haben, darauf einen berechtigten Anspruch hat. Besonders wichtig war uns die Entschädigung von Nutztierrissen. Wir haben darauf gedrängt, dass dies nicht unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt wird; denn stellen Sie sich einen Weidetierhalter vor, der gerade ein Tier verloren hat und dann hört: Grundsätzlich bekommen Sie das ersetzt, aber wir müssen erst mal schauen, was der Haushalt hergibt. Diese Art unverbindlicher Politik zulasten der Tierhalter bringt diese auf die Palme. Deswegen später der Änderungsantrag. Genauso wichtig ist es, dass Risse durch Wolf-Hund-Hybride berücksichtigt werden und dass bei Jagd- und Schonzeiten vom Bundesrecht abgewichen werden kann. Gerade im Winter können revierübergreifende Drückjagden effizient durchgeführt werden, ohne das Wild unnötig zusätzlich zu beunruhigen. Nein, die Jagd muss nicht neu erfunden werden, nur weil der Wolf jetzt mit auf der Liste steht. Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz allein sind die Probleme nicht gelöst. Entscheidend wird sein, was in der noch zu erarbeitenden Wolfsmanagementverordnung geregelt wird. Keine wohlfeien Formulierungen, sondern klare und vor allem praxistaugliche Regeln, die sowohl in der Oberlausitz als auch im Erzgebirge funktionieren. Der Herdenschutz bleibt wichtig. Zäune und Herdenschutzhunde müssen deshalb weiterhin angemessen finanziert werden. Auch bei der Rissbegutachtung müssen wir pragmatischer werden. Wir halten es für wenig effizient, dass ausschließlich die Fachstelle Wolf diese Aufgabe übernimmt. Das BSW fordert deshalb, auch unabhängige und neutrale Sachverständige sowie ausgewiesene Experten aus Landwirtschaft und Jagd als Rissbegutachter anzuerkennen. (Beifall BSW und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Auch in das Wolfsmonitoring sollte die Jägerschaft stärker eingebunden werden. Warum? Weil diese Leute draußen unterwegs sind – nicht am Schreibtisch, nicht auf dem Papier, sondern draußen. Deren Wissen über ihre Reviere und die Gegebenheiten vor Ort müssen wir nutzen, statt es durch Verwaltungsschleifen zu schicken. Das entlastet die Fachstelle Wolf und spart Anfahrtswege. Schließlich müssen wir beim Schadensausgleich weiterdenken. Es reicht nicht, nur das gerissene Tier zu ersetzen, es geht auch um Nutzungsausfälle und weitere betriebliche Folgekosten. Ein erwiesen gutes Zuchttier ist eben mehr als eine über den Daumen gepeilte „Summe X“. Die Botschaft muss klar sein: Wenn die Gesellschaft den Wolf in unserer Landschaft haben will, dann muss sie auch für die Schäden aufkommen, die er anrichtet. Das ist eine Frage der ausgleichenden Verantwortung. (Beifall BSW) Wir wollen den Wolf nicht aus Sachsen vertreiben, aber wir wollen auch die Weidetierhalter nicht aus Sachsen vertreiben. Artenschutz und Weidetierhaltung müssen zusammen funktionieren. Dafür brauchen wir Maß und Mitte, klare Regeln und vor allem eine Politik der Vernunft. Vielen Dank. (Beifall BSW und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Lange. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Österle.

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