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Stefan Hartmann

Die Linke 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! So viel Kluges vor mir, also versuche ich nun, etwas Interessantes zu sagen. (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Fünf gemästete Schafe, drei Ziegenböcke als Opfergabe für Enlil, erbracht von Ur-Mami, angenommen von Abani, dem Verwalter, im Monat des Festivals von Šulgi. Diese Verwaltungsnotiz ist ziemlich alt, nämlich ungefähr 5 500 Jahre. Sie wurde damals auf Hightech notiert, deshalb haben wir sie jetzt noch. Die Hardware waren Tontafeln, die Software war Keilschrift, der physische Speicher war der Raum, in dem die Tafeln herumlagen. Diese Fähigkeit der damaligen Verwaltung – denn diese Keilschrift wurde vor allem für Verwaltungs-, Wirtschafts- und Gerichtsakte genutzt – hat uns befähigt, jetzt genau über diese fünf gemästeten Schafe Bescheid zu wissen. Nun weiß ich nicht, ob in 5 000 Jahren noch jemand über die Landesentwicklungspläne hier in Sachsen forschen wird. (Heiterkeit und Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Wenn, dann sind das bestimmt sehr exotische Archäologinnen und Archäologen. Doch es ist einfach richtig, wenn sich Verwaltung auf den Stand der Zeit begibt und sie die Mittel nutzt. Es kann für uns als Gesellschaft insgesamt sogar von einem Nutzen sein, der mehr ist, als dass wir – wie es schon betont wurde – Arbeitszeit sparen, sondern insbesondere kann es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, Zugang zu bekommen und ihre Intervention einzugeben. Den Trägern öffentlicher Belange kann man es, denke ich, sowieso abverlangen, über die entsprechenden Portale zu arbeiten. Eine Bemerkung möchte ich zum Schluss machen: Von Anfang an sind sowohl die antragstellenden Fraktionen als auch das betreuende Ministerium sehr transparent auf die Fraktionen – zumindest auf unsere – zugegangen, haben sehr klar mit uns argumentiert und waren offen für Argumente. Ich finde, dass dieser Prozess beispielhaft gewesen ist für ein gutes und gedeihliches Miteinander. Das heutige Ergebnis wird wahrscheinlich ebenfalls so sein. Sie können wahrscheinlich entnehmen, wie wir abstimmen werden. Deshalb lasse ich das Ihrer Schätzung anheim. Danke für die Aufmerksamkeit. (Heiterkeit Laura Stellbrink, SPD – Beifall Die Linke, Laura Stellbrink, SPD, Dr. Ingolf Huhn, BSW, und Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Hartmann. Als Nächstes wäre der fraktionslose Abgeordnete Herr Berger an der Reihe. – Ich sehe keinen Redebedarf. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt. Besteht Bedarf nach einer zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann erteile ich der Staatsregierung das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Zeit ist heute knapp, aber es ist nie zu knapp, um den Abgeordneten Danke für diesen Gesetzentwurf zu sagen, weil er uns tatsächlich – klein, aber oho! – in der Digitalisierung voranbringt, weil er uns alle –die Verwaltung, das Ministerium – entlastet. Insofern herzlichen Dank. Meine Rede gebe ich zu Protokoll. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke sowie Janina Pfau, BSW – Beifall Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Erstes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Drucksache 8/6541, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesentwicklung, Drucksache 8/8313. Der ursprüngliche Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD, Drucksache 8/8358, wurde zurückgezogen. Neu eingereicht und Ihnen vorliegend ist der Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD, Drucksache 8/8375. Damit ist dieser eingebracht, verstehe ich das richtig? – Gut. Entsprechend kommen wir nun zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über – – (Albrecht Pallas, SPD: Herr Präsident, über den Änderungsantrag müsste noch abgestimmt werden!) – Ja, Entschuldigung. Wir müssen zunächst über den Änderungsantrag abstimmen, der Ihnen vorliegt. Bei Zustimmung zu diesem Änderungsantrag bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag zunächst einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs in der Fassung des vom Plenum beschlossenen Änderungsantrags gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer diesen Teilen die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wird dem bei einigen Stimmenthaltungen, aber einer überwiegenden Zahl von Zustimmungen zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch dagegen sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) – Bitte schön, Herr Abg. Lippmann am Mikrofon 4.

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