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Eric Recke

BSW 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau in Sachsen. Raumordnungspläne, wie Sie uns alle bald erwarten, sind ein entscheidendes Instrument der landesweiten Planung. Je länger ihre Aufstellung dauert – beispielsweise weil Verfahren unnötig schwerfällig organisiert und bürokratisiert sind –, desto mehr schadet das allen beteiligten Akteuren, also den Gemeinden, den Investoren und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern, die die Nutznießer der Pläne und nicht deren Leidtragende sein sollten. Deshalb begrüßen wir, dass mit diesem Gesetz die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Bekanntmachung bei der Aufstellung von Landes- und Regionalplänen künftig über das Beteiligungsportal des Freistaates gebündelt und beschleunigt werden sollen. Auch die neue Ausschlussregelung für verspätete Stellungnahmen öffentlicher Stellen ist folgerichtig. Wer sich nicht fristgerecht einbringt, darf ein Verfahren nicht nachträglich blockieren. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von CDU und SPD sah, wie bereits gesagt, vor, dass schriftliche Stellungnahmen künftig nur in begründeten Fällen ausnahmsweise zulässig sein sollen. Sowohl der SSG als auch im Rahmen der Anhörung befragte Sachkundige haben zu Recht kritisiert, dass der Begriff des begründeten Falles ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und damit eher die Rechtsunsicherheit schaffen würde, die ein Bürokratieabbau eigentlich vermeiden soll. Die BSW-Fraktion begrüßt deshalb, dass die Koalitionsfraktionen diesen Kritikpunkt mit ihrem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Die vage Ausnahmeformulierung ist aus dem Gesetzestext verschwunden – jetzt endgültig. Eigenhändige oder zur Niederschrift erklärte Stellungnahmen bleiben weiterhin möglich. Damit können auch in Zukunft Menschen partizipieren, die aus vielfältigen Gründen keinen Zugriff auf ein digitales Portal haben oder haben wollen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die elektronische Abgabe nicht zwingend über das Beteiligungsportal erfolgen muss, sondern in jedem vom Planungsträger vorgegebenen digitalen Format möglich ist. Das schafft auch mit Blick auf künftige technische Entwicklungen die nötige Flexibilität. Zwei Punkte möchten wir noch als Erwartung an die Staatsregierung und die Planungsträger für die praktische Umsetzung formulieren. Erstens, die ortsübliche Bekanntmachung. Der Gesetzentwurf belässt es dabei, dass Planungsträger zusätzlich zur digitalen Bekanntmachung ortsüblich informieren können. Das ist eine Kannregelung. Wir wollen diese nicht auf dem letzten Meter in eine gesetzliche Pflicht verwandeln, weil das am Ende ein Stück mehr Bürokratie wäre, wobei wir eigentlich eine Vereinfachung wollen. Aber wir bitten die Staatsregierung und alle Planungsträger im Land darum, von dieser Möglichkeit so weit wie möglich Gebrauch zu machen. Der SSG merkt zu Recht an, dass nicht jeder Einwohner zuerst in ein Onlineportal schaut, wenn er wissen will, was in der Region geplant wird. Für viele, insbesondere für ältere Menschen oder jene, die nicht im Netz aktiv sind, ist der Gang zum Aushang am Gemeindeamt oder ein Blick ins Amtsblatt nach wie vor ein Weg, um von einem Planungsverfahren überhaupt zu erfahren. Wenn die Bürger schon nicht wissen, dass ein Verfahren läuft, nützt ihnen auch das beste digitale Beteiligungsportal nichts. Der zweite Punkt betrifft die Barrierefreiheit. Das Beteiligungsportal des Freistaates soll künftig die zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Dann muss es aber auch für alle einfach und unkompliziert nutzbar sein. Ich verweise an dieser Stelle beispielsweise auf Menschen mit Sehbehinderung, mit motorischen Einschränkungen oder mit wenig digitaler Medienerfahrung. Wir bitten deshalb die Staatsregierung sicherzustellen, dass das Portal den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, Version 2.0, entspricht. In diesem Sinne werden wir dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung heute zustimmen, ebenso dem Änderungsantrag. Wir hoffen, dass unsere Hinweise bei der praktischen Umsetzung durch die Staatsregierung Gehör finden werden. Vielen Dank. (Beifall BSW sowie Ingo Flemming, CDU, und Albrecht Pallas, SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Recke. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Abg. Löser; bitte.

Alle Reden von Eric Recke Protokoll ↗