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Thomas Thumm

AfD 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Im Prinzip ist zur Änderung des Landesplanungsgesetzes schon alles ausgeführt worden. Ich möchte ganz kurz darauf hinweisen, dass die Bürgerbeteiligung in schriftlicher Form erst nach einer Anhörung und zusätzlich durch einen Änderungsantrag, den die AfD eingebracht hat, eingefügt wurde. Dann haben es auch Sie, die SPD und die CDU, gemacht. Somit sehen wir die Sache grundlegend als geheilt an und signalisieren für diesen Änderungsantrag Zustimmung. Was uns als AfD-Fraktion wiederum nicht gefällt, ist, dass eine weitere Änderung, die wir gefordert hatten – § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz: die raumordnerische Untersagung für den Ausbau der Windkraft befristet bis zum 31. Dezember 2027 zu vollziehen –, nicht kommt. Das gilt dort, wo Regionalpläne gerade im Aufstellungsverfahren sind. Das betrifft zwei regionale Planungsverbände im Freistaat, bei denen das der Fall ist und wo man außerhalb der zukünftigen Windvorranggebiete heute schon bauen kann. – So, das haben Sie abgelehnt; das sehen wir jetzt aber nicht als sehr dramatisch an, weil wir morgen mit einem eigenen Antrag und einer eigenen Debatte von Ihnen fordern werden, das zu vollziehen. Grundlegend ist es so, dass wir dem Änderungsantrag zustimmen werden. Doch aufgrund des Versagens unserer Änderung des § 4 b Raumordnungsgesetz zum Windenergieausbau bei Anwendung des § 12 werden wir uns bei dem gesamten Gesetz enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Thumm. Als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Recke.

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