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Albrecht Pallas

SPD 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Klein, aber oho! Dieser Gesetzentwurf kommt unscheinbar und ein wenig technisch daher, aber es steckt eine sehr wichtige Frage beim Planen und Bauen dahinter: Wie schaffen wir es, einerseits Planung und Genehmigung von Bauvorhaben in Sachsen zu beschleunigen und andererseits trotzdem Bürgerinnen, Bürgern und Institutionen berechtigte Einwendungen oder Kritik zu ermöglichen? Egal, ob Wohnraum entsteht, Verkehrswege ausgebaut werden, sich Gewerbe ansiedelt oder Energieinfrastruktur vorankommt – all das beginnt mit guter Raumordnung. Dafür brauchen wir Verfahren, die zügig und sicher funktionieren. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes schaffen wir dazu einen zeitgemäßen Rahmen. Die Unterlagen zu Regionalplänen werden bei den zuständigen Stellen auf kommunaler und Landesebene bereitgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt über das Beteiligungsportal des Freistaates oder andere geeignete Portale. Der zuständige Planungsträger kann zusätzlich ortsüblich informieren. Das ist wichtig und sinnvoll, weil nicht jede Kommune die gleichen Möglichkeiten hat. Digitalisierung soll Verwaltungen entlasten und nicht neue Pflichten und Mehraufwand schaffen, die vor Ort niemand vernünftig umsetzen kann. Auch Menschen, die keine digitalen Möglichkeiten nutzen, sollen von Planungsvorhaben erfahren können. Damit sparen wir Zeit; wir haben eben die sehr große Zahl einzusparender Arbeitsstunden gehört. Wir machen die Verfahren damit besser und bearbeitbarer. Aber ein modernes Verfahren ist nicht automatisch ein gutes Verfahren im Sinne der Bürger/-innen. Es muss für alle zugänglich bleiben, Einwendungen dürfen nicht unmöglich gemacht werden. Das wissen wir nicht zuletzt aus regelmäßigen Rechtsprechungen. Darum waren die Änderungen auf Vorschlag von CDU und SPD durch den Infrastrukturausschuss wichtig. Nach diesen werden elektronische Formate vom Vorhabenträger, zum Beispiel der Kommune, festgelegt. Es gibt keine Verengung auf nur ein Portal und zugleich bleibt die analoge Beteiligung ausdrücklich möglich, da Stellungnahmen eigenhändig oder zur Niederschrift bei den jeweils zuständigen Stellen eingebracht werden können. Die Stelle, die die Niederschrift aufnimmt, übermittelt sie anschließend im vorgegebenen Format an den Planungsträger. Damit schaffen wir diesen Ausgleich zwischen der Verwaltungsmodernisierung und den Interessen der Bürger/-innen. Wir treiben Digitalisierung dort voran, wo sie Verfahren beschleunigt, und schützen persönliche Zugänge dort, wo Menschen sie brauchen. Das ist wichtig, und das ist auch für unsere Fraktion wichtig, da wir als SPD in unserem Land Fortschritt organisieren, aber dabei die Menschen mitnehmen wollen. Eines sei noch einmal ganz deutlich gesagt: Für uns ist Beteiligung kein störender Randaspekt oder Anhängsel der Planung. Sie liefert Wissen aus der Praxis, lenkt den Blick auf mögliche negative Folgen und verbessert damit Entscheidungen der Verwaltung. Für die SPD steht dieses Gesetz deshalb für eine bessere Organisation von Beteiligung. Last, but not least: Es schafft mehr Verlässlichkeit für die Planung. Gibt eine zu beteiligende öffentliche Stelle innerhalb der Frist keine Stellungnahme ab, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass keine Bedenken bestehen. Mit klaren Fristen gibt es verlässliche Entscheidungen und eine belastbare Grundlage für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger. Es verteilt außerdem die Lasten und Möglichkeiten bei der Raumordnung ausgewogen zwischen Vorhabenträgern und Bürgerinnen und Bürgern. Meine Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Gesetz mehr Klarheit für Planungsträger, weniger Medienbrüche für Verwaltungen und verlässliche Zugänge für die Öffentlichkeit. Das ist pragmatischer Fortschritt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses und zur Annahme des Gesetzes. Vielen Dank. (Beifall SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Thumm.

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