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Ingo Flemming

CDU 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU und SPD setzt mit diesem Änderungsantrag zum Ersten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes einen weiteren Akzent bei der Neuorganisierung der Landesplanung. Die Abläufe sollen in Beteiligungsverfahren, hier insbesondere abgestellt auf die neue Erstellung des LEP und den entsprechenden zahlreichen Einwendungen dazu, künftig einheitlicher, digitaler und effizienter passieren. Kern der Änderung ist die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung Meine Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfes gemeinsam ab. Die Bestandteile sind: Überschrift, Artikel 1 Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes, Artikel 4 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 5 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 6 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen des Gesetzes die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Abermals gibt es bei wenigen Enthaltungen und einigen Für-Stimmen doch eine Mehrheit gegen den Gesetzentwurf. Damit wurde den Teilen des Gesetzentwurfes nicht zugestimmt. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes somit abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag der Einbringerin statt. Ich frage daher die Fraktion Die Linke, ob eine Schlussabstimmung gewünscht ist. – Es ist keine Schlussabstimmung gewünscht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs des Landesplanungsgesetzes der Fraktionen CDU und SPD Beschlussempfehlung des und Landesentwicklung zu entsprechenden Raumordnungsplänen bzw. hier zum Landesentwicklungsplan. Der jeweils zuständige Planungsträger legt das digitale Format fest, ohne sich auf ein einzelnes Portal festzulegen; auch das ist ein Punkt, den wir in unserem Änderungsantrag aus der Anhörung heraus aufgenommen haben. Das Gesetz bleibt dabei technologieoffen und anschlussfähig für zukünftige digitale Entwicklungen, einschließlich KI-gestützter Verfahren. Gleichzeitig bleibt aber – darauf haben die Sachverständigen großen Wert gelegt – sichergestellt, dass analoge Beteiligungen weiterhin möglich sind. Personen, die ihre Stellungnahme nicht elektronisch übermitteln können, dürfen dies weiterhin eigenhändig oder zur Niederschrift bei den zuständigen Stellen abgeben. Die Verwaltung überführt diese Stellungnahmen anschließend in das digitale Format. Wir haben uns auch davon überzeugen lassen, dass nicht „ausnahmeweise“ dabeistehen soll. Wir haben zudem die Begründungspflicht herausgenommen, um es so niederschwellig wie möglich zu machen. Damit bleibt die Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen – wie erwähnt – gewährleistet. Wir wollen damit Verfahren beschleunigen, Verwaltungsaufwand reduzieren und eine medienbruchfreie Bearbeitung ermöglichen. Die hohe Internetnutzung in allen Altersgruppen der Bevölkerung belegt, dass die digitale Abgabe für die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zumutbar ist und gewünscht wird. Die Ausnahmen lassen wir zu. Vielleicht sollte noch hervorgehoben werden, dass die Verwaltung schätzt, es können durch die digitale Einreichung und digitale Auswertung rechnerisch bis zu 6 000 Arbeitsstunden gespart werden. Das sind immerhin vier Personenjahre, wenn wir das Verfahren effizienter gestalten können. Damit können die frei werdenden Kräfte anderweitig besser genutzt werden. Ich muss mich bei den Kollegen im Ausschuss entschuldigen. Es ist versäumt worden, die Hinweise aus der Landtagsverwaltung in den Änderungsantrag zu übernehmen. Das sind Hinweise zur Rechtsförmlichkeit und sprachliche Präzisierungen. Deshalb liegt ein weiterer Änderungsantrag vor, in den dann wieder die Begründung hineingerutscht ist, die wir nun herausgenommen haben. Um nicht komplette Verwirrung zu stiften, sage ich es so: Wir beschließen inhaltlich, fachlich das, was schon im Ausschuss beschlossen worden ist, und verfolgen mit dem nun vorliegenden letzten Änderungsantrag das Glattziehen der rechtlichen und sprachlichen Hinweise aus der Landtagsverwaltung. Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag. (Beifall CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Flemming. Als Nächsten hören wir für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas.

Alle Reden von Ingo Flemming Protokoll ↗