Janina Pfau
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz wurde mehrmals eingebracht, und ich freue mich, dass es heute erneut um die Absenkung des Wahlalters geht. Bekanntlich höhlt steter Tropfen den Stein. Auch in meiner Partei gibt es unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema. Aus diesem Grund werden sich einige Abgeordnete meiner Fraktion enthalten. Die Gründe dafür sind drei Punkte, die auch in der Anhörung zu diesem Thema im Ausschuss angesprochen wurden. Zum einen verändert die vergleichsweise kleine Anzahl der zusätzlichen Wählerinnen und Wähler die politische Repräsentation junger Menschen nur begrenzt. Wichtiger wäre es, Jugendliche vor Ort stärker in die kommunalen Entscheidungen einzubeziehen. Zum anderen wird auf einen Widerspruch verwiesen: Mit 16 und 17 Jahren ist man rechtlich nur beschränkt geschäftsfähig, soll beim Wahlrecht aber bereits vollständig entscheiden können. Schließlich gibt es Bedenken aufgrund der weiterhin bestehenden Erziehungsrechte und der wirtschaftlichen Abhängigkeit von den Eltern, da dadurch gerade bei der Briefwahl eine stärkere Einflussnahme möglich ist. Was spricht dafür? Seit der letzten Befassung im Sächsischen Landtag gab es Europa- und Kommunalwahlen, bei denen 16-Jährige wählen durften. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis: Unser parlamentarisches System ist nicht zusammengebrochen. Auch ein Blick über die Grenzen zeigt: In Österreich wurde das Wahlalter bereits 2007 auf 16 Jahre gesenkt, und das für alle Wahlen. Auch dort ist das System nicht zusammengebrochen. Für mich ist nicht verständlich, warum gerade CDU und AfD etwas gegen ein Wahlalter von 16 Jahren haben; denn bei der letzten Europawahl konnte die Union bei den 16- bis 24-Jährigen Zugewinne von 5 % und die AfD von 11 % verzeichnen. Festzustellen war aber auch, dass fast jede dritte Stimme an eine Kleinstpartei ging. Als Grund wurden hierfür die Unzufriedenheit mit der damaligen Regierung, aber auch mit der Opposition genannt. Es gibt also kein anderes Wahlverhalten als bei denen, die über 18 Jahre alt sind. Wir sprechen sehr oft darüber, dass wir Politik für die nächste Generation machen und dass uns die Meinung von Kindern und Jugendlichen wichtig ist. Sie sind ganz oft von Entscheidungen in ihrer Gemeinde oder im Landkreis betroffen. Sie haben aber nur wenige Möglichkeiten, sich aktiv einzumischen oder die Person zu wählen, die für sie die beste Politik macht. Denn die letztendliche Entscheidung – und das vergessen viele oft –, liegt nicht bei Wählerinnen und Wählern, sondern bei den Abgeordneten vor Ort, ob es hier im Landtag ist oder in den Kommunalparlamenten, denn sie entscheiden über die Anträge und stimmen hier ab. Junge Menschen haben sehr genaue Vorstellungen davon, was sie in ihrer Umgebung umgestalten möchten. Durch gemeinsame Arbeit und Austausch von kreativen Ideen wächst das Interesse, sich mit den demokratischen Prozessen auseinanderzusetzen. Sie haben oft mehr Berührung mit demokratischen Aushandlungsprozessen, beispielsweise in der Schule oder im Jugendclub, als viele Erwachsene. Deswegen können sie auch sehr gut abwägen, welche Kandidatin oder welcher Kandidat ihre Interessen am besten vertritt. Gleichzeitig binden wir sie damit – das hat Frau Nagel schon erwähnt – stärker an unsere demokratischen Prozesse. Es wird auch immer wieder behauptet, dass 16-Jährige zu jung seien, die Konsequenzen ihres Handelns einzuschätzen. Dem widerspreche ich aber klar. Es gibt mehrere Studien, die bestätigen, dass junge Menschen mit 16 Jahren die geistige und soziale Reife haben, um sich an Wahlen zu beteiligen. Zudem vermittelt die Schule die wichtigsten Informationen zu anstehenden Wahlen und Demokratiebildung. Wenn wir einmal genau nachdenken: Bei allen Wählerinnen und Wählern über 18 Jahren fragen wir doch auch nicht nach, ob sie das Wahlprogramm aller Parteien angeschaut haben und ob sie sich über die Konsequenzen ihrer Wahlentscheidung denn im Klaren sind. Das unterstreicht auch ein Blick auf unsere Rechtsordnung. Denn strafmündig sind junge Menschen schon ab 14, einen Mofa-Führerschein gibt es ab 15, und mit der Ausbildung zahlen viele Jugendliche schon vor ihrem 18. Geburtstag Steuern und Sozialabgaben. Unsere Rechtsordnung kennt also längst ein ganzes Bündel unterschiedlicher Altersgrenzen. Mit 16 für uns gegebenenfalls in den Krieg zu ziehen wäre auch möglich, aber an politischen Entscheidungen teilzunehmen, das wollen wir dann wiederum nicht. Noch ein kleiner historischer Fakt am Schluss: Bei der Bundestagswahl 1972 durften ein erstes Mal Minderjährige Wählen, da das Wahlalter auf 18 Jahre gesenkt wurde und, Volljährigkeit damals aber noch bei 21 Jahren lag. Die Union unterlag bei der Wahl zwar knapp der SPD, jedoch würde sie sich heute sicherlich über die 44,9 % freuen. Danke. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Frau Kollegin Pfau von der BSW-Fraktion und setzen nun mit der SPD-Fraktion fort. Ich sehe, dass Frau Kollegin Koch in das Geschehen eingreifen möchte. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
