Alexander Wiesner
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linke legt einen Gesetzentwurf vor, dessen inhaltsgleicher Vorgänger schon einmal, nämlich in der 7. Wahlperiode, abgelehnt wurde. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Es hat sich seitdem nichts – ich wiederhole: nichts – an den Voraussetzungen geändert. Deshalb werden wir ihn als AfD-Fraktion auch heute wieder ablehnen. Nicht aus Prinzip, wie das von der Gegenseite gerne behauptet wird, sondern weil die Sachargumente schlicht gegen Ihren Vorschlag sprechen. Die Linke will das aktive Wahlrecht für Landtags- und Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre absenken. Das passive Wahlrecht soll bei 18 Jahren bleiben. Schon das zeigt, dass selbst die Antragsteller sich ihrer logischen Brüche im Gesetzentwurf bewusst sind. (Juliane Nagel, Die Linke: Hä? Was?) Prof. Dr. Boehl von der Universität Jena hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Es entstehen Wertungswidersprüche, wenn ein 16-Jähriger nach dem BGB nur beschränkt geschäftsfähig ist, beim Wahlrecht aber etwas anderes gelten soll. Unsere Rechtsordnung setzt aus gutem Grund einheitlich das 18. Lebensjahr als Schwelle. Eine Schwelle, an der Rechte und Pflichten gemeinsam beginnen. Das sollten wir nicht aufbrechen, nur weil es gerade politisch opportun erscheint – im Übrigen politisch gerade für uns sehr opportun, wenn man sich die Wahlumfragen bei den unter 18- Jährigen anschaut. (Beifall AfD) Regelrecht paradox wird es, wenn wir über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre diskutieren, (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) während auf europäischer Ebene die EU über eine Anhebung der Schutzschwelle für Minderjährige im digitalen Raum redet. Die EU-Kommission beabsichtigt, Kindern und Jugendlichen den eigenständigen Zugang zu TikTok und Co. deutlich zu erschweren oder ganz zu verbieten. Die Rede ist von Altersgrenzen zwischen 13 und 16 Jahren. Ein weiteres lebhaftes Beispiel von Down Under: Australien hat Ende 2025 als erstes Land weltweit ein striktes Social-Media-Verbot eingeführt. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen dort überhaupt kein Konto mehr bei TikTok, Instagram, Snapchat, Facebook usw. besitzen. Man kann den dahinterstehenden Motiven der Gesetzgeber berechtigterweise misstrauen; denn vielfach wird der Jugendschutz nur als Vorwand für Zensur und politische Kontrolle benutzt. Der Wertungswiderspruch in sich bleibt aber bestehen. Ein 16-jähriger australischer Schüler darf nicht einmal einen eigenen Instagram-Account betreiben, und ein äußerst heller gleichaltriger Sachse soll aber über die Zusammensetzung des Landtags mitentscheiden und damit mittelbar über Haushalte in Milliardenhöhe, über Polizeigesetze und die Zukunft unseres Bildungssystems. Unsere sächsischen Jugendlichen sind zwar geistig besonders helle, aber hier schießt Die Linke weit über das Ziel hinaus. (Juliane Nagel, Die Linke: Hä?) Es gibt weder aus der Verfassung noch aus dem Europaoder Völkerrecht eine Verpflichtung, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Hierbei hat der Gesetzgeber durchaus Spielraum. Man sollte jedoch hin und wieder auf die Stimmen aus der Praxis hören. Hören wir einmal auf Herrn Gruber vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag, der in der Anhörung berichtet hat, dass sich rund 90 % der sächsischen Städte und Gemeinden für die Beibehaltung des bisherigen Wahlalters ausgesprochen haben. Das sind die Stimmen von Kommunalpolitikern, sehr nah an der Basis. Auch Dr. Hainthaler hat auf erhebliche Nebenwirkungen hingewiesen: die Gefahr politischer Vereinnahmung durch Lehrkräfte, wenn Wahlvorbereitung zunehmend in die Schule verlagert wird, die Verfestigung sozialer Ungleichheit, weil Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern seltener über Politik sprechen, und nicht zuletzt ein Spannungsverhältnis zum elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrecht – Stichwort: Familienbesuch am Wahltag –, um den Sprössling an der Abgabe seiner Stimme für eine vermeintlich falsche Partei zu hindern. Die Linke weist auch gerne darauf hin, dass in anderen Bundesländern das Wahlalter bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde. Ja, das trifft auf einige zu. In einigen Bundesländern dürfen Jugendliche auch schon bei Kommunalwahlen mit 16 wählen. International wären wir damit ohnehin die Ausnahme, nicht die Regel. 22 von 27 EU-Staaten legen das aktive Wahlrecht auf 18 Jahre fest. Selbst dort, wo das Wahlalter 16 eingeführt wurde, zeigt die aktuelle öffentliche Stimmung: Die Bevölkerung folgt diesem Kurs nicht. In Baden-Württemberg zum Beispiel hielt eine Mehrheit der Bürger diese Regelung für falsch. Das ist kein Randphänomen, das ist seit Jahren der klare Wille der Bürger dieses Landes. Selbst unter den 16- bis 29-Jährigen sieht das nicht anders aus. Das heißt im Klartext: Die Linke will etwas durchsetzen, was nicht einmal die Mehrheit der vermeintlichen Nutznießer will. Rechte und Pflichten gehören zusammen. Das 18. Lebensjahr markiert in unserer Rechtsordnung dieselbe Grenze: volle Geschäftsfähigkeit, Strafmündigkeit im vollen Umfang, uneingeschränkte Vertragsfähigkeit und das volle politische Mitbestimmungsrecht. Diese Grenze im Wahlrecht abzusenken wäre nicht konsequent, sondern widersprüchlich. Es geht uns nicht darum, jungen Menschen etwas abzusprechen. Im Gegenteil: Es geht darum, dass Rechte und Verantwortung miteinander korrespondieren. Wer Rechte verspricht, der muss auch Pflichten einfordern. Beides gibt es nur im Paket. Rosinenpickerei wird es mit uns nicht geben. Meine Fraktion lehnt sowohl den Gesetzentwurf als auch den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Kollege Wiesner von der AfD. Wir setzen nun die Aussprache mit der Fraktion BSW fort. Ich sehe Frau Kollegin Pfau. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
