Juliane Nagel
Es ist eine einfache Zwischenfrage. Ich habe dargelegt, dass acht Bundesländer das Wahlrecht bei Landtagswahlen einräumen, darunter NRW unter einem CDU-Ministerpräsidenten. Denken Sie, dass diesbezüglich die Diskrepanzen, die Sie jetzt auffächern, missachtet werden, oder ist das – zugespitzt – rechtswidrig?
