Juliane Nagel
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Die Absenkung des aktiven Wahlalters ist keine Frage der juristischen Möglichkeiten mehr, sondern vor allem eine Frage der Haltung gegenüber jungen Menschen. Die entscheidende Frage lautet: Trauen Sie jungen Menschen Verantwortung zu, oder nicht?“ Mit diesen Worten leitete der Geschäftsführer des Leipziger Stadtjugendrings, Tom Kemmner, sein Statement im Rahmen der Sachkundigenanhörung zu unserem Gesetzesentwurf zur Absenkung des Wahlalters in Sachsen ein. Genau darum geht es heute. Wir sprechen über eine Generation, die hoch politisiert ist und gleichzeitig mit massiven Krisen und Herausforderungen umgehen muss. Kriege, wirtschaftliche Krisen, die Klimakrise und eine Sozialstaatsreform, die sich als massives Kürzungsprogramm entpuppt – all das bewegt junge Menschen und entscheidet über ihre Zukunft. Doch die angebotenen politischen Lösungen lassen viele junge Menschen ratlos und skeptisch zurück. Gleichzeitig – das müssen wir konstatieren – wiegt ihre Stimme bei diesen essenziellen Entscheidungen, die sie betreffen, nicht. Am augenfälligsten ist das bei dem Thema Wehrpflicht. Politik greift massiv in das Leben junger Menschen ein, gefragt werden sie nicht. Das Problem stellt sich nicht nur auf Bundesebene, auf der die Frage der Wehrpflicht entschieden wird; auch auf Landes- und Kommunalebene werden Entscheidungen getroffen, die das Leben junger Menschen unmittelbar betreffen. Die Schule ist das Augenfälligste, das Thema Wohnraum pressiert gerade junge Menschen, die in Ausbildung oder Studium sind und in die Zentren ziehen oder pendeln müssen, oder der Klimaschutz, der in letzter Zeit in den Hintergrund getreten ist. Trotzdem dürfen 16- oder 17-Jährige bei diesen Entscheidungen, die sie betreffen, im kommunalen und im Landesdes Entwurfs im Freistaat Sachsen auf das (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz) der Fraktion Die Linke Beschlussempfehlung des Recht und Europa umfeld bisher nicht mitentscheiden. Das ist ein Widerspruch, den wir endlich angehen sollten. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir jungen Menschen ab 16 Jahren das Recht einräumen, an Kommunal- und Landtagswahlen teilzunehmen und direkt demokratische Instrumente wie Volks- oder Bürgerbegehren zu nutzen, ihre Stimme also aktiv einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Thema ist ein alter Hut; denn wir würden in Sachsen keinen politischen Sonderweg einschlagen. In elf Bundesländern gilt das Wahlrecht ab 16 bei Kommunalwahlen, in acht bei den Landtagswahlen. Ich sage das auch ein bisschen mit Wollust hier in den Raum. Zuletzt zog das CDU-geführte Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland nach, das Landtagswahlrecht ab 16 Jahren zu ermöglichen. (Beifall Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Auch bei den anstehenden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin werden 16-Jährige eine Stimme haben. Und – das wissen Sie alle – auch bei den Europawahlen durften im letzten Durchgang die 16- bis 17- Jährigen mitwählen, und die Welt ist davon nicht untergegangen. Es muss immer dazugesagt werden: Wenn wir über diesen eigentlich einfachen und üblichen Akt der Absenkung des Wahlalters sprechen, dass damit ein Mehr an politischer und demokratischer Bildung einhergehen muss, von der Kita über die Schule sowie an den vielen informellen Lernorten. Wir müssen ehrlich sein: Demokratische Bildung braucht politische Bildung, politische Bildung braucht Förderung. Sie braucht stabile Strukturen und nicht Kürzungen im Doppelhaushalt. Es braucht Demokratieförderung und nicht deren Abbau. Dass junge Menschen die Möglichkeit nutzen wollen, zeigen die U18-Wahlen, zeigen viele Beteiligungsformate, die wir auch in diesem Freistaat haben. Ich möchte auch dazusagen, dass junge Menschen – wir erleben das teilweise bei Besucherinnen und Besuchern des Landtages – teilweise politisch viel interessierter und informierter sind als Menschen, die das Wahlrecht tatsächlich innehaben. Das Interesse ist also da. Wir müssen entscheiden, junge Menschen zumindest ab 16 und 17 Jahren als politische Subjekte anzuerkennen und nicht weiter aus diesem Gestus heraus Politik für sie zu machen. Eine Absenkung des Wahlalters würde uns als Parteien dazu zwingen, mehr auf die Interessen von jungen Menschen einzugehen, eine passende Ansprache zu wählen und politische Angebote zu machen. Ein weiterer Punkt, der empirisch belegt ist, spricht für die Absenkung. Eine frühere Erstwahl kann die spätere Wahlbeteiligung stabilisieren. Auch das ist in der Anhörung ausgeführt worden. Mit etwa 20 Jahren befinden sich viele junge Menschen in Umbruchphasen: Ausbildung, Umzug, Studium, neuer Freundeskreis. Mit 16 oder 17 sind sie häufiger noch in stabile soziale Strukturen eingebunden und können mit einer Erstwahl die Gewohnheit zu sich nehmen und diese auch in das spätere Alter weitertragen. Ich will – das hat meine frühere Kollegin Anna Gorskih in ihrer Rede in der letzten Legislatur zu unserem Gesetzesentwurf gesagt – auf ein wichtiges Scheinargument aus der Mottenkiste zurückgreifen, das wir auch wieder in der Anhörung gehört haben: die Engführung des Wahlalters und die Geschäftsfähigkeit. Das Recht auf politische Mitbestimmung hat mit der Geschäftsfähigkeit weder verfassungsrechtlich noch sonst wie irgendetwas zu tun. Streichen Sie das am besten gleich wieder aus Ihrer Rede! Das ist hinlänglich diskutiert. Ich möchte aber ein anderes Argument aufgreifen, das die Altersdiskussion aus einer anderen Perspektive betrachtet: das Thema Strafmündigkeit. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion sind immer vorn mit dabei, wenn es darum geht. Wir haben letztens erst wieder die Forderung gehört, das Strafmündigkeitsalter auf unter 14 abzusenken. Ein 14-Jähriger oder eine 14-Jährige soll strafmündig sein. Ein 16-Jähriger oder eine 16-Jährige sollen aber an einer Wahlurne nicht verantwortungsvoll entscheiden können. Das ist schon ein gewisser Widerspruch, der wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird. Für uns als Linke ist das Wahlalter 16 das absolute Minimum. Es gibt auch Diskussionen über das Wahlalter 14 oder noch niedriger. Wir bringen heute diesen Gesetzentwurf ein, mit dem – und das wissen wir – eine Änderung der Landesverfassung einhergehen müsste. Wir nehmen mit unserem Änderungsantrag, den ich jetzt gleich einbringe, den Vorschlag aus der Sachkundigenanhörung auf, dies mit einem gestaffelten Inkrafttreten zu bewerkstelligen. Zuerst wird die Verfassung geändert, und dann tritt die einfachgesetzliche Regelung in Kraft. Obwohl es in diesem Sächsischen Landtag nicht üblich ist, diese Regelung so anzuwenden, wollen wir das Feuer bzw. das Scheinargument herausnehmen und dies mit dem Änderungsantrag implementieren. Lassen Sie uns Sachsens Wahlrecht mit der Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf heute endlich updaten! Ich komme zurück zur Eingangsfrage: Trauen wir jungen Menschen Verantwortung zu? Wir als Linke tun das und bitten darum herzlich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Frau Kollegin Nagel, die den Gesetzentwurf ihrer Fraktion begründet und gleichzeitig den Änderungsantrag eingebracht hat. Wir setzen nun in der Aussprache mit der CDU-Fraktion fort. Ich sehe Frau Kollegin Leithoff ins Rund schreiten. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
