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Thomas Thumm

AfD 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Herr Heinz, mich verblüfft, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, dass es für Regionen, in denen sich Windvorrangflächen im fortgeschrittenen Aufstellungsverfahren befinden, eine untergesetzliche Regelung des Freistaates geben wird. Dort soll bis zum 31. Dezember 2027 eine raumordnerische Untersagung nach § 12 ROG – Bundesgesetz – möglich sein und mit dem Ausbau gewartet werden. Wie kommt denn nun die CDU so schnell darauf? Ich frage deshalb, weil wir morgen einen Antrag, den wir bereits Anfang dieses Jahres im Ausschuss eingestellt haben, explizit mit der gleichen Forderung einreichen. Vielleicht können Sie etwas zu meinem Erkenntnisgewinn beitragen. Noch einmal: Die AfD hat genau das gefordert. Es gibt morgen einen Antrag im Plenum, und Sie erzählen mir jetzt, dass es eine untergesetzliche Regelung geben wird. Das finde ich interessant. Vielen Dank.

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