Ulf Günter Lange
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst – das freut mich sehr – haben wir an diesen beiden Plenartagen verhältnismäßig viele Landwirtschafts- und Umweltthemen auf der Tagesordnung. Vielleicht bekommen somit die Landwirte endlich den Stellenwert, den sie in unserer Gesellschaft verdienen; denn es geht nicht um Tagesordnungen an Plenartagen, sondern um die Themen, die das Volk bewegen. Wir alle – daran möchte ich an dieser Stelle eindringlich erinnern – sind Volksvertreter. Das merkt man bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Wir werden später über den Wolf reden, über das Jagdgesetz, das das BSW gemeinsam mit CDU und SPD auf den Weg gebracht hat. Dabei möge es vielleicht manchen so vorkommen, als hätte sich unsere Fraktion als dritte Mitmachpartei in den ach so großartigen Konsultationsmechanismus einspannen lassen. (Oh-Rufe und Gelächter AfD – Tobias Heller, AfD: Quatsch! – Heiko Gumprecht, AfD: Niemals!) Die Illusion, dass wir vom BSW jetzt eingefangen sind, muss ich Ihnen leider nehmen; denn wir richten Themensetzung und Abstimmungsverhalten danach aus, was am Ende den Menschen in Sachsen dient, (Thomas Thumm, AfD: Teilweise!) und nicht einer Koalition, die zwar das Wort „Konsultation“ im Munde führt, aber ausschließlich an einem Pseudobeleg für das angebliche Funktionieren einer Minderheitsregierung interessiert ist. Aber sei es drum. Wenn wir über Naturschutz reden, wird es schnell grundsätzlich. Die einen rufen: „Wir müssen viel mehr tun!“; die anderen sagen: „Wir können uns das alles nicht mehr leisten.“ Ich finde, beides bringt uns nicht weiter. Natürlich müssen wir unsere Natur schützen, aber wir müssen es so tun, dass die Menschen dort draußen diesen Weg auch mitgehen können. Doch genau daran hapert es inzwischen gewaltig. Wir haben uns daran gewöhnt, auf jedes Problem mit einer neuen Vorschrift zu antworten – noch ein Gesetz, noch eine Verordnung, noch ein Förderprogramm, noch ein Formular –, und irgendwann wundern wir uns, dass draußen keiner mehr durchblickt. Naturschutz wird aber nicht besser, nur weil der Aktenordner dicker wird. Dabei ist die Aufgabe ernst genug: Viele Fachleute sehen im Verlust der biologischen Vielfalt eine der größten Gefahren für unsere Lebensgrundlage. Biologische Vielfalt bedeutet aber nicht einfach möglichst viele Tiere und Pflanzen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz geht es um die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, um die genetische Vielfalt innerhalb dieser Arten und um unterschiedliche Lebensräume und -gemeinschaften. Das klingt zunächst ziemlich wissenschaftlich, im Grunde ist es aber ganz einfach. Je vielfältiger unsere Natur ist, desto besser kann sie mit Veränderungen umgehen. Das gilt gerade mit Blick auf den Klimawandel oder, wie wir sagen, die Klimaveränderung. Unterschiedliche Arten, unterschiedliche genetische Eigenschaften und unterschiedliche Lebensräume machen unsere Natur widerstandsfähiger. Wenn eine Art erst einmal ausgestorben ist, dann ist sie weg. Dann gibt es keinen Förderantrag, mit dem wir sie anschließend wieder zurückholen können. Deshalb ist Artenschutz wichtig. Deutschland hat sich dazu auch international verpflichtet. Seit 1993 sind wir Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. 196 Vertragsparteien gehören diesem Abkommen an. Hinzu kommen die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Sachsen kann somit nicht einfach sagen, das interessiert uns alles nicht, aber wir können sehr wohl darüber reden, wie wir diese Ziele erreichen; denn Natur ist nicht überall gleich. Natur ist vor allem nicht automatisch dort am besten geschützt, wo der Mensch möglichst weit wegbleibt. Unsere Landschaft ist seit Jahrtausenden vom Mensch geprägt. Gerade die Landwirtschaft hat Lebensräume geschaffen, die es ohne menschliche Bewirtschaftung überhaupt nicht gäbe. Viele unserer artenreichen Kulturlandschaften und offenen Lebensräume sind genau dadurch entstanden. Natürlich hat die menschliche Nutzung auch negative Folgen. In den vergangenen Jahrzehnten sind Arten und Lebensräume zurückgegangen. Besonders sichtbar ist das in Teilen unserer Agrarlandschaft. Aber daraus folgt doch nicht, dass wir Landwirtschaft und Naturschutz gegeneinander ausspielen sollten. Der Landwirt ist nicht der Feind der Natur – im Gegenteil. Wenn wir Artenvielfalt erhalten wollen, brauchen wir gerade die Menschen, die unsere Landschaft jeden Tag bewirtschaften und pflegen, und deshalb müssen wir sie einbeziehen, statt ihnen immer neue Vorgaben auf den Hof zu schicken. Ein gutes Beispiel dafür ist der Flächenverbrauch. Jeden Tag verschwinden in Sachsen Flächen unter Straßen, Gewerbegebieten, Wohnbebauung und anderer Infrastruktur. Das bedeutet häufig, Boden wird versiegelt oder abgetragen. Er kann weniger Wasser speichern, Lebensräume für Pflanzen und Tiere verschwinden. Vor Ort kann sogar das Hochwasserrisiko steigen. Besonders häufig trifft dieser Flächenverlust landwirtschaftliche Flächen. Immerhin ist der tägliche Flächenverbrauch im Vierjahresdurchschnitt von 8,8 Hektar im Jahr 2010 auf inzwischen 5,4 Hektar zurückgegangen – 5,4 Hektar jeden einzelnen Tag. Das sind täglich ungefähr sieben Fußballfelder. Und jetzt wird es interessant: Schon 2009 hat die CDU-geführte Staatsregierung angekündigt, den täglichen Flächenverbrauch bis 2020 auf 2 Hektar zu senken. 2020 ist inzwischen eine ganze Weile her; die 2 Hektar haben wir trotzdem nicht erreicht. Im letzten Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde angekündigt, die Sächsische Ökokontrollstellenverordnung effizienter zu gestalten und eine Landeskompensationsverordnung auf den Weg zu bringen. Wertvolle Landwirtschafts- und Naturräume sollten dadurch besser geschützt werden. Was ist in den vergangenen zwei Jahren passiert? Ganz klar: nicht viel. Soll das der Erfolg durch Entscheidung sein? Hier fehlt sogar beides: richtige Entscheidung und Erfolg. Genau deshalb sind wir skeptisch, wenn uns aus Brüssel schon die nächsten großen Flächenziele präsentiert werden. Die EUWiederherstellungsverordnung sieht vor, bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der Europäischen Union wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen durchzuführen. Das Ziel dahinter kann man nachvollziehen, aber wir kennen dieses Prinzip inzwischen: Man schreibt eine Prozentzahl fest und überlässt die Probleme bei der Umsetzung anschließend den Menschen vor Ort. Beim Ausbau der Windenergie erleben wir gerade, was starre Flächenziele auslösen können. Diesen Fehler sollten wir beim Naturschutz nicht wiederholen; denn wenn wir einfach neue Vorgaben über bestehende Vorgaben stapeln, entsteht vor allem eines: Bürokratie. Aber Bürokratie schafft noch keinen neuen Lebensraum, rettet keine seltene Art und renaturiert auch keinen Bach. Deshalb wollen wir einen anderen Weg: mehr von unten, weniger von oben. Landkreise und Kommunen sollen gemeinsam mit Landwirten, Naturschutzverbänden, Vereinen, Unternehmen und den Menschen vor Ort schauen: Wo liegen bei uns eigentlich die konkreten Probleme? Welche Arten brauchen Schutz? Welche Flächen können wir verbessern? Wo können wir Gewässer renaturieren? Und welche Maßnahmen funktionieren tatsächlich? Daraus können regionale Umwelt- und Naturschutzprogramme entstehen. Niedersachsen hat mit einem solchen kooperativen Ansatz bereits Erfahrungen gesammelt. Auch regionale Agrarumweltprogramme können wesentlich zielgerichteter sein als zentrale Vorgaben, die überall dasselbe verlangen, egal, wie unterschiedlich die Regionen sind; denn für ein Problem im Erzgebirge muss nicht derselbe Lösungsweg funktionieren wie für ein Problem in der Lausitz. Das besagt unter anderem der viel zitierte gesunde Menschenverstand. Und noch etwas ist entscheidend: Die Menschen müssen spüren, dass ihnen der Naturschutz tatsächlich etwas bringt. Nur dann schaffen wir Akzeptanz. Wenn wir einen Bach oder einen Teich wiederherstellen, helfen wir nicht nur Pflanzen und Tieren, wir schaffen ebenso schönere Orte für die Menschen. Wenn wir unsere Städte begrünen, verbessern wir die Luft, filtern Schadstoffe und Feinstaub, schaffen Schatten an heißen Tagen und sorgen dafür, dass Regenwasser besser versickern kann. Ein gesunder Wald, ein Park oder eine vielfältige Landschaft sind außerdem Orte der Erholung. Und eine blühende Wiese sieht nicht nur besser aus als die nächste Betonfläche, sie bietet Insekten Nahrung und diese wiederum vielen anderen Arten. Das ist Naturschutz, den die Menschen verstehen können, nicht irgendein abstraktes Ziel für das Jahr 2030. Ein Bach, der wieder Wasser führt, eine Wiese, auf der wieder etwas blüht, ein Dorf, in dem es im Sommer auch Schatten gibt – das ist die Akzeptanz, von der wir reden, die es dringend braucht. Jetzt kommen wir zu einem Punkt, bei dem die Staatsregierung erklären muss, wie ihre schönen Worte eigentlich zur Realität passen. Während wir hier über die Bedeutung des Naturschutzes reden, werden die Mittel dafür im Haushaltsentwurf gekürzt oder aufgrund gestiegener Personalund Sachkosten nicht ausreichend erhöht. Besonders problematisch ist die Situation bei der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. Seit März des vergangenen Jahres besteht für ELER-finanzierte Fördergegenstände ein Antragsstopp. Davon betroffen sind Projekte, die zum Teil längst vorbereitet und mit Landwirtschaftsbetrieben abgestimmt sind. Und wen trifft das? Landschaftspflegeverbände, Naturschutzvereine und Naturschutzstationen, also genau die Menschen und Strukturen, die vor Ort praktische Naturschutzarbeit leisten. Da kann man sonntags noch so schöne Reden über das Ehrenamt halten, wenn montags das Geld fehlt, hilft die schönste Sonntagsrede nichts. Besonders ärgerlich ist: Für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz stehen Bundesmittel für investive Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung. Sachsen könnte diese Mittel nutzen, dafür müsste der Freistaat aber die notwendige Kofinanzierung bereitstellen. Tut er das nicht, bleiben Bundesmittel liegen. Das muss man sich einmal vorstellen: Wir reden darüber, dass Geld für Naturschutz fehlt und gleichzeitig nutzen wir vorhandenes Geld nicht, weil wir unseren eigenen Anteil nicht aufbringen. Für Sie mag das Sparsamkeit sein, wir sagen: Wer am falschen Ende spart, schadet der Sache. (Andreas Heinz, CDU, steht am Mikrofon.) Genauso brauchen wir mehr Unterstützung bei Maschinen und Geräten für die Landschaftspflege. Viele Vereine und ökologisch wirtschaftende Betriebe können sich geeignete Technik schlicht nicht leisten. Dann passiert etwas ziemlich Absurdes: Eine Naturschutzmaßnahme wäre förderfähig, das Geld wäre vorhanden, aber die Technik fehlt, um die Maßnahmen umzusetzen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?
