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Katja Meier

GRÜNE 25.06.2026 Sitzungen 8/31

Elektrifizierung der Bahnstrecke Leipzig – Geithain (Frage 2) Der Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Leipzig – Geithain sollen in der von der Staatsregierung vorgeschlagenen Variante mit einem 20 Kilometer langen eingleisigen Abschnitt 680 Millionen Euro kosten. Die Herstellung eines zweiten Gleises für die restlichen 20 Kilometer würde weitere 640 Millionen Euro kosten, sodass sich die Gesamtkosten auf 1,32 Milliarden Euro belaufen würden. Fragen an die Staatsregierung: 1. Was sind die Gründe für die hohen Kosten von 640 Millionen Euro (32 Millionen Euro pro Kilometer) für die Herstellung der Zweigleisigkeit des jetzt eingleisig geplanten 20 Kilometer langen Abschnitts? (Bitte die Kosten nach Leistungen aufschlüsseln und die Kosten pro Kilometer in Beziehung setzen zu den veranschlagten Kosten pro Kilometer für die Zweigleisigkeit im Südabschnitt GeithainChemnitz.) 2. Inwiefern sollen trotz der geplanten Eingleisigkeit dennoch Baumaßnahmen an dem 20 Kilometer langen Abschnitt stattfinden, oder ist lediglich geplant, quasi einen Draht über die bestehende Strecke zu spannen? Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die einleitenden Ausführungen und die Fragestellung entsprechen in einzelnen Punkten nicht dem im Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Lan- (SMIL) desentwicklung vorliegenden Sachstand; dies betrifft insbesondere die zugrunde gelegten Zahlenangaben. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Im Februar 2026 ergab eine im Zusammenhang mit einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) von der DB InfraGO AG erstellte Kostenindikation, dass zur Herstellung der durchgehenden Zweigleisigkeit inklusive Elektrifizierung auf dem Streckenabschnitt Leipzig – Geithain, Nordabschnitt, ein Betrag von 1,3 Milliarden Euro erforderlich ist. Das im Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossene Budget nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) für diesen Streckenabschnitt beträgt 498,5 Millionen Euro. Die DB InfraGO AG hat auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) und in Abstimmung mit den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen und Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig) durch einen Gutachter eine zusätzliche Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Mit dieser Studie wurde untersucht, welcher Infrastrukturzuschnitt für das vereinbarte Betriebsprogramm und auf Basis des zur Verfügung stehenden InvKG-Budgets zu realisieren ist. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass zur Erreichung der verkehrlichen Ziele auf dem Nordabschnitt zweigleisige Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 24,3 Kilometern erforderlich sind, wovon aktuell schon etwa 3 Kilometer zweigleisig sind. In der Studie wurde zur Herstellung dieser Zweigleisigkeit ein über die voraussichtliche Bauzeit nominalisierter Betrag – einschließlich eines Risikoaufschlags von 30 % – in Höhe von 531,1 Millionen Euro ermittelt. Dieser Betrag soll zum einem aus dem für das Projekt zur Verfügung stehenden InvKG-Budget und zum anderen aus noch vorhandenen InvKG-Mitteln des Bundesarms (2. Arm InvKG) finanziert werden. Der beschriebene, teilweise zweigleisige Ausbau des Nordabschnitts mit der Elektrifizierung der Gleise verursacht nach dem neuen Gutachten nominalisierte Kosten – inklusive Risikoaufschlag von 30 % – in Höhe von 680,1 Millionen Euro. Die Elektrifizierung des ausgebauten Abschnitts soll mit Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziert werden. Angestrebt wird eine Förderung mit einer Förderquote von 90 %. Das SMIL führt mit der DB InfraGO AG und dem Bundesministerium für Verkehr bereits intensive Gespräche zur GVFG-Förderung. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung hinsichtlich einer Aufschlüsselung der Kosten pro Kilometer in Beziehung zu den veranschlagten Kosten pro Kilometer für die Zweigleisigkeit im Südabschnitt Geithain – Chemnitz ist ohne eine entsprechende Zuarbeit der DB InfraGO AG nicht möglich. Dies müsste durch die DB InfraGO AG erstellt oder beauftragt werden. Dafür ist das SMIL nicht zuständig. Zu Frage 2: Die beabsichtigten Baumaßnahmen lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Es sollen Begegnungsabschnitte (Errichtung eines zweiten Gleises) errichtet werden, sodass der Nordabschnitt auf einer Länge von insgesamt circa 24,3 Kilometern über ein zweites Gleis verfügt. Circa 3 Kilometer des Nordabschnitts sind heute schon zweigleisig. Bei Kilometer 36,9 bis Kilometer 37,4 soll der neue Bahnhof Hopfgarten (Sachs) gebaut werden. Bogenaufweitungen zur Geschwindigkeitserhöhung werden im Bereich Leipzig/Werkstättenstraße und LauterbachSteinbach vorgenommen. Verkehrsstationen werden mit neuen Bahnsteigen ausgestattet, wenn die Zweigleisigkeit bzw. Trassierung dies erfordert (Ergänzung des zweiten Bahnsteiges in zweigleisigen Abschnitten). Es werden aufgrund der infrastrukturellen Anpassungen und geplanten Elektrifizierung Elektronische Stellwerke (EStW) neu errichtet. Der für die spätere Elektrifizierung erforderliche Kabeltiefbau inklusive geeigneter Kabel wird durchgeführt. Der Schaltposten Engelsdorf wird als Voraussetzung für die Elektrifizierung der Strecke Leipzig – Geithain realisiert. Bahnübergänge und Brücken werden im erforderlichen Maße ausgebaut. Sowohl das bestehende Gleis als auch die vorhandenen und neu errichteten Begegnungsabschnitte sollen elektrifiziert werden.

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