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Thomas Thumm

AfD 25.06.2026 Sitzungen 8/31

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen alle, wie es um die sächsische Natur steht. Wir wissen alle, was die Staatsregierung in Sachsen mit der Veränderung des Landesplanungsgesetzes 2003 beschlossen hat – Flexibilisierungsklausel, Windkraftausbau in sächsischen Wäldern, damit verbunden auch die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes: Ausweisung von 2 % der Fläche bis 2032. Der sächsische Wald ist dafür explizit geöffnet worden, sodass gerade in ländlichen Regionen, aber auch in der Dresdner Heide zukünftig Windkraftanlagen – in unseren sächsischen Wäldern – gebaut werden sollen. Man macht es sich relativ einfach. Schaut man einmal nach, redet man kommunal miteinander und fragt man, wie es in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren um den Waldbrand- und den nötigen Brandschutz bestellt ist, wenn solche Anlagen genehmigt werden, kommt man relativ schnell zu dem Ergebnis, dass es dazu keine grundsätzlichen gesetzlichen Vorgaben gibt. Genau dort setzt dieser Gesetzentwurf an. Es gibt zukünftig also Windkraftausbau in sächsischen Wäldern – den die Staatsregierung ja möchte – und damit verbunden auch das Risiko steigender Waldbrandgefahren. Wir alle wissen, welche Höhen diese Anlagen heute erreichen: 250 oder 300 Meter, kein Problem. In der Vergangenheit brannten Windkraftanlagen. Die Feuerwehren stehen dem dort machtlos gegenüber, lassen die Anlagen abbrennen. Die Teile rotieren teilweise noch. Stellen Sie sich einmal einen solchen Windkraftflügel vor, der durch den Brand möglicherweise von der Windkraftanlage Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten mit dem Schlusswort Herrn Abg. Nguyen von der Fraktion Die Linke. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/7220 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksacke 8/7220 bei einigen Jastimmen, aber einer großen Anzahl von Gegenstimmen nicht beschlossen. Tagesordnungspunkt 3 ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs der Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD geschleudert wird und mehrere Hundert Meter entfernt in den Wald hineinfällt, in eine Monokultur wie Kiefernwälder. Das brennt alles lichterloh. Diese Windkraftanlagen bergen also gerade in brandgefährdeten Umgebungen ein absolut hohes Risiko, dass dadurch riesige Waldbrände entstehen können. Wir haben auch munitionsgefährdete Gebiete im Freistaat Sachsen, etwa die Dresdner Heide. Ich sage ganz klar und deutlich: Es muss eine gesetzliche Regelung geben, um dem Brandschutzerfordernis in Bezug auf diese Anlagen gerecht zu werden. Das sieht unser Gesetzentwurf vor: Im Wesentlichen sind alle Windkraftanlagen, die in brandgefährdeten Umgebungen gebaut werden, explizit in sächsischen Wäldern, mit automatischen Löschvorrichtungen zu versehen, verbunden mit der Aufgabe, die Feuerwehrleute, die im Falle eines Brandes dort eintreffen, zu schützen, wenn Teile herabstürzen, und unseren Wald zu schützen. Gerade in Monokulturen kann sich ein Brand zu einem Inferno entwickeln. Dies sieht unser Gesetzentwurf vor. Ich freue mich, dass wir uns damit im Ausschuss fachlich auseinandersetzen, auch mit einer Anhörung. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Überweisung unseres AfDGesetzentwurfs zur Änderung der Sächsischen Bauordnung im Hinblick auf automatische Löscheinrichtungen für Windkraftanlagen in brandgefährdeten Umgebungen zuzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die einreichende Fraktion Herrn Abg. Thumm. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung – federführend – an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung und – mitberatend – an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, Tagesordnungspunkt Erste Beratung Sechstes Gesetz zur Änderung Drucksache 8/7322, Es liegt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion AfD. Herr Abg. Kuhnert, bitte.

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