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Juliane Nagel

Die Linke 25.06.2026 Sitzungen 8/31

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Oh-Rufe AfD) Auch ich möchte auf das Thema Kinder und Jugendliche eingehen, aber lassen Sie mich bitte grundsätzlicher beginnen: Die letzten Jahre, ja, Jahrzehnte sind von einer fortschreitenden Radikalisierung der Debatte über Flucht und Migration geprägt. Das ist uns hier sehr deutlich vorgeführt worden. Migration wird nicht mehr als gesellschaftliche Realität, sondern als Problem verhandelt, und damit wird die positive Gestaltung einfach zur Seite gewischt. Auf Worte – das möchte ich ebenfalls sagen – folgen oft Taten. Rassistische Hetze und Bedrohungen werden zu täglicher Gewalt. Die so angeheizte gesellschaftliche Stimmung dient anschließend wieder als Legitimation für immer neue Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Heute erleben wir die nächste Stufe der Eskalation oder der Entwicklung, und diesmal nicht auf deutscher Ebene allein – wie in den Neunzigerjahren –, sondern auf europäischer Ebene. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem – GEAS – und die gemeinsam mit der extremen Rechten durch das Europaparlament gebrachte Verschärfung der Abschiebungsverordnung sprechen eine deutliche Sprache: die Sprache von Abschottung, Entrechtung und Entmenschlichung. Gleichzeitig erleben wir – ich möchte das hier nochmals vor Augen führen – einen anhaltenden Anstieg von Kriegen, Konflikten und Krisen, die Menschen zur Flucht zwingen. Weltweit sind mittlerweile fast 118 Millionen Menschen gewaltsam vertrieben, rund 39 % von ihnen sind Kinder. Diese Kinder fliehen mit ihren Familien oder ohne ihre Eltern, und nur zu einem Bruchteil – Sie können gern die Daten vom UNHCR und von anderen Quellen nachlesen – fliehen diese Menschen, vor allem diese Kinder, nach Europa. Kinder haben besondere Schutzrechte. Diese Rechte geraten durch die Neuregelung mit GEAS unter Druck. Deshalb fragt die Fachvernetzung Unbegleitete und begleitete geflüchtete junge Menschen Sachsen völlig zu Recht: Wo bleibt das Kindeswohl im neuen Asylrecht? Mit der Umsetzung von GEAS stellen sich zentrale Fragen: Wie werden Schutzbedürftigkeit und Kindeswohl im neuen Screeningverfahren festgestellt? Wie werden die Rechte unbegleiteter Minderjähriger gewährleistet? Wie wird verhindert, dass Kinder und Jugendliche von Freiheitsbeschränkungen betroffen werden? Fakt ist: Mit GEAS bleibt die UN-Kinderrechtskonvention uneingeschränkt bindend. Das Wohl des Kindes muss bei jeder behördlichen und politischen Entscheidung Vorrang haben. Kinderrechte müssen in allen Phasen des Asyl- und Aufnahmeverfahrens gewährleistet werden – vom ersten Kontakt im Screeningverfahren über die Unterbringung bis hin zur Integration in Bildungseinrichtungen und soziale Strukturen. Das Einsperren von Kindern verbietet sich grundsätzlich. Noch grundsätzlicher, und das möchte ich noch einmal dazusagen, lehnen wir als Linke das Einsperren von geflüchteten Menschen, egal welchen Alters, im Kontext von Aufenthalts- und Asylrecht ab, das heißt im Ausreisegewahrsam, in der Abschiebehaft oder in anderen Formen von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Es stellt sich aber ebenso die Frage – das wurde im Vorredebeitrag von Albrecht Pallas tangiert – nach den sogenannten Sekundärmigrationszentren und anderen Sonderunterbringungsformen. Darüber reden wir jetzt im Kern. Wenn Menschen in Einrichtungen – und da möchte ich Albrecht Pallas ganz vehement widersprechen – untergebracht werden, die durch faktische Ausgangssperren jedenfalls erhebliche Bewegungseinschränkungen bzw. das Erfordernis von Sondergenehmigungen für das Verlassen der Einrichtung ohne Restriktionen gekennzeichnet sind, dann handelt es sich um haftähnliche Zustände. Das lehnen wir grundsätzlich ab, das sagt unser Antrag. Ich will aber hinzufügen: Wenn wir mit unserem Antrag scheitern – und so ist ja ein wenig das Stimmungsbild hier –, dann stellen Sie zumindest sicher, dass Kinder, Jugendliche, Familien und andere schutzbedürftige Personen ausnahmslos von einer solchen Unterbringung ausgenommen werden. Das Leben in Massenunterkünften ist sowieso eine Tortur und mit der Menschenwürde kaum vereinbar, mit Kinderrechten aber ganz und gar nicht. Von der Staatsregierung, das haben auch Kleine Anfragen gezeigt, hören wir zu der Frage des Umgangs mit Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Personen ein sehr lautes Schweigen. Das muss sich ändern. Wir fordern gerade jetzt – und sind da auch unisono mit der Fachvernetzung für die unbegleiteten und begleiteten Minderjährigen, die sich aus Fachkräften, aus Beratungsstellen, aus einem breiten Netz von Akteuren zusammensetzt – eine Stärkung der Kinderund Jugendhilfe. Wir fordern den Ausbau unabhängiger Vertretungs- und Beratungsstrukturen für unbegleitete Minderjährige, wie sie mit GEAS auch gestärkt werden. Wir fordern verbindliche Kooperationsverfahren zwischen allen beteiligten Akteuren, insbesondere auch mit den kommunalen Jugendämtern, die da ganz schön im Regen stehen. Wir fordern wirksame Schutzmaßnahmen für besonders belastete, traumatisierte oder anderweitig vulnerable Kinder und Jugendliche. Wir haben gestern über psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen diskutiert. Dazu gehören eben auch geflüchtete Kinder. Wir müssen hier früh ansetzen, um für ein gutes späteres Leben für diese jungen Menschen zu sorgen. Dazu gehört auch, und hier nehme ich wieder Bezug auf Albrecht Pallas, den Zugang zu Bildung so schnell wie möglich zu schaffen. Mit GEAS wird die Frist von bisher drei auf zwei Monate heruntergesetzt. Aber wir reden, wenn wir von Bildungszugang sprechen, nicht über die Lagerschulen, wie wir sie jetzt in Erstaufnahmeeinrichtungen vorfinden und vielleicht zukünftig in den Sekundärmigrationszentren. Aus unserer Sicht gehören Kinder und Jugendliche in reguläre Kitas und Schulen. Wir als Linke werden die Umsetzung von GEAS in Sachsen insbesondere mit Blick auf Kinder, Jugendliche und andere Schutzbedürftige kritisch begleiten. Wir werden all jene unterstützen, die sich juristisch, politisch und zivilgesellschaftlich gegen die Verschärfungsspirale stellen, und die Betroffenen solidarisch begleiten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Frau Abg. Nagel. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Gäste aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen auf unserer Besuchertribüne zu begrüßen. (Beifall des ganzen Hauses) Im Rahmen eines Arbeitsbesuches werden Herr Landtagspräsident André Kuper, Herr Vizepräsident Rainer Schmeltzer und Frau Vizepräsidentin Berivan Aymaz unserer Sitzung für einige Minuten beiwohnen. Sie werden dabei von Herrn Direktor Dautzenberg sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung aus Nordrhein-Westfalen begleitet. Ich heiße Sie, verehrte Gäste, ganz herzlich willkommen, wünsche Ihnen interessante und gewinnbringende Gespräche sowie einen angenehmen Aufenthalt in unserer Landeshauptstadt. (Beifall des ganzen Hauses) In der Rederunde geht es weiter. Wir hören jetzt in der zweiten Runde für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Pohle.

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