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Albrecht Pallas

SPD 25.06.2026 Sitzungen 8/31

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem eigentlichen Redebeitrag komme, will ich auf ein, zwei Vokabeln eingehen, die im Laufe der Debatte gefallen sind. Ich habe hier mehrfach „illegale Migranten“ gehört und will klarstellen, dass ich ihn schwierig finde. Kein Mensch ist illegal. Da hilft auch kein Rückgriff auf das Grundgesetz, ganz im Gegenteil. Das Grundgesetz garantiert die Menschenwürde und ein rechtsstaatliches Verfahren, und darauf kommt es meines Erachtens an. Mit Blick auf die Rede von Herrn Dünzel fällt einmal mehr auf, wie sehr Sie mit Ihren durchschaubaren Hinweisen auf belastete Wohnungsmärkte und dergleichen immer wieder versuchen, verschiedene Gruppen in unserer Gesellschaft gegeneinander auszuspielen und aufzubringen. Es ist durchschaubar. Aus meiner Sicht ist der wahre Konflikt eher eine Frage von Verteilung von Vermögen, und da wissen wir alle, dass es in unserer Gesellschaft ungerecht zugeht. Dafür haben Sie keine Angebote; sonst würden Sie das öfter bringen. Ganz im Gegenteil, Ihre Politik als AfD verschärft diese Ungleichverteilung von Vermögen, verschärft soziale Ungerechtigkeit; das kann man nicht oft genug sagen. Und wenn ich Sie dann von Remigration reden höre, würde ich mir einen Wunsch erlauben: Ich wünsche mir auch Remigration, und zwar Remigration von Rechtsextremismus. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall SPD – Zuruf Martina Jost, AfD) Meine Damen und Herren, die Reform des europäischen Asylsystems, kurz GEAS, die am 14. Mai 2024 beschlossen wurde und am 12. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, auf europäischer Ebene in einer festgefahrenen Situation bei der Migration wieder gemeinsame Handlungsfähigkeit zu gewinnen. Dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten überhaupt auf GEAS verständigen konnten, war schon ein historischer Erfolg, auch wenn ich mir als Sozialdemokrat einige Punkte anders gewünscht hätte. Sich zwischen den sehr unterschiedlichen europäischen Staaten auf das GEAS zu verständigen, verlangte eben einige Kompromisse. Hauptsächlicher Hintergrund war allerdings, dass die im bisherigen Dublin-System vorgesehene Verteilung von Geflüchteten auf die Länder der Europäischen Union offensichtlich nicht mehr funktionierte, wodurch das europäische Solidarprinzip in Asylfragen in eine Sackgasse geraten war. Das GEAS soll diesen Umstand nun ändern und den Grundsatz stärken, nach dem das Ersteinreiseland für die Bearbeitung eines Asylverfahrens verantwortlich ist. Hierdurch sollen endlich wieder klare Zuständigkeiten bei der Versorgung und Unterbringung von Schutzsuchenden in der gesamten EU geschaffen werden. Elf Rechtsakte, die hierfür erlassen wurden, umfassen zahlreiche Regelungen, von denen wir als SPD einigen durchaus skeptisch gegenüberstehen, zum Beispiel der geplanten Einführung einer Asylverfahrenshaft oder anderer restriktiver Sanktionen, die die Menschen, die in einem anderen EU-Land registriert wurden, zur Ausreise zwingen sollen. Mechanismen wie der neu geschaffene Pool von 30 000 Personen, die aus einem Land mit sogenanntem hohen Asyldruck in andere Länder umverteilt werden sollen, oder die alternative Zahlung von Beiträgen in einen Asylfonds, müssen erst noch beweisen, ob sie dem Ziel gerecht werden können, dem europäischen Prinzip der solidarischen Verteilung neues Leben einzuhauchen. Andere Aspekte des GEAS, auch das gehört zur Wahrheit dazu, tragen wiederum durchaus fortschrittliche Züge; seien es die neu geschaffenen Verfahrensschritte zur Erkennung und Versorgung besonders vulnerabler Gruppen oder die verpflichtende Ermöglichung für alle Kinder, bereits nach zwei Monaten am Regelschulsystem teilzunehmen – ein echter Fortschritt im Blick auf die Situation hier im Land –, die Sicherstellung, dass alle Kinder zukünftig bei der Gesundheitsversorgung Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, unabhängig von ihrem rechtlichen Status, die Gewährleistung eines Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende nach bereits drei Monaten, wenn ihre Identität geklärt ist, und die Einführung eines unabhängigen Menschenrechtsmonitorings, das sicherstellen soll, dass Schutzsuchende im Rahmen des geplanten Screenings und des Asylverfahrens in ihren Rechten nicht eingeschränkt und mögliche Verstöße gemeldet werden. Trotz aller restriktiven Bestimmungen, die die Reform mit sich bringt, lassen mich diese Änderungen hoffen, dass es mittels des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wenigstens teilweise zu einer Verbesserung der Situation von Schutzsuchenden kommt. Denn – und hier möchte ich nun auf den vorliegenden Antrag zu sprechen kommen – das oberste Ziel muss es sein, den bei uns ankommenden Menschen zügig eine klare Perspektive bezüglich ihres Aufenthalts bei uns zu geben, damit diejenigen, die bei uns bleiben können, zeitnah und umfassend in unsere Gesellschaft integriert werden können. Das entspricht nicht nur unserer humanitären Verpflichtung, sondern hilft zusätzlich den Schutzsuchenden beim Ankommen in unserem Land. Es schafft auch langfristig einen Mehrwert für unsere Gesellschaft. Ob die Einrichtung eines sekundären Migrationszentrums hierfür zuträglich ist, kann infrage gestellt werden. Nicht nur behindert die Unterbringung in einer Massenunterkunft die Integration vor Ort; auch der mit den Zentren intendierte Nutzen ist fraglich, da die beabsichtigte Überführung in andere EU-Länder häufig weniger an der Habhaftwerdung der betroffenen Person scheitert als am fehlenden Aufnahmewillen der Zielländer. Ob sich das durch GEAS verändert, muss sich ebenfalls noch zeigen. Als SPD-Fraktion stellen sich uns deshalb hinsichtlich der möglichen Errichtung eines solchen Zentrums sowohl verfahrenstechnische als auch praktische Fragen. Was aber zugleich anzuerkennen bleibt, ist der Umstand, dass die Entscheidung über ein solches Zentrum letztendlich beim Staatsminister des Innern und seinem Haus liegt. Ob mir das schmeckt oder nicht – es gibt den Grundsatz der exekutiven Eigenverantwortung, an dem wir als Parlament nicht grundsätzlich rütteln sollten. Gleichwohl ist es legitim, einen solchen Antrag zu stellen; das will ich nicht bestreiten. Man muss zur Kenntnis nehmen und anerkennen, dass es eine Aufgabenteilung zwischen den Gewalten gibt. Ich möchte deshalb noch auf zwei Punkte dieses Antrags eingehen, da ich dessen Grundintention zwar durchaus teile, in seiner Gesamtheit aber ablehne. Erstens sehen wir als SPD-Fraktion die Möglichkeit zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Menschen, die in den Zentren untergebracht werden, ebenfalls kritisch, weshalb es gilt, deren Umsetzung genau zu beobachten. Allerdings gehen Formulierungen wie de-facto-Inhaftierung schlicht an der Realität vorbei, da es sich im Unterschied zur Asylverfahrenshaft um keinen Freiheitsentzug handelt, sondern vielmehr um eine grundsätzliche Verpflichtung. Es handelt sich um Aufenthaltspflichten oder Ausgangsbeschränkungen, die teilweise bereits heute in verschiedenen Unterkunftsarten gelten und von der zuständigen Behörde immer im Einzelfall angeordnet werden müssen. Diese werden im Zweifel nicht per physischem Zwang und Wegsperren erzwungen, sondern mit Leistungskürzungen sanktioniert. Das ist ebenfalls alles andere als schön – keine Frage –, und man kann das kritisieren. Das ist aber qualitativ etwas anderes als eine Inhaftierung, wie Sie suggerieren. Zweitens wird durch die Unterbringung in einem Sekundärmigrationszentrum nicht – wie in der Begründung suggeriert – der Zugang zu Bildung eingeschränkt. An dieser Stelle empfehle ich einen Blick in den entsprechenden § 68 Abs. 5 Satz 6 Asylgesetz. Dort heißt es: „Der Ausländer muss keine Erlaubnis einholen, um Termine bei Behörden oder Gerichten wahrzunehmen, bei dem seine Anwesenheit erforderlich ist, oder, wenn der Ausländer minderjährig ist, um eine Regelschule zu besuchen.“. Eine ähnliche Freistellung von der Aufenthaltspflicht gilt übrigens auch für Personen, die einer Beschäftigung nachgehen oder die eine medizinische Behandlung benötigen. Hierbei gilt also erneut: Ja, man kann die Bewegungsbeschränkung für Geflüchtete in Sekundärmigrationszentren kritisieren – ich finde es auch wichtig, das zu kritisieren –, man sollte jedoch dabei bei der Faktenlage bleiben. Trotz der nachvollziehbaren Intention erfüllt dies der Antrag nicht, und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Dirk Panter) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächster spricht Herr Abg. Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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