Albrecht Pallas
Danke, Frau Staatsministerin. Die zweite Frage – Sie sprachen es bereits an – richtet sich auf die weiteren Wohnungsmärkte in Sachsen, das heißt die eher ländlich geprägten Wohnungsmärkte. Auch diese sind unterschiedlich, vor allem im Vergleich zu den Ballungsräumen. (Unruhe im Saal) Wie stellt sich die Situation bei der Entwicklung dieser Wohnungsmärkte aus Ihrer Sicht dar, (Anhaltende Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) insbesondere im Hinblick auf Leerstand, Sanierungsbedarf und örtliche Angebotsengpässe? In welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten trägt die Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum zur Sanierung, Stabilisierung oder Belebung dieser Wohnungsmärkte bei? Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Ich habe es heute ja schon mehrfach angesprochen; vielen Dank für diese Frage. Der ländliche Raum macht uns in Bezug auf den Wohnungsleerstand oder auf die überfällige Sanierung von Wohnungen schon ziemliche Sorgen. Das ist zwar einerseits für die Mieterinnen und Mieter sehr erfreulich, aber andererseits heißt das ja auch, dass nicht investiert wird. Die Genossenschaften und die kommunalen Wohnungsunternehmen, die zu mir kommen, sagen immer wieder: Wir trauen uns eigentlich gar nicht, die Miete anzuheben. – Damit ist das ein Teufelskreis. Die Richtlinie pMW setzt dort an. Sie fördert alle Modernisierungsmaßnahmen im ganzen Land, nicht nur in Leipzig und Dresden oder in sonstigen angespannten Wohnungsmärkten. Gleichzeitig sollen die Wohnungen bezahlbar werden. Denn genau das ist der Punkt: Der Umbau der Wohnung ist in aller Regel nicht günstiger als in der Stadt. Die Baupreise sind, wenn man so will, flächendeckend gleich. Insofern sorgen wir mit der Richtlinie pMW dafür, dass der Leerstand möglichst zurückgedrängt wird und das Wohnen im Umfeld von urbanen Gebieten attraktiv wird. Immerhin haben wir letztes Jahr 124 Millionen Euro in der pMW bewilligt und 1 446 Wohnungen sanieren können. Das ist, denke ich, ein ordentliches Ergebnis, weil in aller Regel niemand allein in diesen Wohnungen wohnt. Für 2026 stellen wir über die Richtlinie pMW sogar 150 Millionen Euro bereit. Das ist also noch einmal mehr, als was im ländlichen Raum schon ist. Ich finde es toll, dass damit jede Wohnung weitgehend barrierearm ist. Barrierefrei ist die Wohnung nicht, aber barrierearm. Des Weiteren haben wir die Richtlinie AMW, die Aufzugsrichtlinie. Wenn die Genossenschaften sagen, bei uns stehen die dritte und vierte Etage leer, dann kann man mit Aufzügen, die man anbaut, auch die Wohnung im obersten Stockwerk für ältere, mobilitätseingeschränkte Menschen erreichbar machen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wir haben insgesamt noch eine Minute und 43 Sekunden. Eine kurze Frage und kurze Antwort wären möglich.
