Holger Hentschel
Vielen Dank. Im Zuge des Doppelhaushaltes 2023/2024 wurde das Grunderwerbsteuergesetz geändert. Statt der 3,5 % seit 2023 müssen nun 5,5 % an Steuern für den Erwerb von Wohneigentum gezahlt werden. Das bedeutet, dass eine fünfköpfige Familie, die sich für 500 000 Euro ein Häuschen kaufen möchte, statt 17 500 nun 27 500 Euro zahlen muss. Das sind immerhin 10 000 Euro mehr. Dazu meine Frage: Welche familienfreundliche Strategie verfolgte die Staatsregierung bei dieser Steuererhöhung damals? Ist die Staatsregierung bereit, den Steuersatz wieder auf 3,5 % zu senken? (Beifall Jan-Oliver Zwerg, AfD) Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Mit dem Hinweis darauf, dass die Grunderwerbsteuerfragen beim SMF ressortieren, würde ich trotzdem gern ein paar Sätze dazu sagen. Für eine Ausnahme beim Ersterwerb für Familienwohneigentum müssten die Länder eine Ermächtigung vom Bund bekommen. Diese haben wir nicht. Deswegen ist im Koalitionsvertrag festgelegt worden, dass man ein sogenanntes Sachsengeld in die Hand nimmt, mit einer Möglichkeit, auf diese Art und Weise die Mehreinnahmen zurückzugeben. Das ist derzeit noch ausstehend; dazu muss sich die Koalition sicherlich noch verständigen. Wir haben nun zwar keine Erkenntnisse, wie viele Familien davon betroffen sind bzw. wie viele Familien wir damit noch erreichen können, allerdings haben wir in der Richtlinie „Familienwohnen“ eine weitere Änderung – das wissen Sie sicherlich – eingebracht. Wir haben reagiert, indem wir die erforderliche Eigenkapitalquote von 15 auf 10 % abgesenkt haben. Damit haben wir eine deutliche Erleichterung beim Zugang zu diesen Fördermöglichkeiten geschaffen. Ob das diese Grunderwerbsteuer ausgleicht, die nun mehr anfällt, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen; denn es kommt darauf an, was man insgesamt an Eigenkapital, an Fremdkapital oder an Fördermitteln benötigt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die nächste Frage.
