Holger Hentschel
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Frau Staatsministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Mit der Änderung des Förderungsprogramms „Familienwohnen“ wurden sowohl die Fördervoraussetzungen – zum Beispiel Einkommensgrenzen, zusätzliche KfWDarlehen – als auch die Konditionen variabler Zinssätze, je nach Voraussetzung, verändert. Die Frage lautet: Wie hat sich die Anzahl und die Zusammensetzung, zum Beispiel bei Familiengröße, Einkommen, Wohnort etc. der Antragsteller bzw. der Darlehensempfänger, verändert? Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Zunächst einmal zur Ausgangssituation: Wir hatten für den laufenden Doppelhaushalt erhebliche Einsparungen zu bringen; dies hatte ich mehrfach im Hohen Haus vorgetragen. Insofern musste diese Richtlinie „Familienwohnen“ angepasst werden. Wir haben nun eine reduzierte Darlehenshöhe, und zwar 80 000 Euro je Familie statt 50 000 Euro je Kind. Trotzdem haben wir den Eindruck, dass dies jetzt ausreichen wird. Im Jahr 2024 wurden pro Jahr durchschnittlich 69 Anträge bewilligt, seit der neuen Richtlinie „Familienwohnen“ sind es im Durchschnitt 39 Anträge pro Monat. Das ist natürlich weniger Geld gewesen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass in den Jahren 2020 bis 2022 deutlich weniger Mittel abgenommen wurden. 2024 hatten wir einen absoluten Peak; es waren über 120 Millionen Euro, die abgenommen werden konnten. Daran schließen sich auch die 69 Anträge im Schnitt pro Monat an. Wir müssen nun mit den entsprechenden Mitteln zurande kommen. Bei der Familiengröße hat sich die durchschnittliche Haushaltgröße von 3,8 auf 3,9 Personen leicht erhöht, somit im Grunde genommen vier. Bei den Kindern wurde es auf zwei verändert. Die erhöhte Förderung für einkommensschwache Haushalte haben wir angepasst; diese hat sich von 12 auf 17 % erhöht. Allerdings kann ich keine allgemeinen Aussagen über die sozialen Einkommensschichten treffen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die nächste Frage, bitte.
