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Albrecht Pallas

SPD 25.06.2026 Sitzungen 8/31

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Möglichkeit, erneut ans Pult zu treten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verschiedene Themen werden in der Debatte um die Weiterentwicklung des Denkmalschutzes angeschnitten und ich will sie kurz aus SPD-Sicht umreißen. Erstens, der Umgang mit regionalen und lokalen Denkmalen. Die Dorfkirche, das Gründerzeithaus, die alte Fabrikhalle prägen unseren Alltag mindestens genauso sehr wie die großen Denkmal-Leuchttürme und müssen deshalb genauso ihren Platz in den Bewertungsmaßstäben behalten wie die prominenten Einzelobjekte. Wenn wir von bürgernahem Denkmalschutz sprechen, dann reden wir vor allem über diese Orte vor der Haustür der Menschen in unserem Freistaat Sachsen. Zweitens. Es ist völlig klar: Ein moderner Denkmalschutz braucht Akzeptanz bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Diskussionen über frühere Beteiligung, klare Zumutbarkeitskriterien und transparente Abwägungen sind deshalb richtig. Akzeptanz entsteht meines Erachtens nicht dadurch, dass man die Schutzstandards absenkt, sondern dadurch, dass Entscheidungen verständlich, verhältnismäßig und gut begründet werden. Auch das muss Platz haben in der Reformdebatte. Drittens, kommunale Ebene und demokratische Mitsprache. Ja, mehr Verantwortung vor Ort – in Gemeinderäten, in Kreistagen – kann ein Gewinn sein, wenn es um die Gewichtung öffentlicher Interessen geht, etwa beim dringend notwendigen Wohnungsneubau oder beim genauso notwendigen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Aber das Wichtige ist, dass dabei die fachlichen Maßstäbe nicht verwischen dürfen. Demokratische Mitsprache ist wichtig, braucht aber das stabile Fundament der Fachlichkeit des Denkmalschutzes, damit nicht kurzfristige, lokale Konflikte über die Substanz unseres Erbes entscheiden. Viertens, Beschleunigung und Differenzierung von Verfahren. Die Idee, einfache und unstrittige Maßnahmen zügig und mit klaren Fristen zu bearbeiten, ist sinnvoll, gerade für Eigentümer, die investieren wollen. Voraussetzung dafür ist aber, dass mit klar definierten landesweiten Standards gearbeitet wird, damit bei Fällen fachlich zwischen „einfach“ und „kompliziert“ unterschieden werden kann und ersichtlich ist, bei welchen Vorhaben die volle fachliche Prüfung erhalten bleiben muss. Fünftens, Digitalisierung und Transparenz. Der Ausbau digitaler Verfahren, von der Onlinegenehmigung bis zur besseren Nutzung vorhandener Denkmaldatenbanken, ist ein richtiger Weg. Er kann helfen, Verfahren nachvollziehbarer zu machen und Ressourcen in den Ämtern besser einzusetzen. Über diese und wahrscheinlich noch einige Themen mehr wird in den nächsten Monaten zu sprechen sein, wenn es darum geht, wie wir bei sinkenden Ressourcen und demografischem Wandel die Fachlichkeit und das historische Erbe genauso erhalten wollen, um den demografischen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Eines ist mir noch sehr wichtig, meine Damen und Herren: Hinter all diesen Themen stehen Menschen: die Beschäftigten in den Landesämtern oder im smac, in den unteren Denkmalschutzbehörden und darüber hinaus so viele ehrenamtliche Denkmalpfleger/-innen, Restaurator/-innen und Eigentümer/-innen. Sie tragen den Denkmalschutz in Sachsen im Alltag. Sie bringen Erfahrungen, Netzwerke und vor allem Leidenschaft mit für unser historisches Erbe. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Jede Reform, die wir beschließen, trifft ihre Arbeitsrealität unmittelbar, im Positiven wie im Negativen. Darum gehört zur Modernisierungsdebatte auch eine ehrliche Betrachtung von Personalausstattung, Arbeitsbedingungen und der Rolle des Ehrenamtes in Denkmalschutz oder Denkmalpflege in der Zeit gravierenden demografischen Wandels. Meine Damen und Herren, Sachsen hat sich nach 1990 eine beeindruckende Denkmallandschaft im ganzen Land bewahrt und zurückerobert; das muss man sagen. Von den sanierten Gründerzeitbauten bis hin zu liebevoll erhaltenen Umgebindehäusern – das Landesamt für Denkmalpflege, das Landesamt für Archäologie und das smac haben daran einen riesengroßen Anteil. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Verwaltung auch zukünftig handlungsfähig bleibt, ohne dieses Erbe und die Institutionen zu schwächen. Als SPD-Fraktion werden wir uns in diesem Prozess in der Richtung einsetzen, dass Modernisierung und Schutzverantwortung zusammengedacht werden, damit auch kommende Generationen noch sehen können, was uns heute selbstverständlich erscheint: das vielfältige kulturelle Erbe Sachsens. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt wäre die Fraktion Die Linke an der Reihe; sie hat aber keinen Redebedarf angemeldet. Ich frage nochmals die Fraktionen, bevor ich der Staatsregierung das Wort gebe, ob es noch Redebedarf gibt. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Kraushaar; bitte schön. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich danke für diese Debatte. Sie gibt mir die Möglichkeit für eine Einordnung. Historisches Erbe bewahren? Ja, ohne Frage; darin sind wir uns einig. Staatsregierung, Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie stehen gemeinsam zu diesem Auftrag, und dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar. Er ergibt sich aus dem reichen Bestand an Bau- und Bodendenkmalen. Über mehr als 100 Jahre, über die unterschiedlichsten politischen Epochen hinweg, wurde dieser Auftrag mit großem Engagement und einzigartigem Expertenwissen umgesetzt und das Einzigartige unserer Denkmallandschaft bewahrt. Wir alle hier im Saal wissen das zu schätzen. Ein solcher Auftrag und das damit verbundene Engagement ändern sich nicht im Geringsten, wenn sich die Struktur ändert, in der die Umsetzung erfolgt. Die Frage ist doch nicht, ob Denkmalpflege und Archäologie wichtig sind; das sind sie. Die Frage ist, wie wir ihre Qualität und Handlungsfähigkeit dauerhaft sichern. Genau darum geht es bei der Staatsmodernisierung: Fachlichkeit zu stärken und die vorhandenen Ressourcen dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden, nämlich in der fachlichen Arbeit für die Denkmäler und zum Wohle der Menschen, die sie nutzen, in ihnen leben, mit ihnen leben und sich mit ihnen identifizieren. Es geht auch um finanzielle Ressourcen. Wir haben ein erhebliches Defizit im Haushalt. Deshalb: Lieber Förderung von Denkmalerhalt als mehrfache Verwaltungseinheiten, beispielsweise im Bereich OPH. Ich muss deshalb eine Unterscheidung treffen, die für diese Debatte entscheidend ist: Strukturfragen und inhaltliche Fragen sind nicht dasselbe. Die Frage, unter welchem organisatorischen Dach Denkmalpflege und Archäologie künftig arbeiten, ist eine Strukturfrage. Die Frage, wie Sachsen sein kulturelles Erbe schützt, wie fachliche Qualität erhalten bleibt und die Expertise der Bediensteten weiterhin wirksam sein kann, ist eine inhaltliche Frage. Wer Organisationsanbindung und Aufgabenorganisation gleichsetzt, verkennt die Verschiedenheit. Meinen Sie nicht auch, dass wir jeden Modernisierungsprozess im öffentlichen Dienst einstellen könnten – es sind einige in den letzten 30 Jahren gelaufen –, würde eine notwendige organisatorische Veränderung automatisch als Angriff auf die Fachlichkeit verstanden werden? Solch eine Argumentation ist nicht zukunftsfähig und, streng betrachtet, auch nicht verantwortungsvoll. In den letzten Wochen waren die Debattenbeiträge teils hoch emotional, mit Anleihen an vergangene Zeiten. Ich möchte Ihren Blick auf einen weiteren bedeutenden Unterschied lenken: Zwischen einem rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesen und einem Staat ohne rechtsstaatliche Garantien liegen Welten, liegen Gesellschaftssysteme. Ich bin nicht sicher, ob wir mit Anleihen dieser Art all jenen gerecht werden, die sich in der DDR beispielsweise unter schwierigsten Bedingungen für den Erhalt von Denkmalen eingesetzt haben. Das ist historisch falsch und der Sache nicht dienlich. (Beifall CDU und Staatsregierung) Gleichwohl verstehe ich sehr wohl, dass eine Strukturentscheidung Verunsicherung auslösen kann: bei den Bediensteten, die für ihre Arbeitssituation in zwei Jahren noch kein konkretes Zielbild haben, bei den Fachleuten, die ihr Berufsleben dem Schutz von Kultur- und Bodendenkmalen gewidmet haben, bei denen, die die derzeitigen Abläufe wie ihre Westentasche kennen, sowie bei den Eigentümerinnen und Eigentümern und Ehrenamtlichen, die ihre Ansprechpartner auch zukünftig behalten wollen. Das sind berechtigte Fragen. Deshalb braucht es Klarheit darüber, was gilt, aber auch darüber, was im Moment noch offen ist. Was gilt, ist klar: Die Fachaufsicht über Denkmalschutz und Denkmalpflege bleibt in meinem Haus, und ich bin mit großer Freude Denkmalschutzministerin. LfD und LfA werden in der Landesdirektion auch in Zukunft fachlich eigenständig arbeiten. Die Positionen des Landeskonservators bzw. der Landeskonservatorin und der Landesarchäologin bzw. des Landesarchäologen stehen nicht zur Disposition. Fachliche Bewertungen bleiben fachliche Bewertungen nach fachlichen und rechtlichen Maßstäben. Kein Organigramm schafft über mehr als 100 Jahre aufgebaute Expertise ab, und kein Kabinettsbeschluss ersetzt Erfahrung, wissenschaftliche Kompetenz und Leidenschaft. Es braucht jedoch eine Prüfung von Strukturen. Jede Organisation muss sich in regelmäßigen Abständen überprüfen. In einer Belegschaftsversammlung am letzten Freitag habe ich mir Zeit genommen und gemeinsam mit dem Präsidenten der Landesdirektion und dem Leiter des LfD, dem Landeskonservator, Fragen beantwortet. Der Landeskonservator und ich stehen dazu in engem Kontakt. Es ist wichtig, dass er hinter dem anstehenden Prozess steht und seine Kolleginnen und Kollegen gut durch diese Veränderung führt. Das hat er mir und dem Staatssekretär ausdrücklich bestätigt. Die organisatorische Neuordnung ist außerdem nicht die materiell-rechtliche Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Beides sind unterschiedliche Verfahren. Die Novelle wird gesondert vorbereitet und beraten. Hierfür ist das Ziel vom Koalitionsvertrag vorgegeben: ein praxistaugliches, rechtssicheres und zukunftsfestes Denkmalschutzrecht. Die einzelnen Details der künftigen Strukturen wiederum werden derzeit unter Federführung des Innenministeriums und unter aktiver Mitarbeit der Behördenleitungen und Personalvertretungen erarbeitet. Der Prozess wird mit den Bediensteten geführt. Dasselbe gilt für die Archäologie. Das Landesamt für Archäologie steht für Jahrzehnte wissenschaftlicher Arbeit zum Schutz von Bodendenkmalen. Auch diese Fachlichkeit bleibt in einer eigenständigen Abteilung mit fachlicher Leitung. Die Entscheidung, das LfA in die Landesdirektion zu überführen, ist im Übrigen mit einer Umorganisation in eine kameralistische Behörde verbunden. Dadurch freiwerdende Ressourcen können in fachliche Arbeit fließen. Fragen zur zukünftigen Einbindung des Staatlichen Museums für Archäologie Chemnitz beantwortet meine Kollegin Barbara Klepsch. Die Interessen aller Seiten haben dabei Platz, das möchte ich zusichern. Klar ist, dass das smac in Chemnitz sichtbares Fenster der Landesarchäologie bleibt. (Beifall Peter Wilhelm Patt, CDU) Meine Damen und Herren! Gute Strukturen entstehen dort, wo Fachwissen und praktische Erfahrungen zusammenkommen. Ich möchte deshalb ein Wort zur Landesdirektion sagen. Ich kenne diese Behörde aus langjähriger eigener Verantwortung als Präsidentin. Die Landesdirektion ist bereits heute obere Denkmalschutzbehörde. Sie arbeitet mit Fachleuten aus unterschiedlichen Disziplinen. Wir werden erreichen, dass denkmalfachliche und archäologische Belange künftig früher und abgestimmter miteinander eingebracht werden. Das ist ein gutes Zielbild. Davon profitieren die Eigentümerinnen und Eigentümer, ob in privater, kommunaler oder kirchlicher Hand. Kommunen und Vorhabenträger werden durch weniger Schnittstellen innerhalb der Landesverwaltung, klarere Abstimmungen und verlässlichere Verfahren profitieren. Lassen Sie uns die Diskussion bitte nicht so führen, als stünden sich Denkmalschutz und Staatsmodernisierung gegenseitig im Weg. Die Eigentümerin, die ihr Umgebindehaus sanieren will und eine PV-Anlage auf dem Dach installieren möchte, der Bürgermeister, der für ein leerstehendes Industriedenkmal einen Investor sucht – sie alle brauchen rasche, gut abgestimmte Entscheidungen aus einer Hand. Fach und Vollzug kommen sinnvoll zusammen. Eine Struktur, die Fachlichkeit erhält und Verfahren verbessert, ist keine Schwächung der Denkmalpflege, sondern – davon sind wir in der Staatsregierung und bin ich überzeugt – ihre Zukunft. Historisches Erbe bewahren heißt nicht, jede Struktur unverändert zu lassen. Historisches Erbe bewahren heißt, Fachlichkeit, Verantwortung und Handlungsfähigkeit so zu organisieren, dass sie auch morgen tragen. Sachsen bleibt Denkmalland, und diese Staatsregierung übernimmt Verantwortung dafür, dass Denkmalpflege und Archäologie fachlich stark, sichtbar und wirksam bleiben. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsministerin Kraushaar. Nun sehe ich den Kollegen Günther, vermutlich mit einer Kurzintervention zum Redebeitrag von der Frau Staatsministerin; bitte schön.

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