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Daniela Pfeifer

CDU 13.05.2026 Sitzungen 8/29

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Wir beraten heute über ein Thema, das für viele kleine Fleischereibetriebe und zahlreiche Direktvermarkter, vor allem im ländlichen Raum, von existenzieller Bedeutung ist: die Schlachtgebühren. Diese Gebühren sind notwendig; denn Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Tierwohl sind nicht verhandelbar. Sie müssen jedoch fair, verhältnismäßig und wettbewerbsneutral ausgestattet sein. Genau das ist aktuell nicht der Fall. Kleine und mittlere Schlachtbetriebe, handwerkliche Metzgereien und regionale Verarbeiter sind ein wichtiger Teil unserer ländlichen Wertschöpfung. Sie leisten einen Beitrag zum Tierwohl: durch kurze Transportwege, regionale Kreisläufe und hohe Qualitätsstandards. Doch die Realität ist: Die Gebührenbelastung trifft vor allem kleine Betriebe überproportional. In Bayern wurde deshalb bereits eine Neuordnung der Fleischhygienegebühren umgesetzt, um kleinere Betriebe zu entlasten und Wettbewerbsverzerrung abzubauen. Dort wurde ein Modell entwickelt, das einheitlich feste Gebühren vorsieht und Mindereinnahmen der zuständigen Landkreise bzw. Kommunen durch das Land ausgleicht. Die Gebühren werden mit Festbeträgen gedeckelt. Die EU-Kommission hat das Modell genehmigt und 95 % der Betriebe profitieren davon. In Sachsen dürften die Zahlen ähnlich sein. Der Verwaltungsaufwand ist dort überschaubar. Auch die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags setzt sich dafür ein, dass Gebühren gerechter verteilt werden, sodass kleine Betriebe nicht länger strukturell benachteiligt werden, einheitliche, transparente Gebührensätze eingeführt werden, die Planungssicherheit schaffen, und regionale Schlachtstrukturen erhalten bleiben; denn ohne sie verlieren wir Tierwohl, Qualität und regionale Wertschöpfung. Wir wollen keine Absenkung der Gebühren um jeden Preis, sondern eine kluge, solide, gegenfinanzierte Reform, die die Betriebe stärkt. Trotzdem müssen wir den Antrag und die beiden Änderungsanträge ablehnen. Die Intention des Antrags können wir grundsätzlich mittragen, dennoch sprechen folgende Gründe gegen eine Zustimmung: Die Übernahme der Gebühren für Untersuchungen sowie der Schlachtgebühren ist bereits Thema des Koalitionsvertrages. Wir wollen die Gebühren bei veterinärmedizinischen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen nachhaltig senken und somit privatwirtschaftliche Fleischereien unterstützen. Das Ansinnen wird unsererseits in den anstehenden Haushaltsverhandlungen verfolgt. Entsprechende Gespräche mit dem zuständigen Sozialministerium hat es bereits gegeben. Der Antrag greift an mehreren Stellen den Haushaltsverhandlungen vor, was unsererseits nicht akzeptabel ist. Offen bleibt zudem, in welchem Umfang landesseitig tatsächlich Bürokratie abgebaut werden kann, da viele Prüfanforderungen vorgegeben sind. Der Antrag schafft wiederum neue Bürokratie. Zu den weiteren Problemen der kleinen Schlachtstätten: Die Anhörung im Umweltausschuss hat außerdem gezeigt, dass viele weitere Maßnahmen unseren kleinen Schlachtstätten helfen könnten. Dazu gehören beispielsweise Nachwuchsprobleme, überzogene Hygieneauflagen und Fragen des Tierschutzes. Auch im Fleischereihandwerk gibt es erhebliche Nachwuchssorgen, sowohl bei Fleischern als auch im Verkauf. Die kleinen und mittleren Betriebe kämpfen mit steigenden hygienischen Anforderungen und werden bei Tierschutzfragen häufig genauso behandelt wie Großkonzerne der Branche. Dabei steht gerade in diesen Betrieben das Tierwohl an höchster Stelle, da die Tiere meist direkt beim Erzeuger gekauft werden und die Produktqualität unmittelbar davon abhängt. Jede gesetzliche Verschärfung, etwa technische Vorgaben oder Kennzeichnungspflichten, belastet kleine und mittlere Betriebe deutlich stärker. Investitionen lassen sich dort nicht so einfach skalieren wie bei großen Konzernen. Auch das Thema Fleischbeschau bei Hausschlachtungen ist für unsere ländliche Region wichtig. Das Fleisch aus klassischen Haushaltsschlachtungen gelangt heute in der Regel nicht mehr in den allgemeinen Verkehr, sondern wird ausschließlich im eigenen Haushalt verzehrt. Es ist nicht mehr so, wie es vor 1990 war, als das halbe Dorf mit Wurstbrühe und frischem Hackfleisch versorgt wurde. Eine Anpassung des Bundesrechts halten wir deshalb für notwendig. Hinzu kommt, dass es immer schwieriger wird, Tierärzte für die Durchführung der Fleischbeschau bei Hausschlachtungen zu gewinnen. Der Aufwand ist hoch und die Vergütung gering. Gerade in ländlichen Gegenden fehlen ohnehin Tierärzte, die diesen Dienst an Wochenenden übernehmen können. Diese Aufgabe könnte, wie bereits früher erfolgreich praktiziert, von geschulten Fleischern übernommen werden, sofern der vorbeugende Verbraucherschutz gewährleistet bleibt. Hierfür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. Dieser Punkt wurde im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Ein weiteres Thema ist die Tierkörperbeseitigung bzw. die Entsorgung von Schlachtabfällen. In Sachsen erfolgt dies über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen. Dort sollte dringend die Gebührenstaffelung überprüft werden. Es geht jedoch nicht nur um die Kosten, sondern auch um Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung bei der Entsorgung von Schlachtabfällen über den TBA Sachsen. Auch diese Belastungen treffen kleine Schlachtbetriebe besonders stark. Zusammenfassend geht es um drei wesentliche Punkte: Erstens. Schaffung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, damit Fleischhygienegebühren innerhalb Sachsens gedeckelt werden können, sodass kleine Schlachtereien gegenüber großen Strukturen nicht benachteiligt werden. Zweitens. Einsatz gegenüber dem Bund und der Agrarministerkonferenz dafür, dass die Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen künftig durch Fleischer bzw. Metzger mit Sachkundenachweis durchgeführt werden kann, selbstverständlich unter Wahrung des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Drittens. Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung von Kosteneinsparung bei der Entsorgung von Schlachtabfällen über den TBA Sachsen zu prüfen. Wir brauchen weder aufwändige Strategien noch umfangreiche Berichte, wir brauchen auch keine Marketingkampagnen oder Absatzförderung, auch wenn das sicherlich nicht schaden würde. Denn eines steht fest: Fleischer, die auf traditionelle Herstellung und handwerkliche Qualität setzen, werden von den Kunden geschätzt. Was wir brauchen, ist Geld, und dieses muss im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen bereitgestellt werden. Die benötigten Mittel wurden bereits gegenüber dem zuständigen Sozialministerium angemeldet. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag konsequent um. Zudem müssen die Verantwortlichen in Land, Bund und Europa die konkreten Vorschläge des Fleischerhandwerks endlich aufgreifen und umsetzen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Frau Kollegin Pfeifer von der CDU-Fraktion und setzen nun mit der AfD-Fraktion fort. Ich sehe Herrn Kollegen Dornau. Bitte, Herr Kollege.

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