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Katja Meier

GRÜNE 13.05.2026 Sitzungen 8/29

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben keinen Platz mehr. Das ist vielleicht einer der härtesten Sätze, die eine Frau hören kann, wenn sie Schutz sucht. Er fällt in einem Moment, in dem sie den Mut gefasst hat, zu gehen, ihre Kinder genommen und versucht hat, der Gewalt zu entkommen. Dann scheitert Schutz nicht an ihrem Mut, sondern an fehlenden Kapazitäten. 947 Frauen und 1 077 Kinder mussten im vergangenen Jahr in Sachsen aus Schutzeinrichtungen abgewiesen werden. Dazu kommen 10 202 Fälle häuslicher Gewalt, 412 Vergewaltigungen und 1 302 Fälle von Stalking im Jahr 2024. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nur das Hellfeld. Diese Zahlen erzählen nicht von Einzelfällen. Sie erzählen von einem System, das Schutz noch nicht überall gewährleisten kann. Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein privater Konflikt, kein Beziehungsdrama, kein Ausnahmefall. Sie ist Kontrolle, Abwertung, Einschüchterung und Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse. Deshalb braucht es politische Antworten. Die Große Anfrage der Linksfraktion greift dieses Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit auf; denn geschlechtsspezifische Gewalt zeigt sich ganz konkret: fehlende Schutzplätze, fehlende finanzielle Verlässlichkeit, regionale Lücken und Hürden beim Zugang zu Beratung, Schutz und Recht. Die Antwort der Staatsregierung macht deutlich, wie wichtig die laufende Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung sind. Dieser Prozess ist dringend notwendig, aber am Ende braucht es verbindliche Ausbauziele, klare Zuständigkeiten und vor allem eine verlässliche Finanzierung. Sehr verehrte Damen und Herren! Geschlechtsspezifische Gewalt verändert sich. Sie endet nicht an der Wohnungstür. Sie setzt sich auf dem Smartphone, im Messenger, in den sozialen Netzwerken, über Ortungsdienste, Passwörter und digitale Kontrolle fort. Das Smartphone wird somit zum Tatwerkzeug. Der digitale Raum ist der Tatort. Dieser Hass trifft nicht alle gleich. Besonders betroffen sind hier junge Frauen, Frauen mit Migrationsgeschichte und queere Menschen. Wer sichtbar ist, sich äußert, politisch ist oder nicht schweigt, erlebt Beleidigungen, Bedrohungen und Belästigungen. Demokratiefeindlichkeit und Antifeminismus gehen dabei oft Hand in Hand. Wo Hass lauter wird, werden viele Stimmen leiser, und wer Gleichstellung angreift, greift unsere demokratischen Grundwerte an. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Daraus entsteht ein Klima, in dem Gewalt wahrscheinlicher wird – und das sowohl offline als auch online. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schauen beim Gewaltschutz oft zuerst auf die Betroffenen, auf ihre Sicherheit, Beratung und Unterbringung. Das ist genau richtig, aber es reicht nicht aus. Wir müssen zugleich bei denjenigen ansetzen, die Gewalt ausüben. Die Verantwortung darf nicht indirekt bei den Betroffenen landen. Nicht Frauen müssen vorsichtiger werden. Nicht Frauen müssen Wege, Kontakte, Kleidung oder Accounts ändern, um sicher zu sein. Täter müssen aufhören, Gewalt auszuüben. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Genau deshalb ist Täterarbeit unverzichtbar. Sie entlastet Täter nicht. Sie schützt potenzielle Opfer. Sie kann Gewaltspiralen durchbrechen, Rückfälle verhindern und Verantwortung einfordern. Wer Gewalt ausübt, muss lernen: Eifersucht ist keine Rechtfertigung, Kontrolle ist keine Liebe, und Gewalt ist niemals Privatsache. Wer Gewalt erfährt, hat Schutz verdient, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer Hilfe sucht, darf nicht abgewiesen werden, und wer Gewalt ausübt, muss konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz ist ein sehr wichtiger Schritt, aber entscheidend ist, was jetzt daraus folgt. Gewaltschutz darf nicht abhängig sein von Haushaltsspielräumen oder kommunaler Kassenlage. Gewaltschutz ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern staatliche Schutzpflicht. Bundesmittel dürfen deshalb – und ich werde nicht müde, das immer wieder zu sagen – nicht dazu führen, dass das Land sich an anderer Stelle aus der finanziellen Verantwortung zurückzieht. Der nächste Haushalt muss deshalb ein deutliches Plus für den Ausbau der Hilfestrukturen enthalten. In den letzten Jahren haben wir einen Aufwuchs erlebt; im aktuellen Haushalt ist der Stand ja quasi eingefroren. Aber wenn wir die Schutzpflichten bis 2032 erfüllen wollen, dann müssen der Bund und auch das Land weiterhin finanzielle Verantwortung in großem Ausmaß übernehmen. Der nächste Haushalt muss deshalb, wie gesagt, deutlich zulegen. Wenn wir die Istanbul-Konvention ernst nehmen, kann es nicht nur die Absicherung des Status quo sein. Wir brauchen mehr Schutzplätze, mehr Beratungsangebote, mehr Fachpersonal, bessere Erreichbarkeit, gerade in den Großstädten, aber auch im ländlichen Raum. Am Ende ist die entscheidende Frage ziemlich konkret: Geht eine Tür auf, wenn Schutz gebraucht wird? Gibt es jemanden, der ans Telefon geht? Gibt es einen Platz, wenn eine Frau mit ihrem Kind fliehen muss? Daran wird sich messen lassen, ob wir es ernst meinen. Gewaltschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land und auch den Kommunen. Dieser Verantwortung müssen wir auf allen Ebenen gerecht werden. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Abg. Meier. Der fraktionslose Abg. Berger möchte nicht sprechen. Damit sind wir am Ende der ersten Runde angelangt. Besteht Bedarf einer zweiten Rederunde? – Die Staatsregierung möchte sprechen. Bitte, Frau Staatsministerin Köpping.

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