Daniela Kuge
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst meinen Dank aussprechen, vor allem an Frau Nagel für die Einbringung dieses Themas und an das Ministerium von Frau Köpping für die Arbeit, welche Sie sich gemacht haben, für den großen Aufwand, um hier alle Fragen so gut wie möglich zu beantworten. Das Thema geschlechterspezifische Gewalt wird immer thematisiert. Das machen mittlerweile nicht nur die Frauen bei uns im Parlament, sondern ich bin dabei auch den männlichen Kollegen sehr dankbar, die dieses Thema mit begleiten. Geschlechterspezifische Gewalt ist nicht nur ein persönliches Schicksal von einzelnen Betroffenen. Sie ist ein gesellschaftliches Problem, das Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung gefährdet. Sie betrifft Menschen unabhängig vom Alter, von der Herkunft und dem sozialen Umfeld und hinterlässt oftmals langfristige körperliche und psychische Folgen. Deshalb ist es wichtig, entschieden gegen jede Form geschlechterspezifischer Gewalt vorzugehen. Eine Gesellschaft kann nur dann wirklich sicher und gerecht sein, wenn alle Menschen ohne Angst vor Gewalt leben können. Gleich zu Beginn Ihrer Großen Anfrage schreiben Sie, geschlechterspezifische und häusliche Gewalt sei eine weitverbreitete und tief verankerte Form von Gewalt. Dabei stimmen wir Ihnen ausdrücklich zu. Wir sind uns also einig, dass dies ein komplexes, tiefgreifendes Problem ist, welches mit Hartnäckigkeit und Ausdauer angegangen werden muss. Auch diese Große Anfrage, über die wir heute sprechen, ist ein Teil dieses Prozesses. Um diesen Prozess sinnvoll gestalten zu können, ist es aber auch wichtig, auf die Fortschritte hinzuweisen, die in dieser Thematik bereits erreicht wurden, zunächst beim Schutz und bei der Unterstützung von Betroffenen. Ein wichtiger Schritt ist dabei der Ausbau der vertraulichen Spurensicherung in Krankenhäusern. Dies stärkt das Recht der Opfer und verbessert zugleich die Möglichkeit einer späteren Strafverfolgung. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Opferschutz und zu mehr Gerechtigkeit, und ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die das unterstützt haben. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Ebenso wichtig ist die steigende Förderung von Beratungsund Hilfsangeboten. Dazu gehören der Ausbau virtueller Beratungsstellen und die Stärkung der Erziehungs- und Familienberatung online. Gerade im ländlichen Raum und in akuten Krisensituationen ermöglichen diese digitalen Angebote schnellere Hilfe und einen niedrigschwelligen Zugang. Ein wichtiger Fortschritt sind die verpflichtenden Gewaltschutzkonzepte in den Aufnahmeeinrichtungen. Frauen und Kinder, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, brauchen Schutzräume und klare Sicherheitsstandards. Alle Einrichtungen verfügen mittlerweile über diese Konzepte, und sie sind mit der Polizei und den anderen Behörden abgestimmt. Das stärkt die Sicherheit der Betroffenen. Das Nächste sind die Fortschritte bei der Prävention und Frühintervention. Hierzu ist die Rahmenkonzeption zum Management von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und Stalking im Freistaat Sachsen zu nennen. Sie sorgt für ein abgestimmtes Vorgehen in Hochrisikofällen. Wirksamer Schutz beginnt dort, wo Warnzeichen ernst genommen und betroffene Frauen rechtzeitig geschützt werden. Positiv ist, dass Täterarbeit und Gewaltpräventionsberatung weiter ausgebaut wurden. Gewaltprävention bedeutet nicht nur Unterstützung für die Betroffenen, sondern auch die aktive Arbeit mit den Tätern, um weitere Gewalt zu verhindern. Frühzeitige Beratung und Präventionsangebote können helfen, Eskalationen zu vermeiden und langfristig mehr Sicherheit zu schaffen. Zudem wurden die verpflichtenden Schulungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgebaut. Dadurch werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser auf den Umgang mit Betroffenen vorbereitet und für Anzeichen von Gewalt sensibilisiert. Die geplante landesweite Öffentlichkeitskampagne, die Frau Köpping bereits in einer der letzten Sitzungen angesprochen hatte, ist ein wichtiger Fortschritt. Sie wird über Unterstützungsangebote informieren und Gewalt gegen Frauen noch stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Bei Polizei, Justiz und Strafverfolgung wurden ebenso Fortschritte erzielt. Durch die Einführung hauptamtlicher Opferschutzbeauftragter in allen Polizeidirektionen erhalten Betroffene feste Ansprechpersonen, die sie unterstützen, informieren und durch schwierige Verfahren begleiten können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt dafür, dass Betroffene nicht allein gelassen werden. Besonders positiv ist, dass das Thema häusliche Gewalt inzwischen fest in der Polizeiausbildung verankert ist. Dadurch werden angehende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte frühzeitig für den Umgang mit Betroffenen sensibilisiert und besser auf solche Einsätze vorbereitet. Erfreulich ist zudem, dass Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen Fortbildungsangebote zum Thema häusliche Gewalt wahrnehmen können. Des Weiteren wurden bei der Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure Fortschritte erzielt. Dazu gehört die stärkere Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendämtern. Wenn Behörden enger zusammenarbeiten und Informationen besser austauschen, können Gefährdungen früh erkannt und Schutzmaßnahmen schneller umgesetzt werden. Besonders herauszustellen ist, dass es nach langem Hin und Her in jedem Landkreis eine Interventions- oder Koordinierungsstelle gibt. Dadurch werden Hilfsangebote besser vernetzt, und Betroffene können schneller an eine passende Unterstützung vermittelt werden. Trotz der bereits erreichten Fortschritte zeigt sich deutlich: Der Weg zu einem wirksamen, umfassenden Schutz von Frauen vor Gewalt ist noch nicht zu Ende. Wir müssen den Blick auf die Bereiche richten, in denen weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Gewalt verlagert sich in den digitalen Raum. Zudem können wir Probleme nur wirksam bekämpfen, wenn wir sie sichtbar machen. In vielen Bereichen – Frau Nagel hat es bereits kurz angesprochen – fehlen noch immer belastbare Daten. Diese Lücken erschweren die politische Planung und die Entwicklung zielgerichteter Hilfsangebote. Wir brauchen deshalb eine bessere Datenerhebung, mehr Forschung und eine stärkere bundesweite Vergleichbarkeit. Gewalt endet nicht an der Haustür, sie findet längst online statt. Unsere Schutzmechanismen müssen deshalb mit der digitalen Realität Schritt halten. Das bedeutet: mehr Sensibilisierung, bessere Unterstützung für Betroffene und klare rechtliche Konsequenzen. Wir als CDU-Fraktion möchten deshalb – erstens – den konsequenten Schutz von Frauen weiter verbessern, das heißt zügige gerichtliche Entscheidungen, eine konsequente Überwachung von Tätern und einen sinnvollen Einsatz der elektronischen Fußfessel. Wir möchten – zweitens – die Prävention weiter stärken, – drittens – die Daten- und Lagebilder verbessern und – viertens – digitaler Gewalt konsequent entgegentreten. Wir als CDU treten für Schutz, Sicherheit und konsequentes Handeln ein. Auch deshalb bleibt die Umsetzung der Istanbul-Konvention für uns eine Daueraufgabe. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, Die Linke und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Frau Abg. Kuge. Als Nächstes spricht für die AfD-Fraktion Frau Abg. Jost.
