Juliane Nagel
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! 934 Frauen mit über 1 000 Kindern wurden im Jahr 2024 in einem sächsischen Frauen- und Kinderschutzhaus abgewiesen. Das ist die bittere Realität, die unsere Große Anfrage einmal mehr sichtbar gemacht hat. Die Plätze in Schutzeinrichtungen reichen bei Weitem nicht. Die Istanbul-Konvention – wir wissen das – schreibt vor, dass Sachsen 404 Plätze in Schutzeinrichtungen bereitstellen muss, doch noch nicht einmal die Hälfte steht zur Verfügung. Auch in Beratungsstellen werden Anfragen längst nicht mehr bewältigt. Allein in Leipzig wurden im letzten Jahr 1 900 Beratungsanfragen abgewiesen, weil schlicht die Kapazitäten nicht ausreichten. Wie kann das sein? Wie kann es sein, dass Frauen mit ihren Kindern vor einem gewalttätigen Partner fliehen und keinen Schutzort finden? Im schlimmsten Fall kehren die Betroffenen zurück zum gewalttätigen Partner, vor dem sie gerade geflohen sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Noch immer wird Gewalt gegen Frauen und Kinder in dieser Gesellschaft strukturell verharmlost. Dabei steigen die Fälle häuslicher Gewalt seit Jahren an. Mehr als 10 000 Fälle wurden 2024 in Sachsen registriert. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Auch die Fallzahlen sexualisierter Gewalt – also Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und Stalking – sind in den letzten Jahren gestiegen, teils deutlich. Wir diskutieren heute über die Große Anfrage der Linksfraktion zur Geschlechtsspezifische Gewalt, die natürlich eng mit dem neuen Gewalthilfegesetz verknüpft ist. Das Gewalthilfegesetz wurde im Bundestag vor etwa anderthalb Jahren beschlossen, und es kann ein Meilenstein sein; denn mit dem Gesetz haben Frauen ab dem Jahr 2032 einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz sowie auf Beratung. Das ist ein Riesenerfolg für die Frauenbewegung, die seit Jahren dafür kämpft. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Unsere Große Anfrage kommt daher zur richtigen Zeit, da hierbei sehr deutlich geworden ist, wo Lücken im regionalen System bestehen und worauf im sächsischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz geachtet werden muss. Dieser Gesetzentwurf liegt seit Kurzem vor und ist in der Anhörung. Gewalt Anfrage der Fraktion Die Linke, der Staatsregierung Ich möchte heute fünf Punkte herausstellen, bei denen wir dringenden Nachholbedarf sehen, fünf Punkte, bei denen unsere Große Anfrage erhebliche Lücken aufgezeigt hat. Das erste Thema haben wir im letzten Plenum besprochen: die digitale Gewalt. Die Große Anfrage hat gezeigt, dass digitale Gewalt gar nicht als eigenständiges Problem erfasst wird – und das, obwohl die Fallzahlen hierbei seit Jahren massiv ansteigen: Stalking per App, Bedrohung über soziale Medien, die Erstellung und Verbreitung intimer Bilder oder die Androhung dies zu tun, all das passiert täglich. Auch häusliche Gewalt beinhaltet heutzutage fast immer eine digitale Komponente. Die Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen bearbeiten digitale Gewalt irgendwie mit. Das Thema digitale Trennung wird derzeit nirgends professionell begleitet. Umso dramatischer ist es, dass Maßnahmen gegen digitale Gewalt im sächsischen Entwurf zum Gewalthilfegesetz de facto nicht vorkommen. Wir brauchen aber verbindliche Zusagen, dass Beratungsstellen und Fachkräfte sich regelmäßig schulen können und dafür auch notwendige Kapazitäten erhalten. Es muss eine Anlaufstelle geben, wo Geräte geprüft werden können, beispielsweise, ob auf dem Handy versteckte Trackingapps installiert sind oder ob Messenger-Dienste oder Nachrichten mitgelesen werden. Ohne zusätzliche Schulungen und Kapazitäten können die bestehenden Beratungseinrichtungen das kaum leisten. Ich komme zum zweiten Punkt: minderjährige Betroffene. Ein besonders eklatantes Versäumnis im Entwurf des Gesetzes ist die mangelnde Berücksichtigung von Minderjähren, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Kinder werden nur mitgedacht, wenn der eigene Elternteil Gewalt erfährt. Was aber, wenn Minderjährige in ihren eigenen Paarbeziehungen Gewalterfahrungen machen, wenn Kinder und Jugendliche im Freundeskreis oder an der Schule digitale sexualisierte Gewalt erfahren? Auch hierbei braucht es dringend Nachbesserungen im Gesetzentwurf und die Verankerung spezialisierter Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche. Ich möchte darauf hinweisen, dass die sowieso überlastete Jugendhilfe dieses spezialisierte Thema, diesen spezialisierten Zugang nicht auch noch mitleisten kann. Dritter Punkt: die Beteiligung von Betroffenen. Das Gewalthilfegesetz wurde ohne Betroffene geschrieben. Wir halten das für falsch. Wir fordern einen Betroffenenrat, der Erfahrungswissen in den Weiterentwicklungsprozess einbringt und Mitgestaltungsmöglichkeiten hat. Es ist wichtig, die Betroffenen von Gewalt und auch die Gewaltausübenden, die ein Anti-Gewalt-Training erfolgreich absolviert haben, anzuhören. Punkt 4: der explizite Schutz für besonders vulnerable Gruppen. Die Große Anfrage zeigt deutlich: Es gibt hier erhebliche Lücken im Schutzsystem für Betroffenengruppen mit besonderen Bedarfen. Erstens. Migranten und Geflüchtete haben oft kaum Zugang zu Schutzstrukturen, weil sie keinen Aufenthaltstitel haben oder Sprachbarrieren bestehen. Zweitens. Queere Personen erleben Gewalt in spezifischen Formen, etwa in Form von Hasskriminalität oder Diskriminierung in Schutzunterkünften. Drittens. Frauen mit Behinderungen sind besonders gefährdet. Doch barrierefreie Angebote fehlen in Sachsen fast vollständig. Es gibt in Sachsen laut Antwort einen einzigen barrierefreien Platz in einer Schutzeinrichtung. Das darf so nicht bleiben. Und schließlich der fünfte Punkt. Der Gesetzentwurf setzt vor allem auf Intervention nach der Tat, doch wo bleiben die präventiven Ansätze? Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Die Große Anfrage hat gezeigt, dass im Bereich der Prävention sehr viel Luft nach oben ist. Es gibt viele Möglichkeiten. Fest verankerte Projekte an Schulen oder Ausbildungsstätten, regelmäßige Fortbildungen für Fachkräfte im Bereich der Polizei, der Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Öffentlichkeitskampagnen oder verpflichtende Täterberatung bei Gewaltdelikten. Mit guter Prävention lässt sich viel erreichen; denn im Idealfall werden Täter/-innen gar nicht erst zu Täter/-innen; das wissen Sie. Klar, das alles muss sich finanziell im Haushalt widerspiegeln. Es muss klar sein, dass Prävention, Schutz und Beratung langfristig ausreichend finanziert sind. Keine Frau, kein Kind, keine Person darf künftig in Sachsen wegen fehlender Mittel abgewiesen werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die Ausführung des Gewalthilfegesetzes in Sachsen kann ein Meilenstein sein. Doch im Moment ist es ein Entwurf mit Lücken, die Menschen in den Abgrund reißen. Als Linke haben wir mit einem Entschließungsantrag einen konkreten Vorschlag vorgelegt, um diese Lücken zu füllen. Wir werden weiter dranbleiben, bis das Gewalthilfegesetz hält, was es verspricht: Ein Gesetz, das alle schützt, off- und online. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich werde noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag verlieren. (Beifall Die Linke und Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Einreicherin Frau Abg. Nagel. Es folgt Frau Abg. Kuge in der ersten Runde für die CDU.
