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Bernd Rudolph

BSW 13.05.2026 Sitzungen 8/29

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einleitend klar feststellen: Christopher Street Days gehören selbstverständlich zu einer freien und demokratischen Gesellschaft. Menschen müssen ohne Angst auf die Straße gehen können, und zwar unabhängig davon, wen sie lieben oder wie sie leben wollen. Ebenso klar ist: Wer CSDs bedroht oder angreift, der greift die Versammlungsfreiheit und unseren Rechtsstaat an. Gerade weil es auch in Sachsen Anfeindungen gegen queere Menschen, insbesondere aus dem rechten Spektrum, gibt, ist ein konsequenter Schutz dieser Veranstaltungen notwendig. Genau darum geht es in diesem Antrag der GRÜNEN aus unserer Sicht aber eben nicht alleine. Es geht nicht nur um Sicherheit, sondern auch um politische Sonderstrukturen für bestimmte Veranstaltungen, und das lehnen wir ab. Die Polizei in Sachsen schützt bereits heute CSDs professionell und zuverlässig. Gleichwohl schützt sie auch andere Demonstrationen, Stadtfeste, jüdische Einrichtungen oder kommunale Veranstaltungen – vom täglichen Dienst zum Schutze unserer Menschen ganz abgesehen. Das alles tut sie nach Gefährdungslage sowie Verhältnismäßigkeit und nicht nach politischer Aufmerksamkeit oder gesellschaftlicher Gruppenzugehörigkeit. Genau an diesem Punkt wird der Antrag dann problematisch. Die GRÜNEN erwecken an mehreren Stellen den Eindruck, Polizei und Behörden seien im Umgang mit CSDs grundsätzlich unsensibel und strukturell defizitär. Besonders deutlich wird das bei der Forderung nach speziellen Fortbildungen und einer zusätzlichen Sensibilisierung. Meine Damen und Herren, unsere Polizeibeamten handeln nach Recht und Gesetz Sie haben einen Eid auf unsere Verfassung geschworen, und sie haben jedem Menschen gegenüber rechtsstaatlich, gerecht und ohne Ansehen der Person zu handeln, und zwar (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann ist Ihr andauerndes Rumgebrülle wegen Coronaeinschränkungen ja Bullshit!) unabhängig von sexueller Orientierung, Herkunft und politischer Haltung. Natürlich gibt es bereits heute Fortbildungen im Hinblick auf Hasskriminalität, Deeskalation oder Gewaltprävention. Der Eindruck, die Polizei müsste aber erst politisch sensibilisiert werden, um queere Menschen angemessen zu schützen, ist hingegen schlicht falsch. (Beifall BSW) Unsere Beamten schützen Menschen nicht aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe, sondern sie schützen sie, weil jeder Bürger einen Anspruch auf den Schutz durch den Rechtsstaat hat. Genau das leisten unsere Polizeibeamten tagtäglich, und dafür verdienen sie unseren Respekt – nicht Misstrauen und Gängelei. (Beifall BSW) Problematisch ist auch die politische Einmischung in die operative Polizeiarbeit. Die Polizei muss Gefährdungslagen professionell auf der Grundlage konkreter Erkenntnisse und verfügbarer Ressourcen und nicht aufgrund politischer Wunschvorstellungen einzelner Fraktionen und Parteien bewerten können. Der Staat darf nicht anfangen, für einzelne gesellschaftliche Gruppen eigene Sicherheitsstrukturen aufzubauen; denn es würde sich dann sofort die Frage stellen: Warum nur dort und nicht woanders und für andere Gruppen? (Martina Jost, AfD: Sehr richtig!) Der Rechtsstaat muss alle Bürger gleich behandeln, und er muss alle gefährdeten Veranstaltungen ohne Sonderstatus und ohne politische Privilegierung einzelner Gruppen schützen. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, das BSW steht ganz klar gegen Gewalt, gegen Einschüchterung und gegen Queerfeindlichkeit. Gleichwohl stehen wir für Gleichbehandlung, Augenmaß und einen rechtsstaatlichen Umgang mit all unseren Bürgern. CSDs brauchen keinen Sonderstatus, sondern sie brauchen das Gleiche wie alle anderen: einen funktionierenden Rechtsstaat und eine professionelle Polizei. Natürlich kann man Abläufe, Kommunikation und Einsatzkonzepte immer weiter verbessern; (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) das ist gar nicht die Frage. Dafür braucht es aber keine politischen Sonderstrukturen für einzelne gesellschaftliche Gruppen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BSW sprach Kollege Bernd Rudolph. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollegin Koch; bitte schön.

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