Janina Pfau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können wir damit aufhören, irgendwelche Gruppen gegeneinander auszuspielen, und zum Thema zurückkommen? (Beifall Laura Stellbrink, SPD, und Ronny Kupke, BSW) Herr Unger, es ist klar, dass die Entscheidung im Bund getroffen wird und dass dort die Verantwortung für die Kürzungen liegt. Dennoch haben wir als Land die Pflicht, alles zu unternehmen, um das zu verhindern. Denn das trifft viele Menschen in Sachsen und hat das Potenzial, unsere Gesellschaft weiter zu spalten. Nach dem Bereich Gesundheit – den mein Kollege Herr Kupke dargestellt hat – gehe ich auf einen weiteren Aspekt der Kürzungsorgie ein: auf unsere Familien, Kinder und Jugendlichen, die davon ebenfalls massiv betroffen sind. Zu nennen ist die geplante Schlechterstellung des Hebammenberufs. Durch die ab 2028 vorgesehene Kopplung der Vergütung an die Grundlohnrate sowie die weiter geplante Absenkung von 2027 bis 2029 um 1 % droht ein Rückgang der Zahl der Hebammen, auch in Sachsen. Besonders betroffen wäre – wie immer – der ländliche Raum. Dazu zitiere ich Annika Wanierke, Präsidentin des DHV: „Aus Hebammensicht ist der vorgelegte Entwurf schlicht skandalös. Er gefährdet die Existenz von Hebammen, von denen viele durch den neuen Hebammenhilfevertrag ohnehin schon stark belastet sind, und damit auch die geburtshilfliche Versorgung.“ Wir betonen immer wieder, dass in Sachsen mehr Kinder geboren werden sollen. Dann brauchen wir aber genügend Hebammen, die Schwangere, Gebärende sowie Mütter und Neugeborene begleiten und unterstützen. Die geplanten Einschnitte stehen diesem Ziel klar entgegen. Auch die Hilfe für Kinder und Jugendliche soll weiter eingeschränkt werden. Erst 2021 wurde mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Hilfe für junge Erwachsene eingeführt. Bis dahin war nach dem 18. Lebensjahr häufig Schluss. Dieses Gesetz wurde eingeführt, weil erkannt wurde, dass auch über die Volljährigkeit hinaus Unterstützung notwendig ist, um den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben zu bewältigen, insbesondere dann, wenn dieser durch soziale Benachteiligung oder individuelle Krisen erschwert wird. Auch wenn der Bund dadurch Einsparungen von rund einer Milliarde Euro erwartet, sind die Folgekosten nicht absehbar. Junge Erwachsene können künftig nicht mehr auf diese Hilfe zurückgreifen und werden mit ihren Problemen häufig alleingelassen. Diese verschwinden dadurch nicht, sondern verfestigen sich. Statt frühzeitig zu helfen und damit Folgekosten zu vermeiden, soll erst eingegriffen werden, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Hinzu kommt die geplante Änderung bei den Einzelfallhilfen. Künftig sollen Gruppen- und Poollösungen Vorrang erhalten. Zwar enthält das SGB VIII bereits heute Regelungen dazu, jedoch gilt es, die richtige Hilfe für das jeweils betroffene Kind individuell zu finden. Dieser Grundsatz soll nun aufgeweicht werden. Das bringt weitere Probleme mit sich. Die notwendige Infrastruktur ist nicht flächendeckend gegeben und unzureichend ausgestattet. Beispielsweise dann, wenn Kitas künftig noch mehr auffangen sollen, obwohl es bereits keine Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gibt, werden die Beschäftigten weiter überlastet. Leidtragende sind am Ende die Kinder und Jugendlichen, die nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Grundsätzlich sollen Hilfen künftig stärker befristet werden. Das würde zu noch mehr Bürokratie führen und zu erheblicher Unsicherheit für die Betroffenen. Besonders hart trifft es die Alleinerziehenden. Nach langem Ringen wurde 2017 der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endlich bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet. Schon damals konnte niemand nachvollziehen, warum es überhaupt eine Begrenzung auf zwölf Jahre gab. Kein Kind kann ab diesem Alter plötzlich etwas zum Haushaltseinkommen beitragen, und der unterhaltspflichtige Elternteil beginnt nicht auf magische Weise ab diesem Zeitpunkt zuverlässig zu zahlen. Diese Regelung soll nun wieder zurückgenommen werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Alleinerziehenden in Sachsen. Damit setzen wir erneut mehr Kinder dem Risiko von Armut aus. (Beifall BSW) Zusammenfassend lässt sich sagen: Ziel der geplanten Kürzungen scheint zu sein, dass Einsparungen auf dem Papier stehen. Kinder sollen offenbar nicht mehr so viel kosten, und genau daran zeigt sich, dass sie keine politische Lobby haben. Es handelt sich nicht um ein Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz, sondern vielmehr um ein Kinder- und Jugendhilfespargesetz. Die Kürzungen treffen die am stärksten, die sich am wenigsten dagegen wehren können: Kinder, Jugendliche, alte und kranke Menschen. Gerade deshalb dürfen wir das nicht einfach hinnehmen. Danke. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Frau Kollegin Pfau. Wir befinden uns in der dritten Rederunde. Gibt es Redebedarf bei der CDU? – Das kann ich nicht erkennen. Für die AfD spricht nun Herr Kollege Dünzel, bitte.
